CQC-C1601-2016 Englisch PDF (CQC-C1601-2016)
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CQC-C1601-2016: Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung der obligatorischen Zertifizierung in China – Telekommunikationsendgeräte
CQC-C1601-2016
Seriennummer: CQC-C1601-2016
Implementierung Detailregeln für
Obligatorische Zertifizierung in China
Telekommunikationsendgeräte
AUSGESTELLT AM: 1. AUGUST 2016
IMPLEMENTIERT AM: 1. AUGUST 2016
Chinesisches Qualitätszertifizierungszentrum
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich ... 5
2. Zertifizierungsstandards ... 5
3. Zertifizierungsmodi ... 5
4. Aufteilung der Zertifizierungsstellen ... 6
5. Zertifizierung betrauen ... 6
5.1. Vorschlag und Annahme des Zertifizierungsantrags ... 6
5.2. Bewerbungsunterlagen ... 6
5.3. Durchführungsvereinbarung ... 7
6. Zertifizierungsdurchführung ... 8
6.1. Typprüfung ... 8
6.1.1. Typprüfplan... 8
6.1.2. Musteranforderungen für Typprüfungen ... 8
6.1.3. Typprüfgegenstände ... 9
6.1.4. Durchführung der Typprüfung ... 9
6.1.5. Typprüfbericht ... 10
6.2. Zertifizierungsbewertung und Entscheidung ... 10
6.3. Zertifizierungsfrist ... 10
7. Erstinspektion im Werk ... 10
7.1. Inhalt der Werkserstinspektion ... 10
7.2. Frist für die Erstinspektion des Werks ... 11
7.3. Abschluss der Erstinspektion des Werks ... 11
7.4. Bewertung und Genehmigung der ersten Werksinspektion ... 11
8. Relevante Anforderungen an die Nachzertifizierungsaufsicht ... 11
8.1. Nachzertifizierungs-Nachinspektion ... 11
8.1.1 Grundsatz der Nachprüfung nach der Zertifizierung ... 11
8.1.2. Inhalt der Nachzertifizierungs-Folgeinspektion ... 12
8.1.3. Frist für die Nachprüfung nach der Zertifizierung ... 12
8.1.4. Abschluss der Nachzertifizierungs-Nachinspektion ... 12
8.1.5. Bewertung und Genehmigung der Nachzertifizierungs-Folgeinspektion ... 12
8.2. Stichprobenprüfung oder Inspektion vor Ort in der Produktion ... 13
8.2.1. Prinzip der Produktion vor Ort Probenahme Prüfung oder Inspektion ... 13
8.2.2. Inhalt der Stichprobenprüfung oder Inspektion vor Ort in der Produktion ... 13
8.3. Grundsatz der Marktstichprobenprüfung oder -inspektion ... 13
8.3.1. Inhalt der Marktstichprobenprüfung oder -inspektion ... 13
8.4. Häufigkeit und Inhalt der Nachzertifizierungsaufsicht ... 13
8.5. Aufzeichnung der Überwachung nach der Zertifizierung ... 14
8.6. Bewertung der Ergebnisse der Nachzertifizierungsaufsicht ... 14
9. Zertifikat ... 14
9.1. Aufrechterhaltung des Zertifikats ... 14
9.2. Änderungsverzeichnis der vom Zertifikat abgedeckten Produkte ... 14
9.2.1. Änderungsantrag ... 14
9.2.2. Bewertung und Genehmigung von Änderungen ... 15
9.2.3. Prinzip der Änderungsaufzeichnung ... 15
9.3. Erweiterung der vom Zertifikat abgedeckten Produkte ... 15
9.4. Löschung, Aussetzung und Entzug des Zertifikates ... 15
9.5. Verwendung des Zertifikates ... 15
10. Prüfzeichen ... 15
11. Entgeltgrundlagen und Voraussetzungen ... 15
12. Zertifizierungsverantwortung ... 15
13. Grundsätze für die Klassifizierung von Fertigungsunternehmen ... 15
Beigefügte Tabelle 1 -- ... 19
Beigefügte Tabelle 2 -- ... 24
Beigefügte Tabelle 3 -- ... 29
Anhang 4 ... 31
1. Geltungsbereich
„Durchführungsbestimmungen für Telekommunikationsendgeräte“ (im Folgenden
bezeichnet als Implementierungs-Detailregeln) wird auf der Grundlage der Anforderungen von
„Umsetzungsbestimmungen für die obligatorische Zertifizierung in China – Telekommunikationsterminal
Ausrüstung“ (CNCA-C16-01:2014) (im Folgenden Durchführungsbestimmungen genannt).
