CJ/T 395-2012 Englisch PDF (CJT395-2012)
CJ/T 395-2012 Englisch PDF (CJT395-2012)
Normaler Preis
$125.00 USD
Normaler Preis
Verkaufspreis
$125.00 USD
Grundpreis
/
pro
Lieferung: 3 Sekunden. True-PDF + Rechnung herunterladen.
Erhalten Sie in 1 Minute ein ANGEBOT: Klicken Sie auf CJ/T 395-2012
Historische Versionen: CJ/T 395-2012
Vorschau von True-PDF (Neu laden/Scrollen, wenn leer)
CJ/T 395-2012: Gasbefeuerte Heiz- und Warmwasser-Brennwert-Kombikessel
CJ/T 395-2012
INDUSTRIESTANDARD DER
VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 91.140
S. 46
CJ/T 395-2012
Gasheizung und Warmwasser
Brennwert-Kombikessel
AUSGESTELLT AM: 29. FEBRUAR 2012
IMPLEMENTIERT AM: 01. AUGUST 2012
Herausgegeben von: Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung des Volks
Republik China
CJ/T 395-2012
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 4
2 Normative Verweisungen ... 4
3 Begriffe und Definitionen ... 5
4 Klassifizierung und Modell ... 6
5 Material, Aufbau und Sicherheit ... 7
6 Anforderungen ... 8
7 Prüfverfahren ... 11
8 Inspektionsregeln ... 13
9 Kennzeichnung, Vorsichtsmaßnahmen und Anweisungen ... 15
10 Verpackung, Transport und Lagerung ... 16
Anhang A (Informativ) Strukturelle Änderungen zwischen dieser Norm und EN
677:1998 ... 17
Anhang B (Informativ) Technische Unterschiede zwischen dieser Norm und
EN 677:1998 und die Gründe ... 18
Anhang C (Normativ) Korrektur für den ermittelten Wirkungsgrad im niedrigen
Wassertemperaturprüfung von Brennwertkesseln ... 19
Anhang D (Informativ) Nummer der Abschnitte dieses Standards, die die
grundlegende Anforderungen in GB 16914-2003 ... 21
CJ/T 395-2012
Gasheizung und Warmwasser
Brennwert-Kombikessel
1 Geltungsbereich
Diese Norm legt die gasbefeuerten Heiz- und Warmwasser-Brennwertgeräte fest.
Begriffe und Definitionen für Kombikessel (nachfolgend „Brennwertkessel“ genannt);
Klassifizierung und Modell; Anforderungen an Material, Struktur und Sicherheit;
Leistungsanforderungen; Prüfverfahren; Inspektionsregeln; Kennzeichnung; Vorsorge und
Einweisung, Verpackung, Transport und Lagerung.
Diese Norm ist anwendbar für Brennwertkessel wie -- Nennwärmeleistung ist nicht
größer als 70kW; maximaler Heizwasserbetriebsdruck ist nicht größer als
0,3 MPa; die Wassertemperatur ist im Betrieb nicht höher als 95 °C; es nimmt
der Gebläse-Atmosphärenbrenner oder Vollvormischbrenner. Für die Brennwertkessel von
deren Nennwärmebelastung über 70 kW liegt, kann auf diese Norm verwiesen werden.
Diese Norm gilt für Kombi-Brennwertkessel zur Heizung und Warmwasserbereitung,
oder Brennwertkessel zur reinen Heizung.
Diese Norm gilt für Brennwertkessel für Erdgas, Flüssiggas
Erdölgas und synthetisches Gas, die den in GB/T festgelegten Anforderungen entsprechen
13611.
Diese Norm ist nicht anwendbar auf Brennwertkessel der folgenden Typen:
-- Kamintyp mit natürlichem Zug und Typ mit natürlichem Zugausgleich;
-- Außentyp;
-- Datenträgertyp;
- Brennwertkessel mit zwei unabhängigen Verbrennungssystemen
für Heizung und Warmwasser innerhalb desselben Gebäudes, einschließlich
die Kessel mit gemeinsamem Abgaskanal.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieser
Dokument. Bei datierten Verweisungen ist nur die in Bezug genommene Ausgabe maßgeblich. Bei undatierten
Verweise, die neueste Ausgabe des normativen Dokuments (einschließlich aller
Änderungen) gilt.
