CNCA C11-20-2020 Englisch PDF (CNCAC11-20-2020)
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CNCA C11-20-2020: Durchführungsbestimmungen zur obligatorischen Produktzertifizierung – Bremsbeläge für Automobile
CNCA-C11-20:2020
CNCA / CCC
Seriennummer: CNCA-C11-20:2020
Durchführungsbestimmungen für die obligatorische Produktzertifizierung -
Bremsbelag für Kraftfahrzeuge
AUSGESTELLT AM: 29. MAI 2020
IMPLEMENTIERT AM: 01. JUNI 2020
Ausgestellt von: Zertifizierungs- und Akkreditierungsbehörde des Volks
Republik China
Inhaltsverzeichnis
0 Einleitung ... 4
1 Anwendungsbereich ... 4
2 Zertifizierungsnormen ... 4
3 Zertifizierungsmodi ... 5
4 Aufteilung der Zertifizierungsstellen ... 5
5 Zertifizierung betrauen ... 6
5.1 Antragstellung und Abnahme der Zertifizierung durch Beauftragte ... 6
5.2 Bewerbungsunterlagen ... 6
5.3 Durchführungsvereinbarung ... 6
6 Zertifizierungsdurchführung ... 7
6.1 Typprüfung ... 7
6.1.1 Typprüfplan ... 7
6.1.2 Beispiele für Anforderungen an die Typprüfung ... 7
6.1.3 Elemente der Typprüfung... 7
6.1.4 Durchführung der Typprüfung ... 7
6.1.5 Baumusterprüfbericht ... 7
6.2 Erstinspektion im Werk ... 8
6.2.1 Grundprinzipien ... 8
6.2.2 Überprüfung des Produktionskonformitätskontrollplans ... 8
6.2.3 Kontrolle der Produktionskonformität vor Ort im Werk ... 8
6.3 Zertifizierungsbewertung und -entscheidung ... 9
6.4 Befristung der Zertifizierung ... 9
7 Überwachung nach der Zertifizierung ... 10
7.1 Folgeinspektion nach der Zertifizierung ... 10
7.1.1 Grundsätze der Folgeinspektion nach der Zertifizierung ... 10
7.1.2 Inhalt der Folgeinspektion nach der Zertifizierung ... 10
7.2 Stichprobenprüfung im Werk vor Ort ... 10
7.2.1 Grundsätze der Stichprobenprüfung im Werk vor Ort ... 10
7.2.2 Inhalt der Stichprobenprüfung im Werk vor Ort ... 11
7.3 Marktstichprobentest ... 11
7.3.1 Grundsätze des Marktstichprobentests ... 11
7.3.2 Inhalt der Marktstichprobenuntersuchung ... 11
7.4 Häufigkeit und Zeitpunkt der Nachzertifizierungsaufsicht ... 11
7.5 Aufzeichnungen über die Nachzertifizierungsaufsicht ... 11
7.6 Bewertung der Ergebnisse der Nachzertifizierungsaufsicht ... 12
8 Zertifikat ... 12
8.1 Aufrechterhaltung des Zertifikates ... 12
8.2 Inhalt des Zertifikates ... 12
8.3 Änderung des Zertifikates ... 12
8.4 Löschung, Aussetzung und Entzug des Zertifikates ... 13
8.5 Nutzung des Zertifikates ... 13
9 Prüfzeichen ... 13
10 Gebühren ... 13
11 Zertifizierungsverantwortung ... 14
12 Detaillierte Bestimmungen zur Durchführung der Zertifizierung ... 14
Anhang 1: Produktbeschreibung PKW-Bremsbeläge ... 15
Anhang 2: Anforderungen an die Übereinstimmung der Produktion ... 17
0 Einleitung
Gemäß den einschlägigen Anforderungen des „Beschlusses des Staatsrates zur Anpassung
der Katalog der Lizenzverwaltung für industrielle Produktproduktion und
Stärkung der Interim- und Ex-post-Aufsicht“ (Nr. 19 [2019] des Staatsrates), die
Die Verwaltung der Bremsbeläge für Kraftfahrzeuge wurde von
vom Produktionslizenzmanagement bis zum obligatorischen Produktzertifizierungsmanagement.