unterstützendes Dokument für die Durchführungsbestimmungen, diese Ausführlichen Bestimmungen werden zusammen verwendet
den Durchführungsbestimmungen.
Der geltende Produktumfang, die Zertifizierungsgrundlage und alle anderen Inhalte dieser
Die Durchführungsbestimmungen müssen den einschlägigen Bestimmungen entsprechen
Durchführungsbestimmungen. Sie wird auch gemäß den Bekanntmachungen angepasst, wie definiert
Verzeichnis und Verzeichnisanpassung, die von Zertifizierung und Akkreditierung herausgegeben werden
Verwaltung der VR China (nachfolgend „CNCA“ genannt).
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen für die Zertifizierung, nach
Grundsätze der Aufrechterhaltung der Wirksamkeit der Produktzertifizierung, der Verbesserung der Qualität der
Produkt, die Betreuung von Zertifizierungsunternehmen und die Kontrolle des Zertifizierungsrisikos, CQC
formuliert und veröffentlicht diese Zertifizierungs-Umsetzungs-Detailregeln. Durch
Festlegung der Anforderungen an das Klassifizierungsmanagement von Fertigungsunternehmen,
und die Kombination der Klassifizierung der produzierenden Unternehmen, diese Detaillierten Vorschriften
legt die Implementierungsanforderungen für die obligatorische Zertifizierung von
Telekommunikationsendgeräte.
2. Zertifizierungsstandards
UMSETZUNG gemäß Ziffer 2 der Durchführungsbestimmungen.
3. Zertifizierungsmodi
Die optionalen Zertifizierungsmodi für Telekommunikationsendgeräte sind:
Modus 1:
Geräte der Klasse I oder II: Typprüfung + Überwachung nach der Zertifizierung
Geräte, die nicht der Klasse I oder II angehören: Typprüfung + Nachverfolgung nach der Zertifizierung
Inspektion
Die oben genannte Nachzertifizierungsaufsicht bezieht sich auf eine von drei Methoden:
Nachzertifizierungs-Nachkontrolle, Probenahme oder Inspektion vor Ort in der Produktion,
und Marktprobentests oder Inspektionen.
Modus 2:
CQC und / oder Labor mit relevanten Bewerbungsunterlagen und technischen Unterlagen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(1) Zertifizierungsantrag;
(2) Registrierungsbescheinigungen (wie z. B. Gewerbeschein, Organisationscode-Zertifikat,
usw.) des KUNDEN, des Herstellers und des produzierenden Unternehmens (wenn
notwendig);
(3) Selbstbewertungsbericht / Erklärung über die Fähigkeit des Werkes zur Qualitätssicherung von
das produzierende Unternehmen (falls erforderlich);
(4) Fragebogen zur Fabrikinspektion (falls erforderlich);
(5) Relevante Vereinbarungen oder Verträge (wie etwa ODM-Vereinbarungen, OEM-Vereinbarungen,
Autorisierungsschreiben usw.), unterzeichnet zwischen KUNDE, Hersteller und
Produktionsunternehmen (falls erforderlich);
(6) Produktbeschreibungsinformationen, hauptsächlich einschließlich: Modellbeschreibung, technische
Parameter, Liste kritischer Komponenten und / oder Material, elektrisches Schaltbild,
Unterschiedliche Beschreibung von Produkten mit unterschiedlichen Spezifikationen in derselben
Zertifizierungseinheit usw. (falls erforderlich);
(7) Chinesische Bedienungsanleitung, chinesisches Typenschild und Warnzeichen (wenn
notwendig);
(8) Ernennungsschreiben des technischen Direktors für die Zertifizierung und die CQC-Bewertung
Zertifizierung und andere Materialien (sofern vorhanden und erforderlich);
(9) Für die Antragsänderung die Belege der betreffenden Änderungspositionen
(wie etwa die Namensänderung eines Unternehmens, die Neuaufteilung eines Verwaltungsgebiets,
usw.) (falls erforderlich);
(10) Weitere erforderliche Unterlagen.
