CFDA 123-2009 Englisch PDF (CFDA123-2009)
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CFDA 123-2009: Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung
CFDA 123-2009
Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln
(AQSIQ-Anordnung Nr. 123)
Herausgegeben am 22. Oktober 2009
Verordnung der Allgemeinen Verwaltung für Qualitätsüberwachung,
Inspektion und Quarantäne
Nr. 123
Die Entscheidung der Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion
und Quarantäne zur Änderung der „Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln“,
die auf der Vorstandssitzung des
Allgemeine Verwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne auf
28. August 2009, wird hiermit erlassen und tritt in Kraft am Tag der
Ausgabe.
Generaldirektor
22. Oktober 2009
Entscheidung der Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung,
Inspektion und Quarantäne zur Änderung der „Verwaltungs
Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung“
Nach dem Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China und dem
Durchführungsverordnung sowie andere einschlägige Bestimmungen, die
Die Allgemeine Verwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne hat
beschlossen, die Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln wie folgt zu ändern.
I. Artikel 1 wird wie folgt geändert: „Zur Stärkung der Aufsicht
Kontrolle und Verwaltung von Lebensmittelkennzeichnungen, Regulierung von Lebensmittelkennzeichnungsaktivitäten,
Verhinderung von Qualitätsbetrug und Wahrung der legitimen Rechte
und Interessen von Unternehmen und Verbrauchern sind diese Bestimmungen formuliert in
In Übereinstimmung mit dem Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China, dem
Produktqualitätsgesetz der Volksrepublik China, die Sonderbestimmungen
des Staatsrates zur Stärkung der Aufsicht und Verwaltung
zur Sicherheit von Lebensmitteln und anderen Produkten sowie andere Gesetze und Vorschriften.“
II. Artikel 8 Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert: „Das Lebensmitteletikett muss die
Name, Anschrift und Kontaktdaten des Herstellers. Name und Anschrift des
Der Hersteller ist der Name und die Adresse des Herstellers, der gesetzlich
registriert und kann die Verantwortung für die Produktqualität tragen.“
III. Artikel 9 Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert: „Das Lebensmitteletikett muss deutlich kennzeichnen
das Herstellungsdatum und die Haltbarkeitsdauer der Lebensmittel sowie die Kennzeichnung der Lager
Bedingungen gemäß den einschlägigen Vorschriften.“
Absatz 2 von Artikel 9 wird wie folgt geändert: „Trinkwein, Essig, Speisesalz,
und fester Zucker mit einem Alkoholgehalt von 10 % oder mehr (einschließlich 10 %) kann
von der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommen.“
IV. Absatz 1 des Artikels 10 wird wie folgt geändert: Die quantitativen verpackten Lebensmittel
Auf dem Etikett ist der Nettoinhalt anzugeben und die Angaben in
gemäß den einschlägigen Vorschriften. Für Lebensmittel, die feste und flüssige Zweikomponenten-
Phasenstoffe, zusätzlich zum Nettogehalt, der Inhalt des Abflusses (Feststoffe)
müssen ebenfalls gekennzeichnet werden.“
V. Absatz 1 von Artikel 11 wird wie folgt geändert: „Das Lebensmitteletikett muss die
Zutat oder Zutatenliste des Lebensmittels.“
Fügen Sie einen Unterabsatz als Unterabsatz 4 von Artikel 11 hinzu: „Der Haupt- und
Beikost für Säuglinge und andere spezielle Personen muss ebenfalls gekennzeichnet werden mit
die wichtigsten Nährstoffe und Inhaltsstoffe.“
Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln
(Verordnung Nr. 102 der Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion
und Quarantäne wurde am 27. August 2007 angekündigt. Es wurde geändert auf der Grundlage von
Beschluss der Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und
Quarantäne zur Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln am
22. Oktober 2009)
Kapitel Eins - Allgemeines
Artikel 1. Zur Stärkung der Aufsicht über und
Verwaltung von Lebensmittelkennzeichnungen, Regulierung von Lebensmittelkennzeichnungsaktivitäten, Verhinderung
Qualitätsbetrug und die Wahrung der berechtigten Rechte und Interessen
von Unternehmen und Verbrauchern sind diese Bestimmungen formuliert in Übereinstimmung
mit dem Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China, der Produktqualität
Gesetz der Volksrepublik China, die besonderen Bestimmungen des Staates
Rat zur Stärkung der Aufsicht und Verwaltung der
Sicherheit von Lebensmitteln und anderen Produkten sowie andere Gesetze und Vorschriften.