Diese Regeln werden in Übereinstimmung mit Gesetzen und Verwaltungsvorschriften wie
als „Vorschriften der Volksrepublik China für Zertifizierung und Akkreditierung“,
„Vorschriften für das obligatorische Zertifizierungsmanagement in China“.
Diese Regeln werden auf Grundlage der Sicherheitsrisiken und Zertifizierungsrisiken von Kraftfahrzeugen aufgestellt.
Bremsbelagprodukte. Es legt die Grundprinzipien und Anforderungen fest für
Umsetzung einer verpflichtenden Produktzertifizierung für Pkw-Bremsbeläge.
Diese Regeln gelten in Verbindung mit den allgemeinen Durchführungsbestimmungen von
Certification and Accreditation Administration (CNCA), wie zum Beispiel „China Compulsory
Durchführungsbestimmungen für Zertifizierungen - Klassifizierung von Fertigungsunternehmen
Management, Auswahl und Bestimmung des Zertifizierungsmodus“, „China Compulsory
Durchführungsbestimmungen für Zertifizierungen - Nutzung von Tests für Fertigungsunternehmen
Ressourcen und andere Zertifizierungsergebnisse“, „China Compulsory Certification
Durchführungsbestimmungen – Allgemeine Anforderungen für die Fabrikinspektion“.
Die Zertifizierungsstelle muss gemäß den allgemeinen Durchführungsbestimmungen und den
Anforderungen dieser Regeln, erstellen Sie die detaillierten Regeln zur Durchführung der Zertifizierung;
und setzen Sie es zusammen mit den allgemeinen Durchführungsbestimmungen und diesen Bestimmungen um.
Der Hersteller muss sicherstellen, dass die hergestellten zertifizierten Produkte
weiterhin die Anforderungen der Zertifizierung und der geltenden Normen erfüllen.
1 Geltungsbereich
Diese Vorschriften gelten für Bremsbeläge von Kraftfahrzeugen (nachfolgend „Beläge“ genannt).
Aufgrund der Änderungen der Gesetze, Vorschriften oder verwandter Produktstandards, Technologien,
Branchenrichtlinien und andere Ursachen, die den anwendbaren Geltungsbereich ändern können,
Die von der CNCA veröffentlichte Ankündigung ist endgültig und bindend.
2 Zertifizierungsstandards
Basisnorm GB 5763 „Bremsbeläge für Automobile“
Hauptkomponente / Rohstofflieferant) oder das gleiche Produkt, das von verschiedenen
Produzenten (Hersteller) und das gleiche produzierende Unternehmen, Typprüfungen an
Muster von nur einer Einheit können berücksichtigt werden. Für die Produkte anderer Hersteller
(Hersteller) / produzierende Unternehmen ist es notwendig, Informationen bereitzustellen für
Konformitätsprüfung. Basierend auf dem Klassifizierungsmanagement der Herstellung
Unternehmen kann die Zertifizierungsstelle die Einheitenaufteilung entsprechend lockern.
Fertigungsunternehmen mit höheren Klassifizierungsmanagementebenen.
5 Zertifizierungsbeauftragung
5.1 Antragstellung und Abnahme der Zertifizierung
Der KUNDE muss der Zertifizierungsstelle die von ihm erteilte Zertifizierung in einer
geeignete Weise. Die Zertifizierungsstelle bearbeitet die Zertifizierungsbeauftragung; und
Rückmeldung über die Annahme oder Ablehnung gemäß der Frist in der Zertifizierung
Umsetzung detaillierter Vorschriften.
Wenn es nicht den nationalen Gesetzen und Vorschriften UND den relevanten Branchenvorschriften entspricht
Richtlinien, darf die Zertifizierungsstelle die Zertifizierungsübergabe nicht annehmen.