5.3. Durchführungsvereinbarung
Nachdem CQC den Zertifizierungsantrag akzeptiert hat, basierend auf dem Klassifizierungsmanagement
Anforderungen des Herstellerunternehmens und der entsprechenden Produktinformationen
vom Unternehmen eingereicht usw., formuliert sie ein Zertifizierungssystem und benachrichtigt die
KUNDE. Das Zertifizierungsprogramm umfasst in der Regel Folgendes:
(1) Liste der einzureichenden Bewerbungsunterlagen;
(2) Anforderungen an die Lieferung von Mustern zur Typprüfung;
(3) Laborinformationen;
Die Anzahl der zu transportierenden Gegenstände soll so weit wie möglich reduziert werden.
Die Anforderungen an die Liste der kritischen Komponenten und Materialien werden umgesetzt in
gemäß den Beschlüssen der technischen Expertengruppe der CNCA. Für spezifische
Anforderungen finden Sie in der beigefügten Tabelle 1 und Tabelle 2.
Die Klassifizierungs- und Änderungsmeldevorschriften für kritische Bauteile und Materialien
(nachfolgend kritische Teile genannt) sind wie folgt:
Der Vorgang...
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Implementierung Detailregeln für
Obligatorische Zertifizierung in China
Telekommunikationsendgeräte
AUSGESTELLT AM: 1. AUGUST 2016
IMPLEMENTIERT AM: 1. AUGUST 2016
Chinesisches Qualitätszertifizierungszentrum
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich ... 5
2. Zertifizierungsstandards ... 5
3. Zertifizierungsmodi ... 5
4. Aufteilung der Zertifizierungsstellen ... 6
5. Zertifizierung betrauen ... 6
5.1. Vorschlag und Annahme des Zertifizierungsantrags ... 6
5.2. Bewerbungsunterlagen ... 6
5.3. Durchführungsvereinbarung ... 7
6. Zertifizierungsdurchführung ... 8
6.1. Typprüfung ... 8
6.1.1. Typprüfplan... 8
6.1.2. Musteranforderungen für Typprüfungen ... 8
6.1.3. Typprüfgegenstände ... 9
6.1.4. Durchführung der Typprüfung ... 9
6.1.5. Typprüfbericht ... 10
6.2. Zertifizierungsbewertung und Entscheidung ... 10
6.3. Zertifizierungsfrist ... 10
7. Erstinspektion im Werk ... 10
7.1. Inhalt der Werkserstinspektion ... 10
7.2. Frist für die Erstinspektion des Werks ... 11
7.3. Abschluss der Erstinspektion des Werks ... 11
7.4. Bewertung und Genehmigung der ersten Werksinspektion ... 11
8. Relevante Anforderungen an die Nachzertifizierungsaufsicht ... 11
8.1. Nachzertifizierungs-Nachinspektion ... 11
8.1.1 Grundsatz der Nachprüfung nach der Zertifizierung ... 11
8.1.2. Inhalt der Nachzertifizierungs-Folgeinspektion ... 12
8.1.3. Frist für die Nachprüfung nach der Zertifizierung ... 12
8.1.4. Abschluss der Nachzertifizierungs-Nachinspektion ... 12
8.1.5. Bewertung und Genehmigung der Nachzertifizierungs-Folgeinspektion ... 12
8.2. Stichprobenprüfung oder Inspektion vor Ort in der Produktion ... 13
8.2.1. Prinzip der Produktion vor Ort Probenahme Prüfung oder Inspektion ... 13