GB/T 13611 Klassifizierung und wesentliche Eigenschaften von Stadtgas
GB 25034-2010 Gasbefeuerte Heiz- und Warmwasser-Kombikessel
GB/T 2828.1-2003 Stichprobenverfahren zur Prüfung nach Attributen – Teil 1:
CJ/T 395-2012
Stichprobenschemata, indexiert nach der Annahmequalitätsgrenze (AQL) für jede Charge
Inspektion
3 Begriffe und Definitionen
Für die Zwecke dieses Dokuments gelten die in GB definierten Begriffe und Definitionen
25034-2010 UND es gelten die folgenden Begriffe und Definitionen.
3.1
Gas-Brennwert-Heizungs- und Warmwasser-Kombikessel
Das Heiz- und Warmwasser-Kombigerät bzw. das reine Heizgerät, bei dem das Wasser
Dampf im Verbrennungsabgas wird teilweise kondensiert, und die latente Wärme, die
Die beim Kondensationsprozess freigesetzte Energie wird effektiv genutzt.
3.2
Referenzbedingungen
Das trockene Gas, dessen Referenzbedingungen sind: Temperatur ist 15°C; absolute
Der Druck beträgt 101,325 kPa.
Die Umgebungsbedingungen im Labor sind: Temperatur beträgt 20°C; Luftfeuchtigkeit beträgt
70 %; der absolute Druck beträgt 101,325 kPa.
3.3
Kondensat
Die Flüssigkeit, die durch Kondensation von Rauchgas im Wärmeaustausch entsteht.
3.4
Nenn-Kondensationsleistung
Die Auslegungswärmeleistung in kW bei einer Vorlauf- und Rücklauftemperatur von
Die Brennwertkessel werden bei 50°C bzw. 30°C betrieben, unter
Die in dieser Norm festgelegten Referenzbedingungen.
3.5
Maximal zulässige Betriebstemperatur
Die Temperatur, der die Materialien über einen langen Zeitraum standhalten können, unter
Arbeitsbedingungen.
3.6
Betrieb bei Kondensationsbedingungen
Der Zustand, bei dem die Brennwertkessel so betrieben werden, dass die Vor- und
Die Rücklauftemperatur beträgt unter den Referenzbedingungen 50°C bzw. 30°C.
CJ/T 395-2012
Das beim Betrieb der Brennwertkessel entstehende Kondensat ist
nach der Sammlung oder Behandlung durch die Neutralisationsbehandlungsanlage abgeführt. Die
Das Kondensat muss nach der Behandlung durch die Neutralisationsbehandlungsvorrichtung die
pH-Wert zwischen 6,5 und 8,5.
5.3.3 Sammlung und Ableitung von Kondensat
Die Struktur zum Auffangen und Ableiten des Kondensats muss den
folgenden Bestimmungen:
a) Es muss leicht zu installieren, zu demontieren, zu prüfen und zu reinigen sein und
blockieren;
b) Der Innendurchmesser des Kondensatableitungssystems muss mindestens
13 mm;
c) Bei der wasserdichten Kondensatsammelvorrichtung hat der Siphon eine Dichtung von
mindestens 25 mm bei der vom Hersteller angegebenen maximalen Abgaskanallänge;
d) Die Kondensatsammelvorrichtung muss gut abgedichtet sein, um ein Auslaufen zu verhindern.
die Oberfläche;
e) Die Kondensatsammelvorrichtung muss in der Lage sein, das Austreten von Abgas
Gas beim Betrieb der Brennwertkessel;
f) Die mit Kondensat in Berührung kommenden Flächen (ausgenommen vorhandene Abflüsse, Siphons,
Neutralisationssystem und Siphons) müssen so ausgelegt sein, dass die
Kondensatrückhaltung.
g) Es muss eine Vorrichtung zur Überwachung der Kondensatableitung vorhanden sein.
h) Das Kondensatablaufrohr muss zur Standardausstattung des
Brennwertkessel.