5.2 Bewerbungsunterlagen
Die Zertifizierungsstelle muss in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften, Normen,
und die Bedürfnisse der Zertifizierung Umsetzung, spezifizieren die Zertifizierung betrauen
Materialien in den detaillierten Vorschriften zur Zertifizierungsdurchführung. Sie müssen mindestens
den Zertifizierungsantrag oder -vertrag, Registrierungszertifikate des KUNDEN,
Hersteller und Hersteller, „Produktbeschreibung der Automobilbremse
Auskleidung“ (Anhang 1), „Produktionskonformitätskontrollplan“ (geschrieben in Übereinstimmung mit
Anhang 2) usw.
Der KUNDE stellt die erforderlichen Materialien gemäß den Anforderungen von
Checkliste für Bewerbungsunterlagen in den detaillierten Regeln zur Zertifizierungsdurchführung.
Die Zertifizierungsstelle ist verantwortlich für die Prüfung, Verwaltung, Erhaltung und Aufbewahrung
vertraulich über die betreffenden Materialien zu informieren und den KUNDEN über die
Prüfungsergebnisse.
5.3 Durchführungsvereinbarung
Die Zertifizierungsstelle vereinbart mit dem KUNDEN die jeweilige Verantwortung
Vereinbarung beider Parteien in jedem Schritt der Zertifizierungsdurchführung. Und nach
auf die Situation des produzierenden Unternehmens und Klassifizierungsmanagement UND die
Anforderungen dieser Regeln und detaillierte Regeln zur Durchführung der Zertifizierung,
BESTIMMEN Sie das konkrete Programm zur Zertifizierungsimplementierung und INFORMIEREN Sie
KUNDE.
Die Zertifizierungsstelle muss eine einheitliche Form des Typprüfberichts festlegen.
Nach Abschluss der Typprüfung erstellt das Labor umgehend einen Typprüfbericht
an den KUNDEN und die Zertifizierungsstelle. Der KUNDE stellt sicher, dass er in der Lage ist,
den vollständigen und gültigen Typprüfbericht an die Zertifizierungsstelle und die Strafverfolgungsbehörden
Autor...
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CNCA C11-20-2020: Durchführungsbestimmungen zur obligatorischen Produktzertifizierung – Bremsbeläge für Automobile
CNCA-C11-20:2020
CNCA / CCC
Seriennummer: CNCA-C11-20:2020
Durchführungsbestimmungen für die obligatorische Produktzertifizierung -
Bremsbelag für Kraftfahrzeuge
AUSGESTELLT AM: 29. MAI 2020
IMPLEMENTIERT AM: 01. JUNI 2020
Ausgestellt von: Zertifizierungs- und Akkreditierungsbehörde des Volks
Republik China
Inhaltsverzeichnis
0 Einleitung ... 4
1 Anwendungsbereich ... 4
2 Zertifizierungsnormen ... 4
3 Zertifizierungsmodi ... 5
4 Aufteilung der Zertifizierungsstellen ... 5
5 Zertifizierung betrauen ... 6
5.1 Antragstellung und Abnahme der Zertifizierung durch Beauftragte ... 6
5.2 Bewerbungsunterlagen ... 6
5.3 Durchführungsvereinbarung ... 6
6 Zertifizierungsdurchführung ... 7
6.1 Typprüfung ... 7
6.1.1 Typprüfplan ... 7
6.1.2 Beispiele für Anforderungen an die Typprüfung ... 7
6.1.3 Elemente der Typprüfung... 7
6.1.4 Durchführung der Typprüfung ... 7
6.1.5 Baumusterprüfbericht ... 7
6.2 Erstinspektion im Werk ... 8
6.2.1 Grundprinzipien ... 8
6.2.2 Überprüfung des Produktionskonformitätskontrollplans ... 8
6.2.3 Kontrolle der Produktionskonformität vor Ort im Werk ... 8
6.3 Zertifizierungsbewertung und -entscheidung ... 9
6.4 Befristung der Zertifizierung ... 9