Artikel 2. Diese Bestimmungen gelten für die Kennzeichnung und Verwaltung von Lebensmitteln
hergestellt (einschließlich Unterverpackung) und verkauft im Gebiet der Volksrepublik
Republik China.
Artikel 3. Das in diesen Bestimmungen genannte Lebensmitteletikett ist ein allgemeiner Begriff für
Texte, Symbole, Zahlen, Muster und andere Beschreibungen, die eingefügt werden,
Aufgedruckt, auf Lebensmittel oder deren Verpackung etikettiert, dient zur Angabe des Lebensmittelnamens, der Qualität
Niveau, Menge der Güter, Art des Verbrauchs oder der Verwendung, Hersteller oder Verkäufer usw.
Artikel 4. Die Allgemeine Verwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und
Quarantäne (im Folgenden AQSIQ genannt) ist verantwortlich für die Organisation der
Überwachung und Verwaltung der nationalen Lebensmittelkennzeichnung im Rahmen ihres
Behörde.
Die örtliche Qualitäts- und technische Überwachungsbehörde auf oder über der Kreisebene.
Ebene ist verantwortlich für die Überwachung und Verwaltung der Lebensmittelkennzeichnung
innerhalb seines Verwaltungsgebietes im Rahmen seiner Zuständigkeit.
für die Produktqualität.
In jedem der folgenden Fälle sind die folgenden Bestimmungen zu kennzeichnen
entsprechend.
I. Eine Gesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften, die selbständig die rechtliche Verantwortung übernehmen
sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit Namen und Anschrift zu kennzeichnen.
II. Ein Unternehmenszweig oder eine Produktionsstätte eines Unternehmens, die nicht legal
die rechtliche Verantwortung selbständig zu übernehmen, müssen Name und Anschrift des
das Unternehmen, die Niederlassung oder der Produktionsstandort oder der Name und die Adresse des
nur Unternehmen.
III. Wenn es mit der Herstellung verarbeiteter Lebensmittel betraut ist und nicht für externe
Verkäufe, so kennzeichnet er den Namen und die Adresse des beauftragten Unternehmens. Für die
Lebensmittel, die der Produktionslizenzverwaltung unterliegen, wenn das betraute Unternehmen
hat die Lebensmittel-Produktion Lizenz für die Verarbeitung übertragen, wird es den Namen kennzeichnen,
Adresse und Name des beauftragten Unternehmens oder Name und Adresse des
ausschließlich das betraute Unternehmen.
IV. Die unterverpackten Lebensmittel müssen mit dem Namen und der Anschrift des
Spender, mit Angabe der Bezeichnung der Unterverpackung.
Artikel 9. Auf dem Lebensmitteletikett müssen das Herstellungsdatum und die Haltbarkeitsdauer klar angegeben sein.
Haltbarkeit der Lebensmittel und kennzeichnen Sie die Lagerbedingungen gemäß den entsprechenden
Vorschriften.
Trinkwein, Essig, Speisesalz und fester Zucker mit einem Alkoholgehalt von
10 % oder mehr (einschließlich 10 %) können von der Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommen werden.
Die Art der Datumskennzeichnung muss den nationalen
Standardmäßig oder nach „Jahr, Monat und Tag“.
Artikel 10 Das quantitative Etikett verpackter Lebensmittel muss mit einem Nettowert gekennzeichnet sein.
Inhalt und Kennzeichnung mit Spezifikationen gemäß den einschlägigen Vorschriften.
Für Lebensmittel, die feste und flüssige Zweiphasenstoffe enthalten, ist neben der
Neben dem Nettoinhalt ist auch der Inhalt des Ablaufs (Feststoff) anzugeben.
Der Nettoinhalt muss auf derselben Anzeigeseite wie die Lebensmittelbezeichnung im Lebensmittel
Verpackung. Die Kennzeichnung des Nettoinhalts muss den Bestimmungen der
die Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung der Mengenverpackung
Rohstoffmessung.
Artikel 11 Das Lebensmitteletikett muss die Zutat oder die Zutatenliste des Lebensmittels angeben.
Die Zutaten in der Zutatenliste sind in absteigender Reihenfolge der
Menge, die bei der Herstellung verarbeiteter Lebensmittel zugesetzt wird. Die spezifische Kennzeichnung
Die Methode wird gemäß den Bestimmungen der nationalen Normen umgesetzt.
