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CNCA 00C-008-2019 Englisch PDF (CNCA00C-008-2019)

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CNCA 00C-008-2019: Durchführungsbestimmungen für die obligatorische Zertifizierung in China – Selbsterklärung
CNCA-00C-008:2019
Anhang
Seriennummer: CNCA-00C-008:2019
CNCA-00C-008-2019
Umsetzungsbestimmungen für die obligatorische Zertifizierung in China -
Selbsterklärung
AUSGESTELLT AM: 25. DEZEMBER 2019
IMPLEMENTIERT AM: 01. JANUAR 2020
Ausgestellt von: Zertifizierungs- und Akkreditierungsbehörde des Volks
Republik China
Inhaltsverzeichnis
0 Einleitung ... 3
1 Geltungsbereich ... 3
2 Definitionen ... 3
2.1 Produzent (Hersteller) ... 3
2.2 Bevollmächtigter ... 3
2.3 Fertigungsunternehmen ... 4
2.4 Importeur ... 4
2.5 Verkäufer ... 4
2.6 Geschäftsbenutzer ... 4
2.7 Verfahren zur Selbstdeklaration ... 4
2.8 Selbstdeklaration ... 4
2.9 Selbstgewähltes Labor ... 4
2.10 Zeichnungsberechtigter... 4
3 Selbstdeklarationsverfahren ... 5
3.1 Verfahren zur Selbstdeklaration ... 5
3.2 Einteilung der Selbstdeklarationsverfahren ... 5
4 Anforderungen an die Einreichung von Konformitätsinformationen ... 7
4.1 Systemregistrierung ... 7
4.2 Konformitätsauskünfte übermitteln ... 7
4.3 UNTERSCHREIBEN und eine Selbsterklärung abgeben ... 8
5 Änderung der Selbstdeklaration ... 8
6 Selbsterklärung zur Löschung ... 9
7 Gültigkeitsdauer der Selbsterklärung ... 9
8 Anforderungen an die Verwendung des CCC-Zeichens ... 9
9 Überwachung nach dem Inverkehrbringen ... 10
10 Verantwortlichkeiten und Pflichten verbundener Unternehmen und Personen ... 11
Anhang 1: Technische Dokumentation ... 12
Anhang 2: Obligatorische Zertifizierung Produktkonformität Selbsterklärung
(Stil) ... 13
0 Einleitung
Um die Reform und Innovation des Qualitätszertifizierungssystems zu vertiefen,
Stärkung der Hauptverantwortung der Unternehmen, Reduzierung institutioneller Transaktionen
Kosten und optimieren das Verfahren der China Compulsory Certification durch Benchmarking der
Internationales fortgeschrittenes Konformitätsbewertungssystem, China Obligatorisch
Zertifizierungssystem, basierend auf der Zertifizierung durch Dritte, ergänzt um eine Selbsterklärung
Bewertungsmethode. Für Produkte in China Commitment Certification Katalog zu
auf die die Methode der Selbstdeklaration angewendet wird, der Produzent (Hersteller)
muss gemäß den Anforderungen dieser Regeln die
Selbstbewertung und Produktkonformität Informationen Einreichung und gelten China
Obligatorisches Zertifizierungszeichen für die Produkte.
1 Geltungsbereich
Diese Regeln gelten für Produkte, die in China durch Selbstdeklaration bewertet werden
Katalog der obligatorischen Zertifizierungen.
Diese Vorschriften regeln die Definitionen, die Verfahren zur Selbsterklärung, die Konformität
Informationsübermittlung und Selbstdeklarationspflicht, CCC-Kennzeichnung, Post-Market
Aufsicht, Verantwortlichkeiten und Pflichten verbundener Parteien usw. für die
Methode zur Selbstdeklarationsbewertung der China Compulsory Certification.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Produzent (Hersteller)
Das Unternehmen mit unabhängiger Rechtspersönlichkeit, das entwirft und produziert
Produkte oder beauftragt andere mit der Entwicklung, Herstellung und dem Verkauf in seinem Namen/seiner Marke und
übernimmt die Hauptverantwortung für die Produktqualität.
2.2 Bevollmächtigter
Das Unternehmen, das auf dem Territorium Chinas legal registriert ist und in
Schreiben eines ausländischen Produzenten (Herstellers) zur Vorlage der Produktkonformität
Informationen und reichen Sie eine Selbsterklärung bei der „Pflichtzertifizierung Produkt
System zur Übermittlung von Informationen zur Selbsterklärung der Konformität" (http://sdoc.cnca.cn) auf
im Auftrag des ausländischen Produzenten (Herstellers), arbeitet mit dem ausländischen Produzenten zusammen
(Hersteller) Verantwortung für die selbst deklarierte Sicherheit und Qualität seiner Produkte zu übernehmen und
arbeitet bei der Überwachung nach dem Inverkehrbringen mit den Marktaufsichtsbehörden zusammen.