8.2.2. Inhalt der Stichprobenprüfung oder Inspektion vor Ort in der Produktion ... 13
8.3. Grundsatz der Marktstichprobenprüfung oder -inspektion ... 13
8.3.1. Inhalt der Marktstichprobenprüfung oder -inspektion ... 13
8.4. Häufigkeit und Inhalt der Nachzertifizierungsaufsicht ... 13
8.5. Aufzeichnung der Überwachung nach der Zertifizierung ... 14
8.6. Bewertung der Ergebnisse der Nachzertifizierungsaufsicht ... 14
9. Zertifikat ... 14
9.1. Aufrechterhaltung des Zertifikats ... 14
9.2. Änderungsverzeichnis der vom Zertifikat abgedeckten Produkte ... 14
9.2.1. Änderungsantrag ... 14
9.2.2. Bewertung und Genehmigung von Änderungen ... 15
9.2.3. Prinzip der Änderungsaufzeichnung ... 15
9.3. Erweiterung der vom Zertifikat abgedeckten Produkte ... 15
9.4. Löschung, Aussetzung und Entzug des Zertifikates ... 15
9.5. Verwendung des Zertifikates ... 15
10. Prüfzeichen ... 15
11. Entgeltgrundlagen und Voraussetzungen ... 15
12. Zertifizierungsverantwortung ... 15
13. Grundsätze für die Klassifizierung von Fertigungsunternehmen ... 15
Beigefügte Tabelle 1 -- ... 19
Beigefügte Tabelle 2 -- ... 24
Beigefügte Tabelle 3 -- ... 29
Anhang 4 ... 31
1. Geltungsbereich
„Durchführungsbestimmungen für Telekommunikationsendgeräte“ (im Folgenden
bezeichnet als Implementierungs-Detailregeln) wird auf der Grundlage der Anforderungen von
„Umsetzungsbestimmungen für die obligatorische Zertifizierung in China – Telekommunikationsterminal
Ausrüstung“ (CNCA-C16-01:2014) (im Folgenden Durchführungsbestimmungen genannt).
unterstützendes Dokument für die Durchführungsbestimmungen, diese Ausführlichen Bestimmungen werden zusammen verwendet
den Durchführungsbestimmungen.
Der geltende Produktumfang, die Zertifizierungsgrundlage und alle anderen Inhalte dieser
Die Durchführungsbestimmungen müssen den einschlägigen Bestimmungen entsprechen
Durchführungsbestimmungen. Sie wird auch gemäß den Bekanntmachungen angepasst, wie definiert
Verzeichnis und Verzeichnisanpassung, die von Zertifizierung und Akkreditierung herausgegeben werden
Verwaltung der VR China (nachfolgend „CNCA“ genannt).
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen für die Zertifizierung, nach
Grundsätze der Aufrechterhaltung der Wirksamkeit der Produktzertifizierung, der Verbesserung der Qualität der
Produkt, die Betreuung von Zertifizierungsunternehmen und die Kontrolle des Zertifizierungsrisikos, CQC
formuliert und veröffentlicht diese Zertifizierungs-Umsetzungs-Detailregeln. Durch
Festlegung der Anforderungen an das Klassifizierungsmanagement von Fertigungsunternehmen,
und die Kombination der Klassifizierung der produzierenden Unternehmen, diese Detaillierten Vorschriften
legt die Implementierungsanforderungen für die obligatorische Zertifizierung von
Telekommunikationsendgeräte.