I. das ausdrückt oder impliziert, dass es die Wirkung hat, vorherzugehen …
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Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln
(AQSIQ-Anordnung Nr. 123)
Herausgegeben am 22. Oktober 2009
Verordnung der Allgemeinen Verwaltung für Qualitätsüberwachung,
Inspektion und Quarantäne
Nr. 123
Die Entscheidung der Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion
und Quarantäne zur Änderung der „Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln“,
die auf der Vorstandssitzung des
Allgemeine Verwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne auf
28. August 2009, wird hiermit erlassen und tritt in Kraft am Tag der
Ausgabe.
Generaldirektor
22. Oktober 2009
Entscheidung der Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung,
Inspektion und Quarantäne zur Änderung der „Verwaltungs
Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung“
Nach dem Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China und dem
Durchführungsverordnung sowie andere einschlägige Bestimmungen, die
Die Allgemeine Verwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne hat
beschlossen, die Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln wie folgt zu ändern.
I. Artikel 1 wird wie folgt geändert: „Zur Stärkung der Aufsicht
Kontrolle und Verwaltung von Lebensmittelkennzeichnungen, Regulierung von Lebensmittelkennzeichnungsaktivitäten,
Verhinderung von Qualitätsbetrug und Wahrung der legitimen Rechte
und Interessen von Unternehmen und Verbrauchern sind diese Bestimmungen formuliert in
In Übereinstimmung mit dem Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China, dem
Produktqualitätsgesetz der Volksrepublik China, die Sonderbestimmungen
des Staatsrates zur Stärkung der Aufsicht und Verwaltung
zur Sicherheit von Lebensmitteln und anderen Produkten sowie andere Gesetze und Vorschriften.“
II. Artikel 8 Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert: „Das Lebensmitteletikett muss die
Name, Anschrift und Kontaktdaten des Herstellers. Name und Anschrift des
Der Hersteller ist der Name und die Adresse des Herstellers, der gesetzlich
registriert und kann die Verantwortung für die Produktqualität tragen.“
III. Artikel 9 Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert: „Das Lebensmitteletikett muss deutlich kennzeichnen
das Herstellungsdatum und die Haltbarkeitsdauer der Lebensmittel sowie die Kennzeichnung der Lager
Bedingungen gemäß den einschlägigen Vorschriften.“
Absatz 2 von Artikel 9 wird wie folgt geändert: „Trinkwein, Essig, Speisesalz,
und fester Zucker mit einem Alkoholgehalt von 10 % oder mehr (einschließlich 10 %) kann
von der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommen.“
IV. Absatz 1 des Artikels 10 wird wie folgt geändert: Die quantitativen verpackten Lebensmittel
Auf dem Etikett ist der Nettoinhalt anzugeben und die Angaben in
gemäß den einschlägigen Vorschriften. Für Lebensmittel, die feste und flüssige Zweikomponenten-
Phasenstoffe, zusätzlich zum Nettogehalt, der Inhalt des Abflusses (Feststoffe)
müssen ebenfalls gekennzeichnet werden.“
V. Absatz 1 von Artikel 11 wird wie folgt geändert: „Das Lebensmitteletikett muss die
Zutat oder Zutatenliste des Lebensmittels.“
Fügen Sie einen Unterabsatz als Unterabsatz 4 von Artikel 11 hinzu: „Der Haupt- und
Beikost für Säuglinge und andere spezielle Personen muss ebenfalls gekennzeichnet werden mit
die wichtigsten Nährstoffe und Inhaltsstoffe.“
Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln
(Verordnung Nr. 102 der Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion
und Quarantäne wurde am 27. August 2007 angekündigt. Es wurde geändert auf der Grundlage von
Beschluss der Generalverwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und
Quarantäne zur Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln am
22. Oktober 2009)
Kapitel Eins - Allgemeines
Artikel 1. Zur Stärkung der Aufsicht über und
Verwaltung von Lebensmittelkennzeichnungen, Regulierung von Lebensmittelkennzeichnungsaktivitäten, Verhinderung
Qualitätsbetrug und die Wahrung der berechtigten Rechte und Interessen
von Unternehmen und Verbrauchern sind diese Bestimmungen formuliert in Übereinstimmung
mit dem Lebensmittelsicherheitsgesetz der Volksrepublik China, der Produktqualität
Gesetz der Volksrepublik China, die besonderen Bestimmungen des Staates
Rat zur Stärkung der Aufsicht und Verwaltung der
Sicherheit von Lebensmitteln und anderen Produkten sowie andere Gesetze und Vorschriften.