7 Überwachung nach der Zertifizierung ... 10
7.1 Folgeinspektion nach der Zertifizierung ... 10
7.1.1 Grundsätze der Folgeinspektion nach der Zertifizierung ... 10
7.1.2 Inhalt der Folgeinspektion nach der Zertifizierung ... 10
7.2 Stichprobenprüfung im Werk vor Ort ... 10
7.2.1 Grundsätze der Stichprobenprüfung im Werk vor Ort ... 10
7.2.2 Inhalt der Stichprobenprüfung im Werk vor Ort ... 11
7.3 Marktstichprobentest ... 11
7.3.1 Grundsätze des Marktstichprobentests ... 11
7.3.2 Inhalt der Marktstichprobenuntersuchung ... 11
7.4 Häufigkeit und Zeitpunkt der Nachzertifizierungsaufsicht ... 11
7.5 Aufzeichnungen über die Nachzertifizierungsaufsicht ... 11
7.6 Bewertung der Ergebnisse der Nachzertifizierungsaufsicht ... 12
8 Zertifikat ... 12
8.1 Aufrechterhaltung des Zertifikates ... 12
8.2 Inhalt des Zertifikates ... 12
8.3 Änderung des Zertifikates ... 12
8.4 Löschung, Aussetzung und Entzug des Zertifikates ... 13
8.5 Nutzung des Zertifikates ... 13
9 Prüfzeichen ... 13
10 Gebühren ... 13
11 Zertifizierungsverantwortung ... 14
12 Detaillierte Bestimmungen zur Durchführung der Zertifizierung ... 14
Anhang 1: Produktbeschreibung PKW-Bremsbeläge ... 15
Anhang 2: Anforderungen an die Übereinstimmung der Produktion ... 17
0 Einleitung
Gemäß den einschlägigen Anforderungen des „Beschlusses des Staatsrates zur Anpassung
der Katalog der Lizenzverwaltung für industrielle Produktproduktion und
Stärkung der Interim- und Ex-post-Aufsicht“ (Nr. 19 [2019] des Staatsrates), die
Die Verwaltung der Bremsbeläge für Kraftfahrzeuge wurde von
vom Produktionslizenzmanagement bis zum obligatorischen Produktzertifizierungsmanagement.
Diese Regeln werden in Übereinstimmung mit Gesetzen und Verwaltungsvorschriften wie
als „Vorschriften der Volksrepublik China für Zertifizierung und Akkreditierung“,
„Vorschriften für das obligatorische Zertifizierungsmanagement in China“.
Diese Regeln werden auf Grundlage der Sicherheitsrisiken und Zertifizierungsrisiken von Kraftfahrzeugen aufgestellt.
Bremsbelagprodukte. Es legt die Grundprinzipien und Anforderungen fest für
Umsetzung einer verpflichtenden Produktzertifizierung für Pkw-Bremsbeläge.
Diese Regeln gelten in Verbindung mit den allgemeinen Durchführungsbestimmungen von
Certification and Accreditation Administration (CNCA), wie zum Beispiel „China Compulsory
Durchführungsbestimmungen für Zertifizierungen - Klassifizierung von Fertigungsunternehmen
Management, Auswahl und Bestimmung des Zertifizierungsmodus“, „China Compulsory
Durchführungsbestimmungen für Zertifizierungen - Nutzung von Tests für Fertigungsunternehmen
Ressourcen und andere Zertifizierungsergebnisse“, „China Compulsory Certification
Durchführungsbestimmungen – Allgemeine Anforderungen für die Fabrikinspektion“.
Die Zertifizierungsstelle muss gemäß den allgemeinen Durchführungsbestimmungen und den
Anforderungen dieser Regeln, erstellen Sie die detaillierten Regeln zur Durchführung der Zertifizierung;
und setzen Sie es zusammen mit den allgemeinen Durchführungsbestimmungen und diesen Bestimmungen um.
Der Hersteller muss sicherstellen, dass die hergestellten zertifizierten Produkte
weiterhin die Anforderungen der Zertifizierung und der geltenden Normen erfüllen.
