DB13/T 1239-2010 Englisch PDF (DB13T1239-2010)
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DB13/T 1239-2010: Allgemeine technische Bedingungen für Bohranlagen und Bohrmaschinen
DB13/T 1239-2010
DB13
LOKALER STANDARD DER PROVINZ HEBEI
ICS 21
J 10
Allgemeine technische Bedingungen für das Imlochbohren
Bohrinseln und Bohrmaschinen
AUSGESTELLT AM 20. JULI 2010
IMPLEMENTIERT AM 10. AUGUST 2010
Herausgegeben vom Büro für Qualität und technische Überwachung der Provinz Hebei
Inhaltsverzeichnis
Vorwort... 3
1 Geltungsbereich... 4
2 Normative Verweisungen... 4
3 Begriffe und Definitionen... 6
4 Anforderungen an die Modellbenennung... 6
5 Sicherheitsanforderungen... 7
6 Allgemeine technische Anforderungen... 10
7 Prüfmethoden... 13
8 Inspektionsregeln... 15
9 Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung... 16
Allgemeine technische Bedingungen für das Imlochbohren
Bohrinseln und Bohrmaschinen
1 Geltungsbereich
Dieses Dokument legt die allgemeinen technischen Spezifikationen fest, denen die Downsizing-
Bohrgeräte und Bohrmaschinen. Der Inhalt umfasst die Bedingungen und
Definitionen, Modellbenennungsanforderungen, Sicherheitsanforderungen, allgemeine technische Anforderungen,
Prüfmethoden, Inspektionsregeln und die Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung, Transport und
Lagerung dieser Art von Maschinenprodukten.
Diese Norm gilt für Imlochbohranlagen und Bohrmaschinenprodukte
in der Provinz Hebei produziert.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments unverzichtbar. In Bezug auf
Verweise mit einem angegebenen Datum, nur Versionen mit einem angegebenen Datum sind auf diese
Dokument. Bei Verweisen ohne Datumsangabe ist die letzte Fassung (einschließlich aller
Änderungen) sind auf dieses Dokument anwendbar.
GB/T 156 Standardspannungen
GB 755 Rotierende elektrische Maschinen - Bewertung und Leistung
GB 3836.1 Explosive Atmosphären - Teil 1.Geräte - Allgemeine Anforderungen
GB 3836.2 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 2. Druckfeste Kapselung
"D"
GB 3836.3 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 3. Erhöhte Sicherheit „e“
GB 3836.4 Elektrische Geräte für explosionsgefährdete Bereiche - Teil 4. Eigensichere Stromkreise
und elektrische Geräte „i“
GB 3836.5 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 5. Überdruckkapselung
"P"
GB 3836.6 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 6. Ölimmersion „o“
GB 3836.7 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 7. Leistungsfüllung „q“
GB 3836.8 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 8. Zündschutzart „n“
GB 3836.9 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 9. Kapselung „m“
GB 4351.1 Tragbare Feuerlöscher - Teil 1. Leistung und Konstruktion
GB 5226.1 Elektrische Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1.Allgemeines
Anforderungen
GB/T 6921 Bestimmung der Konzentration luftgetragener Partikel
GB/T 7679.1 Terminologie für Bergbaumaschinen - Teil 1. Bergbauausrüstung
GB/T 8196 Sicherheit von Maschinen - Schutzeinrichtungen - Allgemeine Anforderungen an die Konstruktion und
Bau von festen und beweglichen Schutzeinrichtungen
GB/T 10095.1 Stirnräder - Genauigkeitssystem - Teil 1.Definitionen und zulässige
Abweichungswerte für die entsprechenden Flanken der Zahnräder
GB/T 10095.2 Stirnräder - Genauigkeitssystem - Teil 2.Definitionen und zulässige
Für radiale Gesamtabweichungen und Rundlaufinformationen relevante Abweichungswerte
GB/T 13306 Platten
GB/T 13325 Lärm von Maschinen und Geräten - Richtlinien für die Erstellung von
Prüfvorschriften für technische Zwecke, die Lärmmessungen beim Betreiber oder
Position des Zuschauers
GB/T 13344 Bohrhämmer und Bohrmeißel
GB/T 13384 Allgemeine Spezifikationen für die Verpackung mechanischer und elektrischer Produkte
GB/T 15706.2 Sicherheit von Maschinen – Grundkonzepte, allgemeine Gestaltungsleitlinien – Teil 2.
