CQC-C1101-2020 Englisch PDF (CQC-C1101-2020)
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CQC-C1101-2020: [Ausgabe 2024] Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung der obligatorischen Zertifizierung in China – Kraftfahrzeuge
CQC-C1101-2020 [Ausgabe 2024, 6. Revision]
CQC
OBLIGATORISCHE ZERTIFIZIERUNG IN CHINA
DETAILLIERTE REGELN ZUR UMSETZUNG
CQC-C1101-2020
Detaillierte Einführung der obligatorischen Zertifizierung in China –
Regeln - Kraftfahrzeuge
[Ausgabe 2024 / 6. Revision]
AUSGESTELLT AM: 25. MAI 2020
UMGESETZT AM: 25. MAI 2020
Ausgestellt von: China Quality Certification Center
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 4
1 Vorwort ... 11
1 Geltungsbereich ... 11
2 Begriffe und Definitionen ... 11
3 Zertifizierungsnormen ... 12
4 Authentifizierungsmodus ... 12
4.1 Basismodus ... 12
4.2 Einzelfahrzeugzertifizierung ... 13
5 Abteilung der Zertifizierungseinheit ... 13
6 Zertifizierungsbetrauung ... 13
6.1 Antrag und Annahme der Zertifizierungsbetrauung ... 13
6.2 Bewerbungsunterlagen ... 14
6.3 Durchführungsmodalitäten ... 14
7 Zertifizierungsdurchführung ... 16
7.1 Typprüfung ... 16
7.2 Erstinspektion im Werk ... 19
7.3 Zertifizierungsbewertung und -entscheidung ... 26
8 Überwachung nach der Zertifizierung ... 26
8.1 Folgeinspektion nach der Zertifizierung ... 27
8.2 Entnahme von Proben zur Prüfung oder Inspektion am Produktionsstandort ... 28
8.3 Marktproben, Tests oder Inspektionen ... 31
8.4 Anwendung von Qualitätsinformationen ... 30
8.5 Häufigkeit der Überwachung nach der Zertifizierung ... 30
8.6 Aufzeichnungen über die Überwachung nach der Zertifizierung ... 31
8.7 Auswertung der Ergebnisse der Nachzertifizierungsaufsicht ... 31
8.8 Konsistenzparameterverwaltung ... 32
9 Zertifikat ... 32
9.1 Aufrechterhaltung der Zertifizierungszertifikate ... 32
9.2 Inhalt der Zertifizierungsurkunde ... 32
9.3 Änderungen von Zertifizierungszertifikaten (einschließlich Änderungen der Standardversion) ... 33
9.4 Aussetzung, Löschung, Widerruf von Zertifizierungszertifikaten ... 34
9.5 Verwendung von Zertifizierungszertifikaten ... 34
9.6 Elektronisches Zertifikat ... 35
9.7 Zertifikatserteilung innerhalb desselben Herstellers ... 35
10 Prüfzeichen und Fahrzeug-Übereinstimmungsbescheinigung ... 35
10.1 Prüfzeichen ... 35
10.2 Produktkonformitätszertifikat ... 35
11 Gebühren ... 36
12 Verfahren und Fristen im Zusammenhang mit technischen Streitigkeiten, Beschwerden,
Berufungen ... 36
Anhang 1 Zertifizierungsgegenstände und Anforderungen ... 37
Anhang 1-1 Typprüfgegenstände und Normen basierend auf ... 37
Anhang 1-2 Typprüfung für parallel importierte Fahrzeuge ... 64
Anhang 1-3 Prüfpunkte und Normen für die Zertifizierung einzelner Fahrzeuge basierend auf ... 65
Anhang 2 Grundsätze für die Klassifizierung von Fertigungsunternehmen ... 75
Anhang 3 Erforderliche Informationen für die obligatorische Zertifizierung von Automobilprodukten
... 77
Anhang 3-1 Produktionskonsistenzkontrollplan und sein Ausführungsbericht ... 80
Anlage 3-2 - Erklärung zur Bestätigung der Zertifizierung von Nicht-Serienfahrzeugen
Modus ... 94
Anlage 3-3 -- Selbstverpflichtung zum Umweltschutz bei Automobilprodukten ... 95
Anhang 4 Zertifizierungsdurchführung ... 97