1 Geltungsbereich
Diese Vorschriften gelten für Bremsbeläge von Kraftfahrzeugen (nachfolgend „Beläge“ genannt).
Aufgrund der Änderungen der Gesetze, Vorschriften oder verwandter Produktstandards, Technologien,
Branchenrichtlinien und andere Ursachen, die den anwendbaren Geltungsbereich ändern können,
Die von der CNCA veröffentlichte Ankündigung ist endgültig und bindend.
2 Zertifizierungsstandards
Basisnorm GB 5763 „Bremsbeläge für Automobile“
Hauptkomponente / Rohstofflieferant) oder das gleiche Produkt, das von verschiedenen
Produzenten (Hersteller) und das gleiche produzierende Unternehmen, Typprüfungen an
Muster von nur einer Einheit können berücksichtigt werden. Für die Produkte anderer Hersteller
(Hersteller) / produzierende Unternehmen ist es notwendig, Informationen bereitzustellen für
Konformitätsprüfung. Basierend auf dem Klassifizierungsmanagement der Herstellung
Unternehmen kann die Zertifizierungsstelle die Einheitenaufteilung entsprechend lockern.
Fertigungsunternehmen mit höheren Klassifizierungsmanagementebenen.
5 Zertifizierungsbeauftragung
5.1 Antragstellung und Abnahme der Zertifizierung
Der KUNDE muss der Zertifizierungsstelle die von ihm erteilte Zertifizierung in einer
geeignete Weise. Die Zertifizierungsstelle bearbeitet die Zertifizierungsbeauftragung; und
Rückmeldung über die Annahme oder Ablehnung gemäß der Frist in der Zertifizierung
Umsetzung detaillierter Vorschriften.
Wenn es nicht den nationalen Gesetzen und Vorschriften UND den relevanten Branchenvorschriften entspricht
Richtlinien, darf die Zertifizierungsstelle die Zertifizierungsübergabe nicht annehmen.
5.2 Bewerbungsunterlagen
Die Zertifizierungsstelle muss in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften, Normen,
und die Bedürfnisse der Zertifizierung Umsetzung, spezifizieren die Zertifizierung betrauen
Materialien in den detaillierten Vorschriften zur Zertifizierungsdurchführung. Sie müssen mindestens
den Zertifizierungsantrag oder -vertrag, Registrierungszertifikate des KUNDEN,
Hersteller und Hersteller, „Produktbeschreibung der Automobilbremse
Auskleidung“ (Anhang 1), „Produktionskonformitätskontrollplan“ (geschrieben in Übereinstimmung mit
Anhang 2) usw.
Der KUNDE stellt die erforderlichen Materialien gemäß den Anforderungen von
Checkliste für Bewerbungsunterlagen in den detaillierten Regeln zur Zertifizierungsdurchführung.
Die Zertifizierungsstelle ist verantwortlich für die Prüfung, Verwaltung, Erhaltung und Aufbewahrung
vertraulich über die betreffenden Materialien zu informieren und den KUNDEN über die
Prüfungsergebnisse.
5.3 Durchführungsvereinbarung
Die Zertifizierungsstelle vereinbart mit dem KUNDEN die jeweilige Verantwortung
Vereinbarung beider Parteien in jedem Schritt der Zertifizierungsdurchführung. Und nach
auf die Situation des produzierenden Unternehmens und Klassifizierungsmanagement UND die
Anforderungen dieser Regeln und detaillierte Regeln zur Durchführung der Zertifizierung,
BESTIMMEN Sie das konkrete Programm zur Zertifizierungsimplementierung und INFORMIEREN Sie
KUNDE.
Die Zertifizierungsstelle muss eine einheitliche Form des Typprüfberichts festlegen.
Nach Abschluss der Typprüfung erstellt das Labor umgehend einen Typprüfbericht
an den KUNDEN und die Zertifizierungsstelle. Der KUNDE stellt sicher, dass er in der Lage ist,
den vollständigen und gültigen Typprüfbericht an die Zertifizierungsstelle und die Strafverfolgungsbehörden
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