5.4 Einrichtung zur Begrenzung der Abgastemperatur
Die Temperaturbegrenzung des Abgassystems von Brennwertkesseln muss
mit folgenden Bestimmungen:
a) Bei Kunststoff-Rauchrohren muss eine Vorrichtung zur Begrenzung der Temperatur im Rauchrohr vorhanden sein.
Gassystem; die Brennwertkessel müssen sicher geschlossen sein, bevor das Rauchgas
die Temperatur erreicht den durch den Temperaturbegrenzer vorgegebenen Wert;
b) Der Temperaturbegrenzer darf nicht einstellbar sein.
6 Voraussetzungen
6.1 Allgemeines
Die Leistungsanforderungen für Brennwertkessel müssen alle
Anforderungen in Kapitel 6 von GB 25034-2010, außer 6.7. Und es muss erfüllen
die folgenden Anforderungen in diesem Kapitel.
CJ/T 395-2012
Unter Testbedingungen in 7.6.2:
a) Bei Kesseln ohne Heizleistungsanzeiger ist der Heizwirkungsgrad,
entsprechend der Nennwärmebelastung darf nicht weniger als (97+lgPn) % betragen.
b) Für die Kessel mit Bereichsbewertungsvorrichtung ist der Wärmewirkungsgrad, der
Die maximale Wärmezufuhr darf nicht weniger als (97+lgPmax)% betragen und
entspricht dem arithmetischen Mittel der maximalen Wärmebelastung und
Die minimale Nennwärmeleistung darf nicht weniger als (97+lgPa) % betragen.
Hinweis 1: Pn ist die Nennwärmeleistung in kW.
Hinweis 2: Pmax ist die maximale Wärmeleistung in kW.
Anmerkung 3: Pa ist das arithmetische Mittel der maximalen Nennwärmeleistung und der
Mindestwärmeleistung für Heizkessel mit Heizleistungsbegrenzung...
Erhalten Sie in 1 Minute ein ANGEBOT: Klicken Sie auf CJ/T 395-2012
Historische Versionen: CJ/T 395-2012
Vorschau von True-PDF (Neu laden/Scrollen, wenn leer)
CJ/T 395-2012: Gasbefeuerte Heiz- und Warmwasser-Brennwert-Kombikessel
CJ/T 395-2012
INDUSTRIESTANDARD DER
VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 91.140
S. 46
CJ/T 395-2012
Gasheizung und Warmwasser
Brennwert-Kombikessel
AUSGESTELLT AM: 29. FEBRUAR 2012
IMPLEMENTIERT AM: 01. AUGUST 2012
Herausgegeben von: Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung des Volks
Republik China
CJ/T 395-2012
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 4
2 Normative Verweisungen ... 4
3 Begriffe und Definitionen ... 5
4 Klassifizierung und Modell ... 6
5 Material, Aufbau und Sicherheit ... 7
6 Anforderungen ... 8
7 Prüfverfahren ... 11
8 Inspektionsregeln ... 13
9 Kennzeichnung, Vorsichtsmaßnahmen und Anweisungen ... 15
10 Verpackung, Transport und Lagerung ... 16
Anhang A (Informativ) Strukturelle Änderungen zwischen dieser Norm und EN
677:1998 ... 17
Anhang B (Informativ) Technische Unterschiede zwischen dieser Norm und
EN 677:1998 und die Gründe ... 18
Anhang C (Normativ) Korrektur für den ermittelten Wirkungsgrad im niedrigen
Wassertemperaturprüfung von Brennwertkesseln ... 19
Anhang D (Informativ) Nummer der Abschnitte dieses Standards, die die
grundlegende Anforderungen in GB 16914-2003 ... 21
CJ/T 395-2012
Gasheizung und Warmwasser
Brennwert-Kombikessel
1 Geltungsbereich
Diese Norm legt die gasbefeuerten Heiz- und Warmwasser-Brennwertgeräte fest.