Anlage 4-1 -- Verwendung anderer Zertifizierungsergebnisse ... 97
Anhang 4-2 - Anforderungen für die Nutzung von Produktionsressourcen des Unternehmens zur Durchführung von Tests
und die Verwendung anderer Zertifizierungsergebnisse ... 99
Anhang 4-3 -- Durchführungsverfahren für die Selbstinspektion und Selbstzertifizierung von
Fahrzeuge der Kategorie 4 ... 102
Anlage 4-1 - Selbstverpflichtung zur Qualitätsverantwortung für die beauftragten Änderungen an
Fahrzeuge der Kategorie 4 ... 105
Anhang 5 Technische Beurteilungsbedingungen für modifizierte Automobilprodukte ... 107
Anhang 6 Anforderungen an die Überprüfung der Produktionskonsistenz für in Serie produzierte Fahrzeuge
... 109
Anhang 6-1 - Prüfpunkte zur Konsistenzüberprüfung für nicht in Serie gefertigte Fahrzeugprodukte
... 111
Anlage 7 Stichprobenprüfung Basisartikelliste ... 116
Anlage 8 Format der Fahrzeug-Übereinstimmungsbescheinigung ... 120
Detaillierte Einführung der obligatorischen Zertifizierung in China –
Regeln - Kraftfahrzeuge
1 Vorwort
Die Automobile Implementation Detailed-Reglements (nachfolgend bezeichnet als
Umsetzungs-Detailregeln) werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen von
die „Durchführungsbestimmungen zur obligatorischen Produktzertifizierung – Kraftfahrzeuge“
(CNCA-C11-01:2020) (nachfolgend Produktimplementierungs-Detaildokumentation genannt)
Regeln). Es dient als unterstützendes Dokument für und in Kombination mit dem Produkt
Durchführungsbestimmungen. In Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen gelten die „Regeln für
Stornierung, Aussetzung und Widerruf des Zertifikats für obligatorische Produkte
Zertifizierung" (CNCA-00C-001), "Umsetzungsregeln für die obligatorische Produkt
Zertifizierung - Auswahl und Festlegung klassifizierter Management- und Zertifizierungs
Modus für Hersteller" (CNCA-00C-003), "Nutzung von Testressourcen und
Weitere Zertifizierungsergebnisse von Herstellern im Rahmen der obligatorischen Produktzertifizierung
Durchführungsbestimmungen" (CNCA-00C-004), "Durchführungsbestimmungen für obligatorische
Produktzertifizierung - Anforderungen an die Fähigkeit zur Qualitätssicherung im Werk"
(CNCA-00C-005), „Durchführungsbestimmungen für die obligatorische Produktzertifizierung –
Allgemeine Anforderungen an die Fabrikinspektion" (CNCA-00C-006), "Umsetzung
Regeln für die obligatorische Produktzertifizierung - Informationsübermittlung, -übermittlung
und Offenlegung" (CNCA-00C-007) sowie die relevanten Anforderungen der China
Qualitätshandbuch, Verfahren des Quality Certification Center (im Folgenden CQC genannt)
Dokumente, Arbeitsanweisungen usw., diese Implementierungs-Detailregel wird formuliert
und veröffentlicht, basierend auf den Grundsätzen der Aufrechterhaltung der Wirksamkeit der Produkt
Zertifizierung, Verbesserung der Produktqualität, Betreuung zertifizierter Unternehmen, Kontrolle
Zertifizierungsrisiken.
1 Geltungsbereich
Der auf diese Durchführungsverordnung anwendbare Produktumfang ist
gemäß Artikel 1 der Produktdurchführungsbestimmungen umgesetzt; es gilt
werden entsprechend der Katalogdefinition, Kataloganpassung und anderen
Bekanntmachungen der National Certification and Accreditation Administration
(nachfolgend als NCAA bezeichnet).