2. Zertifizierungsstandards
UMSETZUNG gemäß Ziffer 2 der Durchführungsbestimmungen.
3. Zertifizierungsmodi
Die optionalen Zertifizierungsmodi für Telekommunikationsendgeräte sind:
Modus 1:
Geräte der Klasse I oder II: Typprüfung + Überwachung nach der Zertifizierung
Geräte, die nicht der Klasse I oder II angehören: Typprüfung + Nachverfolgung nach der Zertifizierung
Inspektion
Die oben genannte Nachzertifizierungsaufsicht bezieht sich auf eine von drei Methoden:
Nachzertifizierungs-Nachkontrolle, Probenahme oder Inspektion vor Ort in der Produktion,
und Marktprobentests oder Inspektionen.
Modus 2:
CQC und / oder Labor mit relevanten Bewerbungsunterlagen und technischen Unterlagen,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(1) Zertifizierungsantrag;
(2) Registrierungsbescheinigungen (wie z. B. Gewerbeschein, Organisationscode-Zertifikat,
usw.) des KUNDEN, des Herstellers und des produzierenden Unternehmens (wenn
notwendig);
(3) Selbstbewertungsbericht / Erklärung über die Fähigkeit des Werkes zur Qualitätssicherung von
das produzierende Unternehmen (falls erforderlich);
(4) Fragebogen zur Fabrikinspektion (falls erforderlich);
(5) Relevante Vereinbarungen oder Verträge (wie etwa ODM-Vereinbarungen, OEM-Vereinbarungen,
Autorisierungsschreiben usw.), unterzeichnet zwischen KUNDE, Hersteller und
Produktionsunternehmen (falls erforderlich);
(6) Produktbeschreibungsinformationen, hauptsächlich einschließlich: Modellbeschreibung, technische
Parameter, Liste kritischer Komponenten und / oder Material, elektrisches Schaltbild,
Unterschiedliche Beschreibung von Produkten mit unterschiedlichen Spezifikationen in derselben
Zertifizierungseinheit usw. (falls erforderlich);
(7) Chinesische Bedienungsanleitung, chinesisches Typenschild und Warnzeichen (wenn
notwendig);
(8) Ernennungsschreiben des technischen Direktors für die Zertifizierung und die CQC-Bewertung
Zertifizierung und andere Materialien (sofern vorhanden und erforderlich);
(9) Für die Antragsänderung die Belege der betreffenden Änderungspositionen
(wie etwa die Namensänderung eines Unternehmens, die Neuaufteilung eines Verwaltungsgebiets,
usw.) (falls erforderlich);
(10) Weitere erforderliche Unterlagen.
5.3. Durchführungsvereinbarung
Nachdem CQC den Zertifizierungsantrag akzeptiert hat, basierend auf dem Klassifizierungsmanagement
Anforderungen des Herstellerunternehmens und der entsprechenden Produktinformationen
vom Unternehmen eingereicht usw., formuliert sie ein Zertifizierungssystem und benachrichtigt die
KUNDE. Das Zertifizierungsprogramm umfasst in der Regel Folgendes:
(1) Liste der einzureichenden Bewerbungsunterlagen;
(2) Anforderungen an die Lieferung von Mustern zur Typprüfung;
(3) Laborinformationen;
Die Anzahl der zu transportierenden Gegenstände soll so weit wie möglich reduziert werden.
Die Anforderungen an die Liste der kritischen Komponenten und Materialien werden umgesetzt in
gemäß den Beschlüssen der technischen Expertengruppe der CNCA. Für spezifische
Anforderungen finden Sie in der beigefügten Tabelle 1 und Tabelle 2.
Die Klassifizierungs- und Änderungsmeldevorschriften für kritische Bauteile und Materialien
(nachfolgend kritische Teile genannt) sind wie folgt:
Der Vorgang...