Technische Grundlagen
GB 16754 Sicherheit von Maschinen - Not-Halt - Gestaltungsleitsätze
GB/T 16855.1 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1.Allgemeines
Gestaltungsprinzipien
JB/T 1604 Bezeichnungscode für Bergbaumaschinenprodukte
JB/T 3249 Engineering Machinery Kotflügel und Haube
JB/T 7161 Allgemeine Spezifikation der Wärmebehandlung für Gesteinsbohrmaschinen und pneumatische
Werkzeuge
JB/T 7164 Gesteinsbohrmaschinen und pneumatische Werkzeuge - Allgemeine Spezifikationen für bearbeitete
Ersatzteile
JB/T 7165 Gesteinsbohrmaschinen und pneumatische Werkzeuge - Allgemeine Spezifikationen für die Montage
Gefahr.
5.2 Grundlegende Sicherheitsanforderungen für Situationen ohne Fahrerkabine
5.2.1 Die Kontrollmechanismen müssen mit Schildern versehen sein, die ihre Wirkungsweise anzeigen.
5.2.2 Die Einstellung der Arbeitsposition des Bedieners muss den ergonomischen Grundsätzen entsprechen.
5.2.3 Die Kontrollplattform muss an einem für die Beobachtung bequem zugänglichen Ort aufgestellt werden.
5.2.4 Unter Arbeitsbedingungen, wenn der Umgebungslärm im Kontrollbereich des Bedieners größer ist
als 85 dB(A), muss eine Lärmschutzvorrichtung (Ohrstöpsel oder Kopfhörer) bereitgestellt werden.
5.2.5 Unter Arbeitsbedingungen, wenn sich spritzende Gegenstände im Kontrollbereich befinden oder wenn
Bei zu hoher Staubkonzentration muss der Bediener einen Helm und eine Staubmaske tragen.
5.3 Allgemeine Sicherheitsanforderungen
5.3.1 Alle schwenkbaren und beweglichen Teile, mit Ausnahme der Bohrstange, des Antriebsmechanismus und
Fahrantriebe müssen mit Schutzmaßnahmen ausgestattet sein, wenn sie eine Gefahr für die
Bediener. Alle gefährlichen Bereiche oder Komponenten, wie z. B. Getriebe, hohe Temperaturen, Schaltkreise
und zerbrechliche Teile, die vom Bediener berührt werden können, müssen mit Schutzvorrichtungen isoliert werden
(wie z. B. Schutzabdeckungen und Schutzplatten usw.). Das Design des Produkts Schutz
Geräte müssen den Anforderungen von GB/T 8196 entsprechen.
5.3.2 Der Nenndruck von Rohren, Schläuchen und Rohrverbindungen darf nicht geringer sein als der Auslegungsdruck
des Systems. Die Schläuche müssen druckbeständig, ölbeständig, verschleißfest und flexibel sein,
und frei von Beschädigungen und Alterung usw. sein. Es sind möglichst kurze und komplette Schläuche zu verwenden.
und die Schläuche müssen mit dem zulässigen Betriebsdruck gekennzeichnet sein. Schläuche oder Rohre
in der Nähe des Fahrerarbeitsplatzes müssen mit Schutzvorrichtungen gemäß
die Anforderungen von JB/T 3249, um ein Platzen der Rohre oder Schläuche und damit verbundene Verletzungen zu verhindern
der Betreiber.
5.3.3 Die Energiequelle der Bohrinsel muss unabhängig sein, und jede unabhängige
Komponente muss über eine Vorrichtung zur Trennung von der Energiequelle verfügen. Diese Art von Vorrichtungen
müssen deutlich gekennzeichnet sein. Wenn eine Wiedereinschaltung die Menschen in ihrer Umgebung gefährden kann, müssen sie in der Lage sein,
verriegelt werden. Nachdem die Bohrinsel die Energiequelle abgeschaltet hat, muss sie in der Lage sein, sicher freizugeben
die im Stromkreis verbleibende oder gespeicherte Energie, so dass keine Gefahr für die Menschen in der Umgebung besteht.
Stromkreise können an der Energiequelle angeschlossen bleiben, um Werkstücke zu spannen, aufzubewahren
Informationen und Innenbeleuchtung. Unter diesen Umständen sind besondere Maßnahmen zu treffen
getroffen werden, um die Sicherheit des Bedieners zu gewährleisten.
5.3.4 Wenn die Gefahr des Kontakts mit heißen oder kalten Oberflächen besteht, müssen diese Oberflächen ausgestattet sein mit
Schutzgeländer oder Abdeckungen. Die Gestaltung scharfer Kanten, Ecken und hervorstehender Teile muss den
die Anforderungen von GB/T 15706.2.
5.3.5 Die Gestaltung des Griffs muss es dem Bediener leicht machen, die gesamte Maschine zu steuern,
und muss sicherstellen, dass es bei der Benutzung nicht zu Verletzungen, wie zum Beispiel Quetschungen der Hand, kommt.
5.3.6 Verschiedene Rohrleitungsventile müssen ordnungsgemäß abgedichtet sein, sich flexibel öffnen lassen und dürfen nach
Schließen. Verschiedene Rohrverbindungen, einschließlich der Lufteinlassverbindungen (Öl, Wasser) und der ...