2 Begriffe und Definitionen
Die Definition des Begriffs Fahrzeug findet sich in GB/T 3730.1-2022 „Begriffe und Definitionen von
Kraftfahrzeuge, Anhänger und Kombinationsfahrzeuge - Teil 1: Typen", GB/T 17350-2009
„Begriffs-, Kennzeichen- und Kennzeichnungsvorschriften für Sonderfahrzeuge und Sonderanhänger“, GB
7258-2017 „Technische Spezifikationen für die Sicherheit von Kraftfahrzeugen auf
Straßen". Die Klassifizierung der Fahrzeuge finden Sie in GB/T 15089-2001 "Classification
von Kraftfahrzeugen und Anhängern". Andere Bedingungen werden gemäß
gemäß Artikel 2 der Produktdurchführungsbestimmungen.
3 Zertifizierungsstandards
Die Normen, Jahreszahl und Klauselnummer, auf deren Grundlage die Zertifizierung erfolgt
Die Einzelheiten sind in Anlage 1 dieser Durchführungsbestimmungen aufgeführt.
Die produzierenden Unternehmen müssen die nationalen Normen und Vorschriften vollständig umsetzen
zur Produktsicherheit von Automobilen und Anhängern, zum Umweltschutz, zur Energieeinsparung,
und Diebstahlschutz; erfüllen gleichzeitig die Anforderungen.
Die Normen für die Zertifizierungsprüfungen müssen grundsätzlich die neuesten
Version der nationalen Standardisierungsbehörde. Bei der Aufnahme
oder die Subtraktion von Standards oder die Verwendung anderer Versionen von Standards, die veröffentlichten Ankündigungen
von der CNCA befolgt werden; wenn die Standards für Zertifizierungstests
aktualisiert, folgt es den technischen Entscheidungen der Automobil- und Komponenten
Technische Expertengruppe (TC11) der CNCA.
4 Authentifizierungsmodus
Das Zertifizierungsmodell für Automobilprodukte erfolgt gemäß
Artikel...
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Historische Versionen: CQC-C1101-2020
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CQC-C1101-2020: [Ausgabe 2024] Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung der obligatorischen Zertifizierung in China – Kraftfahrzeuge
CQC-C1101-2020 [Ausgabe 2024, 6. Revision]
CQC
OBLIGATORISCHE ZERTIFIZIERUNG IN CHINA
DETAILLIERTE REGELN ZUR UMSETZUNG
CQC-C1101-2020
Detaillierte Einführung der obligatorischen Zertifizierung in China –
Regeln - Kraftfahrzeuge
[Ausgabe 2024 / 6. Revision]
AUSGESTELLT AM: 25. MAI 2020
UMGESETZT AM: 25. MAI 2020
Ausgestellt von: China Quality Certification Center
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 4
1 Vorwort ... 11
1 Geltungsbereich ... 11
2 Begriffe und Definitionen ... 11
3 Zertifizierungsnormen ... 12
4 Authentifizierungsmodus ... 12
4.1 Basismodus ... 12
4.2 Einzelfahrzeugzertifizierung ... 13
5 Abteilung der Zertifizierungseinheit ... 13
6 Zertifizierungsbetrauung ... 13
6.1 Antrag und Annahme der Zertifizierungsbetrauung ... 13
6.2 Bewerbungsunterlagen ... 14
6.3 Durchführungsmodalitäten ... 14
7 Zertifizierungsdurchführung ... 16
7.1 Typprüfung ... 16
7.2 Erstinspektion im Werk ... 19
7.3 Zertifizierungsbewertung und -entscheidung ... 26
8 Überwachung nach der Zertifizierung ... 26
8.1 Folgeinspektion nach der Zertifizierung ... 27
8.2 Entnahme von Proben zur Prüfung oder Inspektion am Produktionsstandort ... 28
8.3 Marktproben, Tests oder Inspektionen ... 31
8.4 Anwendung von Qualitätsinformationen ... 30
8.5 Häufigkeit der Überwachung nach der Zertifizierung ... 30