Begriffe und Definitionen für Kombikessel (nachfolgend „Brennwertkessel“ genannt);
Klassifizierung und Modell; Anforderungen an Material, Struktur und Sicherheit;
Leistungsanforderungen; Prüfverfahren; Inspektionsregeln; Kennzeichnung; Vorsorge und
Einweisung, Verpackung, Transport und Lagerung.
Diese Norm ist anwendbar für Brennwertkessel wie -- Nennwärmeleistung ist nicht
größer als 70kW; maximaler Heizwasserbetriebsdruck ist nicht größer als
0,3 MPa; die Wassertemperatur ist im Betrieb nicht höher als 95 °C; es nimmt
der Gebläse-Atmosphärenbrenner oder Vollvormischbrenner. Für die Brennwertkessel von
deren Nennwärmebelastung über 70 kW liegt, kann auf diese Norm verwiesen werden.
Diese Norm gilt für Kombi-Brennwertkessel zur Heizung und Warmwasserbereitung,
oder Brennwertkessel zur reinen Heizung.
Diese Norm gilt für Brennwertkessel für Erdgas, Flüssiggas
Erdölgas und synthetisches Gas, die den in GB/T festgelegten Anforderungen entsprechen
13611.
Diese Norm ist nicht anwendbar auf Brennwertkessel der folgenden Typen:
-- Kamintyp mit natürlichem Zug und Typ mit natürlichem Zugausgleich;
-- Außentyp;
-- Datenträgertyp;
- Brennwertkessel mit zwei unabhängigen Verbrennungssystemen
für Heizung und Warmwasser innerhalb desselben Gebäudes, einschließlich
die Kessel mit gemeinsamem Abgaskanal.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieser
Dokument. Bei datierten Verweisungen ist nur die in Bezug genommene Ausgabe maßgeblich. Bei undatierten
Verweise, die neueste Ausgabe des normativen Dokuments (einschließlich aller
Änderungen) gilt.
GB/T 13611 Klassifizierung und wesentliche Eigenschaften von Stadtgas
GB 25034-2010 Gasbefeuerte Heiz- und Warmwasser-Kombikessel
GB/T 2828.1-2003 Stichprobenverfahren zur Prüfung nach Attributen – Teil 1:
CJ/T 395-2012
Stichprobenschemata, indexiert nach der Annahmequalitätsgrenze (AQL) für jede Charge
Inspektion
3 Begriffe und Definitionen
Für die Zwecke dieses Dokuments gelten die in GB definierten Begriffe und Definitionen
25034-2010 UND es gelten die folgenden Begriffe und Definitionen.
3.1
Gas-Brennwert-Heizungs- und Warmwasser-Kombikessel
Das Heiz- und Warmwasser-Kombigerät bzw. das reine Heizgerät, bei dem das Wasser
Dampf im Verbrennungsabgas wird teilweise kondensiert, und die latente Wärme, die
Die beim Kondensationsprozess freigesetzte Energie wird effektiv genutzt.
3.2
Referenzbedingungen
Das trockene Gas, dessen Referenzbedingungen sind: Temperatur ist 15°C; absolute
Der Druck beträgt 101,325 kPa.
Die Umgebungsbedingungen im Labor sind: Temperatur beträgt 20°C; Luftfeuchtigkeit beträgt
70 %; der absolute Druck beträgt 101,325 kPa.
3.3
Kondensat
Die Flüssigkeit, die durch Kondensation von Rauchgas im Wärmeaustausch entsteht.
3.4
Nenn-Kondensationsleistung
Die Auslegungswärmeleistung in kW bei einer Vorlauf- und Rücklauftemperatur von
Die Brennwertkessel werden bei 50°C bzw. 30°C betrieben, unter
Die in dieser Norm festgelegten Referenzbedingungen.