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DB13/T 1239-2010
DB13
LOKALER STANDARD DER PROVINZ HEBEI
ICS 21
J 10
Allgemeine technische Bedingungen für das Imlochbohren
Bohrinseln und Bohrmaschinen
AUSGESTELLT AM 20. JULI 2010
IMPLEMENTIERT AM 10. AUGUST 2010
Herausgegeben vom Büro für Qualität und technische Überwachung der Provinz Hebei
Inhaltsverzeichnis
Vorwort... 3
1 Geltungsbereich... 4
2 Normative Verweisungen... 4
3 Begriffe und Definitionen... 6
4 Anforderungen an die Modellbenennung... 6
5 Sicherheitsanforderungen... 7
6 Allgemeine technische Anforderungen... 10
7 Prüfmethoden... 13
8 Inspektionsregeln... 15
9 Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung... 16
Allgemeine technische Bedingungen für das Imlochbohren
Bohrinseln und Bohrmaschinen
1 Geltungsbereich
Dieses Dokument legt die allgemeinen technischen Spezifikationen fest, denen die Downsizing-
Bohrgeräte und Bohrmaschinen. Der Inhalt umfasst die Bedingungen und
Definitionen, Modellbenennungsanforderungen, Sicherheitsanforderungen, allgemeine technische Anforderungen,
Prüfmethoden, Inspektionsregeln und die Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung, Transport und
Lagerung dieser Art von Maschinenprodukten.
Diese Norm gilt für Imlochbohranlagen und Bohrmaschinenprodukte
in der Provinz Hebei produziert.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments unverzichtbar. In Bezug auf
Verweise mit einem angegebenen Datum, nur Versionen mit einem angegebenen Datum sind auf diese
Dokument. Bei Verweisen ohne Datumsangabe ist die letzte Fassung (einschließlich aller
Änderungen) sind auf dieses Dokument anwendbar.
GB/T 156 Standardspannungen
GB 755 Rotierende elektrische Maschinen - Bewertung und Leistung
GB 3836.1 Explosive Atmosphären - Teil 1.Geräte - Allgemeine Anforderungen
GB 3836.2 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 2. Druckfeste Kapselung
"D"
GB 3836.3 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 3. Erhöhte Sicherheit „e“
GB 3836.4 Elektrische Geräte für explosionsgefährdete Bereiche - Teil 4. Eigensichere Stromkreise
und elektrische Geräte „i“
GB 3836.5 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 5. Überdruckkapselung
"P"
GB 3836.6 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 6. Ölimmersion „o“
GB 3836.7 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 7. Leistungsfüllung „q“
GB 3836.8 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 8. Zündschutzart „n“
GB 3836.9 Elektrische Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären - Teil 9. Kapselung „m“
GB 4351.1 Tragbare Feuerlöscher - Teil 1. Leistung und Konstruktion
GB 5226.1 Elektrische Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1.Allgemeines
Anforderungen
GB/T 6921 Bestimmung der Konzentration luftgetragener Partikel
GB/T 7679.1 Terminologie für Bergbaumaschinen - Teil 1. Bergbauausrüstung
GB/T 8196 Sicherheit von Maschinen - Schutzeinrichtungen - Allgemeine Anforderungen an die Konstruktion und
Bau von festen und beweglichen Schutzeinrichtungen
GB/T 10095.1 Stirnräder - Genauigkeitssystem - Teil 1.Definitionen und zulässige
Abweichungswerte für die entsprechenden Flanken der Zahnräder
GB/T 10095.2 Stirnräder - Genauigkeitssystem - Teil 2.Definitionen und zulässige
Für radiale Gesamtabweichungen und Rundlaufinformationen relevante Abweichungswerte
GB/T 13306 Platten
GB/T 13325 Lärm von Maschinen und Geräten - Richtlinien für die Erstellung von
Prüfvorschriften für technische Zwecke, die Lärmmessungen beim Betreiber oder
Position des Zuschauers
GB/T 13344 Bohrhämmer und Bohrmeißel
GB/T 13384 Allgemeine Spezifikationen für die Verpackung mechanischer und elektrischer Produkte
GB/T 15706.2 Sicherheit von Maschinen – Grundkonzepte, allgemeine Gestaltungsleitlinien – Teil 2.
Technische Grundlagen
GB 16754 Sicherheit von Maschinen - Not-Halt - Gestaltungsleitsätze
GB/T 16855.1 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1.Allgemeines
Gestaltungsprinzipien
JB/T 1604 Bezeichnungscode für Bergbaumaschinenprodukte
JB/T 3249 Engineering Machinery Kotflügel und Haube
JB/T 7161 Allgemeine Spezifikation der Wärmebehandlung für Gesteinsbohrmaschinen und pneumatische
Werkzeuge
JB/T 7164 Gesteinsbohrmaschinen und pneumatische Werkzeuge - Allgemeine Spezifikationen für bearbeitete
Ersatzteile
JB/T 7165 Gesteinsbohrmaschinen und pneumatische Werkzeuge - Allgemeine Spezifikationen für die Montage
Gefahr.