8.6 Aufzeichnungen über die Überwachung nach der Zertifizierung ... 31
8.7 Auswertung der Ergebnisse der Nachzertifizierungsaufsicht ... 31
8.8 Konsistenzparameterverwaltung ... 32
9 Zertifikat ... 32
9.1 Aufrechterhaltung der Zertifizierungszertifikate ... 32
9.2 Inhalt der Zertifizierungsurkunde ... 32
9.3 Änderungen von Zertifizierungszertifikaten (einschließlich Änderungen der Standardversion) ... 33
9.4 Aussetzung, Löschung, Widerruf von Zertifizierungszertifikaten ... 34
9.5 Verwendung von Zertifizierungszertifikaten ... 34
9.6 Elektronisches Zertifikat ... 35
9.7 Zertifikatserteilung innerhalb desselben Herstellers ... 35
10 Prüfzeichen und Fahrzeug-Übereinstimmungsbescheinigung ... 35
10.1 Prüfzeichen ... 35
10.2 Produktkonformitätszertifikat ... 35
11 Gebühren ... 36
12 Verfahren und Fristen im Zusammenhang mit technischen Streitigkeiten, Beschwerden,
Berufungen ... 36
Anhang 1 Zertifizierungsgegenstände und Anforderungen ... 37
Anhang 1-1 Typprüfgegenstände und Normen basierend auf ... 37
Anhang 1-2 Typprüfung für parallel importierte Fahrzeuge ... 64
Anhang 1-3 Prüfpunkte und Normen für die Zertifizierung einzelner Fahrzeuge basierend auf ... 65
Anhang 2 Grundsätze für die Klassifizierung von Fertigungsunternehmen ... 75
Anhang 3 Erforderliche Informationen für die obligatorische Zertifizierung von Automobilprodukten
... 77
Anhang 3-1 Produktionskonsistenzkontrollplan und sein Ausführungsbericht ... 80
Anlage 3-2 - Erklärung zur Bestätigung der Zertifizierung von Nicht-Serienfahrzeugen
Modus ... 94
Anlage 3-3 -- Selbstverpflichtung zum Umweltschutz bei Automobilprodukten ... 95
Anhang 4 Zertifizierungsdurchführung ... 97
Anlage 4-1 -- Verwendung anderer Zertifizierungsergebnisse ... 97
Anhang 4-2 - Anforderungen für die Nutzung von Produktionsressourcen des Unternehmens zur Durchführung von Tests
und die Verwendung anderer Zertifizierungsergebnisse ... 99
Anhang 4-3 -- Durchführungsverfahren für die Selbstinspektion und Selbstzertifizierung von
Fahrzeuge der Kategorie 4 ... 102
Anlage 4-1 - Selbstverpflichtung zur Qualitätsverantwortung für die beauftragten Änderungen an
Fahrzeuge der Kategorie 4 ... 105
Anhang 5 Technische Beurteilungsbedingungen für modifizierte Automobilprodukte ... 107
Anhang 6 Anforderungen an die Überprüfung der Produktionskonsistenz für in Serie produzierte Fahrzeuge
... 109
Anhang 6-1 - Prüfpunkte zur Konsistenzüberprüfung für nicht in Serie gefertigte Fahrzeugprodukte
... 111
Anlage 7 Stichprobenprüfung Basisartikelliste ... 116
Anlage 8 Format der Fahrzeug-Übereinstimmungsbescheinigung ... 120
Detaillierte Einführung der obligatorischen Zertifizierung in China –
Regeln - Kraftfahrzeuge
1 Vorwort
Die Automobile Implementation Detailed-Reglements (nachfolgend bezeichnet als
Umsetzungs-Detailregeln) werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen von
die „Durchführungsbestimmungen zur obligatorischen Produktzertifizierung – Kraftfahrzeuge“
(CNCA-C11-01:2020) (nachfolgend Produktimplementierungs-Detaildokumentation genannt)
Regeln). Es dient als unterstützendes Dokument für und in Kombination mit dem Produkt
Durchführungsbestimmungen. In Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen gelten die „Regeln für
Stornierung, Aussetzung und Widerruf des Zertifikats für obligatorische Produkte