3.5
Maximal zulässige Betriebstemperatur
Die Temperatur, der die Materialien über einen langen Zeitraum standhalten können, unter
Arbeitsbedingungen.
3.6
Betrieb bei Kondensationsbedingungen
Der Zustand, bei dem die Brennwertkessel so betrieben werden, dass die Vor- und
Die Rücklauftemperatur beträgt unter den Referenzbedingungen 50°C bzw. 30°C.
CJ/T 395-2012
Das beim Betrieb der Brennwertkessel entstehende Kondensat ist
nach der Sammlung oder Behandlung durch die Neutralisationsbehandlungsanlage abgeführt. Die
Das Kondensat muss nach der Behandlung durch die Neutralisationsbehandlungsvorrichtung die
pH-Wert zwischen 6,5 und 8,5.
5.3.3 Sammlung und Ableitung von Kondensat
Die Struktur zum Auffangen und Ableiten des Kondensats muss den
folgenden Bestimmungen:
a) Es muss leicht zu installieren, zu demontieren, zu prüfen und zu reinigen sein und
blockieren;
b) Der Innendurchmesser des Kondensatableitungssystems muss mindestens
13 mm;
c) Bei der wasserdichten Kondensatsammelvorrichtung hat der Siphon eine Dichtung von
mindestens 25 mm bei der vom Hersteller angegebenen maximalen Abgaskanallänge;
d) Die Kondensatsammelvorrichtung muss gut abgedichtet sein, um ein Auslaufen zu verhindern.
die Oberfläche;
e) Die Kondensatsammelvorrichtung muss in der Lage sein, das Austreten von Abgas
Gas beim Betrieb der Brennwertkessel;
f) Die mit Kondensat in Berührung kommenden Flächen (ausgenommen vorhandene Abflüsse, Siphons,
Neutralisationssystem und Siphons) müssen so ausgelegt sein, dass die
Kondensatrückhaltung.
g) Es muss eine Vorrichtung zur Überwachung der Kondensatableitung vorhanden sein.
h) Das Kondensatablaufrohr muss zur Standardausstattung des
Brennwertkessel.
5.4 Einrichtung zur Begrenzung der Abgastemperatur
Die Temperaturbegrenzung des Abgassystems von Brennwertkesseln muss
mit folgenden Bestimmungen:
a) Bei Kunststoff-Rauchrohren muss eine Vorrichtung zur Begrenzung der Temperatur im Rauchrohr vorhanden sein.
Gassystem; die Brennwertkessel müssen sicher geschlossen sein, bevor das Rauchgas
die Temperatur erreicht den durch den Temperaturbegrenzer vorgegebenen Wert;
b) Der Temperaturbegrenzer darf nicht einstellbar sein.
6 Voraussetzungen
6.1 Allgemeines
Die Leistungsanforderungen für Brennwertkessel müssen alle
Anforderungen in Kapitel 6 von GB 25034-2010, außer 6.7. Und es muss erfüllen
die folgenden Anforderungen in diesem Kapitel.
CJ/T 395-2012
Unter Testbedingungen in 7.6.2:
a) Bei Kesseln ohne Heizleistungsanzeiger ist der Heizwirkungsgrad,
entsprechend der Nennwärmebelastung darf nicht weniger als (97+lgPn) % betragen.
b) Für die Kessel mit Bereichsbewertungsvorrichtung ist der Wärmewirkungsgrad, der
Die maximale Wärmezufuhr darf nicht weniger als (97+lgPmax)% betragen und
entspricht dem arithmetischen Mittel der maximalen Wärmebelastung und
Die minimale Nennwärmeleistung darf nicht weniger als (97+lgPa) % betragen.
Hinweis 1: Pn ist die Nennwärmeleistung in kW.
Hinweis 2: Pmax ist die maximale Wärmeleistung in kW.
Anmerkung 3: Pa ist das arithmetische Mittel der maximalen Nennwärmeleistung und der
Mindestwärmeleistung für Heizkessel mit Heizleistungsbegrenzung...