5.2 Grundlegende Sicherheitsanforderungen für Situationen ohne Fahrerkabine
5.2.1 Die Kontrollmechanismen müssen mit Schildern versehen sein, die ihre Wirkungsweise anzeigen.
5.2.2 Die Einstellung der Arbeitsposition des Bedieners muss den ergonomischen Grundsätzen entsprechen.
5.2.3 Die Kontrollplattform muss an einem für die Beobachtung bequem zugänglichen Ort aufgestellt werden.
5.2.4 Unter Arbeitsbedingungen, wenn der Umgebungslärm im Kontrollbereich des Bedieners größer ist
als 85 dB(A), muss eine Lärmschutzvorrichtung (Ohrstöpsel oder Kopfhörer) bereitgestellt werden.
5.2.5 Unter Arbeitsbedingungen, wenn sich spritzende Gegenstände im Kontrollbereich befinden oder wenn
Bei zu hoher Staubkonzentration muss der Bediener einen Helm und eine Staubmaske tragen.
5.3 Allgemeine Sicherheitsanforderungen
5.3.1 Alle schwenkbaren und beweglichen Teile, mit Ausnahme der Bohrstange, des Antriebsmechanismus und
Fahrantriebe müssen mit Schutzmaßnahmen ausgestattet sein, wenn sie eine Gefahr für die
Bediener. Alle gefährlichen Bereiche oder Komponenten, wie z. B. Getriebe, hohe Temperaturen, Schaltkreise
und zerbrechliche Teile, die vom Bediener berührt werden können, müssen mit Schutzvorrichtungen isoliert werden
(wie z. B. Schutzabdeckungen und Schutzplatten usw.). Das Design des Produkts Schutz
Geräte müssen den Anforderungen von GB/T 8196 entsprechen.
5.3.2 Der Nenndruck von Rohren, Schläuchen und Rohrverbindungen darf nicht geringer sein als der Auslegungsdruck
des Systems. Die Schläuche müssen druckbeständig, ölbeständig, verschleißfest und flexibel sein,
und frei von Beschädigungen und Alterung usw. sein. Es sind möglichst kurze und komplette Schläuche zu verwenden.
und die Schläuche müssen mit dem zulässigen Betriebsdruck gekennzeichnet sein. Schläuche oder Rohre
in der Nähe des Fahrerarbeitsplatzes müssen mit Schutzvorrichtungen gemäß
die Anforderungen von JB/T 3249, um ein Platzen der Rohre oder Schläuche und damit verbundene Verletzungen zu verhindern
der Betreiber.
5.3.3 Die Energiequelle der Bohrinsel muss unabhängig sein, und jede unabhängige
Komponente muss über eine Vorrichtung zur Trennung von der Energiequelle verfügen. Diese Art von Vorrichtungen
müssen deutlich gekennzeichnet sein. Wenn eine Wiedereinschaltung die Menschen in ihrer Umgebung gefährden kann, müssen sie in der Lage sein,
verriegelt werden. Nachdem die Bohrinsel die Energiequelle abgeschaltet hat, muss sie in der Lage sein, sicher freizugeben
die im Stromkreis verbleibende oder gespeicherte Energie, so dass keine Gefahr für die Menschen in der Umgebung besteht.
Stromkreise können an der Energiequelle angeschlossen bleiben, um Werkstücke zu spannen, aufzubewahren
Informationen und Innenbeleuchtung. Unter diesen Umständen sind besondere Maßnahmen zu treffen
getroffen werden, um die Sicherheit des Bedieners zu gewährleisten.
5.3.4 Wenn die Gefahr des Kontakts mit heißen oder kalten Oberflächen besteht, müssen diese Oberflächen ausgestattet sein mit
Schutzgeländer oder Abdeckungen. Die Gestaltung scharfer Kanten, Ecken und hervorstehender Teile muss den
die Anforderungen von GB/T 15706.2.
5.3.5 Die Gestaltung des Griffs muss es dem Bediener leicht machen, die gesamte Maschine zu steuern,
und muss sicherstellen, dass es bei der Benutzung nicht zu Verletzungen, wie zum Beispiel Quetschungen der Hand, kommt.
5.3.6 Verschiedene Rohrleitungsventile müssen ordnungsgemäß abgedichtet sein, sich flexibel öffnen lassen und dürfen nach
Schließen. Verschiedene Rohrverbindungen, einschließlich der Lufteinlassverbindungen (Öl, Wasser) und der ...