Zertifizierung" (CNCA-00C-001), "Umsetzungsregeln für die obligatorische Produkt
Zertifizierung - Auswahl und Festlegung klassifizierter Management- und Zertifizierungs
Modus für Hersteller" (CNCA-00C-003), "Nutzung von Testressourcen und
Weitere Zertifizierungsergebnisse von Herstellern im Rahmen der obligatorischen Produktzertifizierung
Durchführungsbestimmungen" (CNCA-00C-004), "Durchführungsbestimmungen für obligatorische
Produktzertifizierung - Anforderungen an die Fähigkeit zur Qualitätssicherung im Werk"
(CNCA-00C-005), „Durchführungsbestimmungen für die obligatorische Produktzertifizierung –
Allgemeine Anforderungen an die Fabrikinspektion" (CNCA-00C-006), "Umsetzung
Regeln für die obligatorische Produktzertifizierung - Informationsübermittlung, -übermittlung
und Offenlegung" (CNCA-00C-007) sowie die relevanten Anforderungen der China
Qualitätshandbuch, Verfahren des Quality Certification Center (im Folgenden CQC genannt)
Dokumente, Arbeitsanweisungen usw., diese Implementierungs-Detailregel wird formuliert
und veröffentlicht, basierend auf den Grundsätzen der Aufrechterhaltung der Wirksamkeit der Produkt
Zertifizierung, Verbesserung der Produktqualität, Betreuung zertifizierter Unternehmen, Kontrolle
Zertifizierungsrisiken.
1 Geltungsbereich
Der auf diese Durchführungsverordnung anwendbare Produktumfang ist
gemäß Artikel 1 der Produktdurchführungsbestimmungen umgesetzt; es gilt
werden entsprechend der Katalogdefinition, Kataloganpassung und anderen
Bekanntmachungen der National Certification and Accreditation Administration
(nachfolgend als NCAA bezeichnet).
2 Begriffe und Definitionen
Die Definition des Begriffs Fahrzeug findet sich in GB/T 3730.1-2022 „Begriffe und Definitionen von
Kraftfahrzeuge, Anhänger und Kombinationsfahrzeuge - Teil 1: Typen", GB/T 17350-2009
„Begriffs-, Kennzeichen- und Kennzeichnungsvorschriften für Sonderfahrzeuge und Sonderanhänger“, GB
7258-2017 „Technische Spezifikationen für die Sicherheit von Kraftfahrzeugen auf
Straßen". Die Klassifizierung der Fahrzeuge finden Sie in GB/T 15089-2001 "Classification
von Kraftfahrzeugen und Anhängern". Andere Bedingungen werden gemäß
gemäß Artikel 2 der Produktdurchführungsbestimmungen.
3 Zertifizierungsstandards
Die Normen, Jahreszahl und Klauselnummer, auf deren Grundlage die Zertifizierung erfolgt
Die Einzelheiten sind in Anlage 1 dieser Durchführungsbestimmungen aufgeführt.
Die produzierenden Unternehmen müssen die nationalen Normen und Vorschriften vollständig umsetzen
zur Produktsicherheit von Automobilen und Anhängern, zum Umweltschutz, zur Energieeinsparung,
und Diebstahlschutz; erfüllen gleichzeitig die Anforderungen.
Die Normen für die Zertifizierungsprüfungen müssen grundsätzlich die neuesten
Version der nationalen Standardisierungsbehörde. Bei der Aufnahme
oder die Subtraktion von Standards oder die Verwendung anderer Versionen von Standards, die veröffentlichten Ankündigungen
von der CNCA befolgt werden; wenn die Standards für Zertifizierungstests
aktualisiert, folgt es den technischen Entscheidungen der Automobil- und Komponenten
Technische Expertengruppe (TC11) der CNCA.
4 Authentifizierungsmodus
Das Zertifizierungsmodell für Automobilprodukte erfolgt gemäß
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