Ein ausländischer Produzent (Hersteller) kann seine Tochtergesellschaft, seinen Importeur oder
Verkäufer als bevollmächtigter Vertreter.
3 Verfahren zur Selbstdeklaration
3.1 Verfahren zur Selbsterklärung
3.1.1 Der Produzent (Hersteller), der sicherstellen will, dass seine selbst deklarierten Produkte
die geltenden Normen für die China Compulsory Certification weiterhin einzuhalten,
gemäß den Anforderungen dieser Regeln und des entsprechenden Produkts
Durchführungsbestimmungen für die Zertifizierung von Produkteigenschaften und Produktion
Verarbeitungseigenschaften, führt eine interne Qualitätskontrolle durch und etabliert Fabrik
Qualitätssicherungssystem.
3.1.2 Der Produzent (Hersteller) wählt die geeignete Art der Konformität
Bewertungsmethode (siehe Artikel 3.2) zur Bewertung der Konformität des Produkts und
nachweisen, dass das Produkt weiterhin die Anforderungen der geltenden Normen erfüllt
für die obligatorische Zertifizierung in China.
3.1.3 Der Produzent (Hersteller) muss gemäß den Anforderungen von
Anhang 1 dieser Regeln: Erstellen Sie die technische Dokumentation und bewahren Sie sie ordnungsgemäß auf.
Ab dem Datum der Einreichung der Produktkonformitätsinformationen wird
müssen für die zukünftige Verwendung mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
3.1.4 Der Produzent (Hersteller) und sein autorisierter Vertreter (sofern vorhanden),
für die Produkte, die die Bewertung bestehen, unterzeichnen Sie die "Obligatorische Zertifizierung Produkt
Konformitätserklärung" (siehe Anlage 2 für das Format) und füllen Sie das
Meldung von Produktkonformitätsinformationen.
3.1.5 Der Produzent (Hersteller) bringt das CCC-Zeichen auf seinen selbst deklarierten
Produkte.
3.1.6 Wenn Produktdesign, technische Merkmale, verwandte China Obligatorisch
Zertifizierungsanforderungen oder Änderungen der Informationen zur Selbsterklärung, die
Der Produzent (Hersteller) und der autorisierte Vertreter (falls zutreffend) müssen
ergänzen auf Grundlage der Änderungen die Bewertung der Produktkonformität und aktualisieren
die Selbsterklärung und die Produktkonformitätsinformationen.
3.2 Klassifizierung der Selbstdeklarationsverfahren
Die Selbsterklärungsverfahren nach den verschiedenen Konformitätsarten
Bewertungsmethoden werden in das Selbsterklärungsverfahren A und
Selbstdeklarationsverfahren B.
3.2.1 Selbstdeklarationsverfahren A
Zur Konformitätsbewertung gilt das Selbstdeklarationsverfahren A wie folgt:
Das selbst ausgewählte Labor führt die Typprüfung durch und stellt den Typprüfbericht aus.
Der Produzent (Hersteller) organisiert eine Selbstinspektion der Qualität seiner Fabrik
4 Anforderungen für die Übermittlung von Konformitätsinformationen
4.1 Systemregistrierung
Produzenten (Hersteller), Laboratorien und Zertifizierungsstellen, die an
Selbsterklärung wird in der "Obligatorischen Zertifizierung Produktkonformität
Self-Declaration Information Submission System" (im Folgenden als
System) und reichen Sie relevante Organisationsinformationen und Qualifikationsdokumente ein.
4.2 Konformitätsinformationen übermitteln
4.2.1 Generell sind Produzenten (Hersteller) und autorisierte Vertreter (wenn
anwendbar) müssen die Konformitätsinformationen wie folgt einreichen:
a) Selbst deklarierte Produktinformationen;
b) Informationen über die Normen, die das Produkt erfüllt;
c) Typprüfbericht;
d) Prüfbericht über die Fähigkeit der werkseigenen Qualitätssicherung (Selbstprüfung oder
Beauftragung eines Dritten);
e) Informationen über freiwillige Produktzertifizierungszertifikate (sofern zutreffend);
f) Informationen zu den Laboren und Zertifizierungsstellen (sofern zutreffend)
an der Selbsterklärung und den entsprechenden Qualifikationsnachweisen beteiligt;
g) Andere Materialien im Zusammenhang mit der Produktkonformität.
Die Selbsterklärung und die eingereichten Produktinformationen wie Produktname, Modell
Spezifikationen, Herstellerunternehmen, Produzent (Hersteller) müssen konsistent sein
mit dem tatsächlichen Produkt und durch den Inhalt der Typprüfung und der freiwilligen
Zertifizierung (sofern zutreffend).
4.2.2 Wenn der Produzent (Hersteller) die Entwicklung und Herstellung von Produkten an … überträgt …
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