Artikel 2. Diese Bestimmungen gelten für die Kennzeichnung und Verwaltung von Lebensmitteln
hergestellt (einschließlich Unterverpackung) und verkauft im Gebiet der Volksrepublik
Republik China.
Artikel 3. Das in diesen Bestimmungen genannte Lebensmitteletikett ist ein allgemeiner Begriff für
Texte, Symbole, Zahlen, Muster und andere Beschreibungen, die eingefügt werden,
Aufgedruckt, auf Lebensmittel oder deren Verpackung etikettiert, dient zur Angabe des Lebensmittelnamens, der Qualität
Niveau, Menge der Güter, Art des Verbrauchs oder der Verwendung, Hersteller oder Verkäufer usw.
Artikel 4. Die Allgemeine Verwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und
Quarantäne (im Folgenden AQSIQ genannt) ist verantwortlich für die Organisation der
Überwachung und Verwaltung der nationalen Lebensmittelkennzeichnung im Rahmen ihres
Behörde.
Die örtliche Qualitäts- und technische Überwachungsbehörde auf oder über der Kreisebene.
Ebene ist verantwortlich für die Überwachung und Verwaltung der Lebensmittelkennzeichnung
innerhalb seines Verwaltungsgebietes im Rahmen seiner Zuständigkeit.
für die Produktqualität.
In jedem der folgenden Fälle sind die folgenden Bestimmungen zu kennzeichnen
entsprechend.
I. Eine Gesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften, die selbständig die rechtliche Verantwortung übernehmen
sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit Namen und Anschrift zu kennzeichnen.
II. Ein Unternehmenszweig oder eine Produktionsstätte eines Unternehmens, die nicht legal
die rechtliche Verantwortung selbständig zu übernehmen, müssen Name und Anschrift des
das Unternehmen, die Niederlassung oder der Produktionsstandort oder der Name und die Adresse des
nur Unternehmen.
III. Wenn es mit der Herstellung verarbeiteter Lebensmittel betraut ist und nicht für externe
Verkäufe, so kennzeichnet er den Namen und die Adresse des beauftragten Unternehmens. Für die
Lebensmittel, die der Produktionslizenzverwaltung unterliegen, wenn das betraute Unternehmen
hat die Lebensmittel-Produktion Lizenz für die Verarbeitung übertragen, wird es den Namen kennzeichnen,
Adresse und Name des beauftragten Unternehmens oder Name und Adresse des
ausschließlich das betraute Unternehmen.
IV. Die unterverpackten Lebensmittel müssen mit dem Namen und der Anschrift des
Spender, mit Angabe der Bezeichnung der Unterverpackung.
Artikel 9. Auf dem Lebensmitteletikett müssen das Herstellungsdatum und die Haltbarkeitsdauer klar angegeben sein.
Haltbarkeit der Lebensmittel und kennzeichnen Sie die Lagerbedingungen gemäß den entsprechenden
Vorschriften.
Trinkwein, Essig, Speisesalz und fester Zucker mit einem Alkoholgehalt von
10 % oder mehr (einschließlich 10 %) können von der Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommen werden.
Die Art der Datumskennzeichnung muss den nationalen
Standardmäßig oder nach „Jahr, Monat und Tag“.
Artikel 10 Das quantitative Etikett verpackter Lebensmittel muss mit einem Nettowert gekennzeichnet sein.
Inhalt und Kennzeichnung mit Spezifikationen gemäß den einschlägigen Vorschriften.
Für Lebensmittel, die feste und flüssige Zweiphasenstoffe enthalten, ist neben der
Neben dem Nettoinhalt ist auch der Inhalt des Ablaufs (Feststoff) anzugeben.
Der Nettoinhalt muss auf derselben Anzeigeseite wie die Lebensmittelbezeichnung im Lebensmittel
Verpackung. Die Kennzeichnung des Nettoinhalts muss den Bestimmungen der
die Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung der Mengenverpackung
Rohstoffmessung.
Artikel 11 Das Lebensmitteletikett muss die Zutat oder die Zutatenliste des Lebensmittels angeben.
Die Zutaten in der Zutatenliste sind in absteigender Reihenfolge der
Menge, die bei der Herstellung verarbeiteter Lebensmittel zugesetzt wird. Die spezifische Kennzeichnung
Die Methode wird gemäß den Bestimmungen der nationalen Normen umgesetzt.
I. das ausdrückt oder impliziert, dass es die Wirkung hat, vorherzugehen …