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DB32/ 3966-2021 Englisch PDF (DB323966-2021)

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DB32/3966-2021: Emissionsstandard für Luftschadstoffe für die Oberflächenbeschichtung in der Autoteileherstellungsindustrie
DB32/ 3966-2021
DB32
LOKALER STANDARD DER CHINA-PROVINZ JIANGSU
ICS 13.040.40
CCS Z 60
DB 32/ 3966-2021
Emissionsstandard für Luftschadstoffe für Oberflächen
Beschichtung der Autoteileherstellungsindustrie
AUSGESTELLT AM: 08. JANUAR 2021
UMGESETZT AM: 08. FEBRUAR 2021
Herausgegeben von: Ministerium für ökologische Umwelt der Provinz Jiangsu;
Marktaufsichtsbehörde der Provinz Jiangsu.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
Einführung ... 4
1 Geltungsbereich ... 5
2 Normative Verweisungen ... 5
3 Begriffe und Definitionen ... 7
4 Anforderungen an die Kontrolle der Luftschadstoffemissionen... 8
5 Anforderungen an die Überwachung von Luftschadstoffen ... 11
6 Umsetzung und Überwachung ... 14
Anhang A (Informativ) Typische Luftschadstoffe, die von der Oberflächenbeschichtung emittiert werden
Prozess der Autoteile ... 15
Emissionsstandard für Luftschadstoffe für Oberflächen
Beschichtung der Autoteileherstellungsindustrie
1 Geltungsbereich
Diese Norm legt Anforderungen an die Kontrolle der Luftschadstoffemissionen fest.
Überwachungs- und Aufsichts- sowie Managementanforderungen für die Oberflächenbeschichtung
Tätigkeiten in der Autoteileherstellungsindustrie.
Diese Norm gilt für die Kontrolle der Luftschadstoffemissionen bestehender Autoteile
produzierende Unternehmen sowie Umweltverträglichkeitsprüfung von
Bauprojekte von Autoteileherstellern, Design von
Umweltschutzeinrichtungen, Umweltschutzakzeptanz von
abgeschlossene Bauarbeiten, Erteilung von Umweltgenehmigungen und Management der Luft
Schadstoffemissionen nach Inbetriebnahme.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung von
dieses Dokuments. Bei datierten Verweisungen ist nur die in Bezug genommene Ausgabe gültig. Bei undatierten
Referenzen, die neueste Ausgabe des referenzierten Dokuments (einschließlich aller
Änderungen) gilt.
GB/T 16157, Die Bestimmung von Partikeln und Probenahmeverfahren von
gasförmige Schadstoffe aus Abgasen stationärer Quellen
GB 37822, Standard für diffuse Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
HJ 38, Emissionen aus stationären Quellen - Bestimmung von Nichtmethan
Kohlenwasserstoffe - Gaschromatographie
HJ/T 42, Emissionen aus stationären Quellen - Bestimmung von Stickoxiden -
Ultraviolette spektrophotometrische Methode
HJ/T 43, Emissionen aus stationären Quellen - Bestimmung von Stickoxid-N-(1-
naphthyl)-ethylendiamin-dihydrochlorid spektrophotometrische Methode
HJ/T 56, Bestimmung von Schwefeldioxid aus dem Abgas stationärer
Quelle Jodtitrationsmethode
HJ 57, Emission aus stationären Quellen - Bestimmung von Schwefeldioxid - Fest
HJ 944, Umweltmanagement-Aufzeichnungen und Compliance-Berichte von
Technische Spezifikation für Schadstoffemissionsgenehmigungen für Schadstoffquellen -
Allgemeine Regel (auf Probe)
HJ 1131, Emissionen aus stationären Quellen - Bestimmung von Schwefeldioxid -
Tragbares Ultraviolett-Absorptionsverfahren
HJ 1132, Emissionen aus stationären Quellen - Bestimmung von Stickoxiden -
Tragbares Ultraviolett-Absorptionsverfahren
Administrative Maßnahmen zur automatischen Überwachung von Verschmutzungsquellen
(Anordnung Nr. 28 der staatlichen Umweltschutzbehörde)
Umweltüberwachungsmanagementmaßnahmen (staatliche Umwelt
Schutzverwaltungsverordnung Nr. 39)
3 Begriffe und Definitionen
Für die Zwecke dieses Dokuments gelten die in GB definierten Begriffe und Definitionen
37822 sowie die nachfolgenden Ausführungen gelten.
3.1 Oberflächenbeschichtung
Der Prozess des Auftragens von Farbe auf die Oberfläche des Substrats zur Bildung einer
schützende, dekorative oder spezielle Funktionsbeschichtung.
3.2 Flüchtige organische Verbindungen (VOC)
Die organischen Verbindungen, die an der photochemischen Atmosphäre beteiligt sind
Reaktionen oder organische Verbindungen, bestimmt nach den entsprechenden
Bestimmungen, abgekürzt VOCs; bei der Charakterisierung der Gesamtemissionen von
VOCs nach Branchenmerkmalen und Umweltmanagement
Anforderungen, Gesamtmenge flüchtiger organischer Verbindungen (ausgedrückt in TVOC) und nicht
Methan-Gesamtkohlenwasserstoffe (ausgedrückt in NMHC) werden als Schadstoffkontrolle verwendet
Artikel.
3.3 Benzolhomologe
Es handelt sich um benzolhaltige monozyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, einschließlich
Benzol, Toluol, Xylol (m-, p-Xylol und o-Xylol), Trimethylbenzol (1,2,3-
Trimethylbenzol, 1,2,4-Trimethylbenzol und 1, mathematische Addition der
Konzentration von 1,3,5-Trimethylbenzol), Ethylbenzol und Styrol. Das Gas-
Nicht angegebene Spezies werden als Toluol berechnet.
3.4 Kontrolleinrichtungen für Luftschadstoffe
Die wirksamen Einrichtungen zur Schadstoffbekämpfung wie Staubentfernungsgeräte,
4.4.5 Die Anforderungen an die Kontrolle flüchtiger Emissionen offener flüssiger flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) müssen
die Anforderungen der GB 37822. Abgase aus Abwasserspeichern
und die Behandlungseinrichtungen müssen die Anforderungen der Tabelle 1 erfüllen.
4.4.6 Das Abgassammel- und -behandlungssystem muss
synchron mit der Produktionsanlage. Wenn das Abgas
Sammel- und Behandlungssystem ausfällt oder überholt wird, die entsprechende Produktion
Prozessausrüstung muss gestoppt werden. Setzen Sie sie synchron nach dem
Überholung abgeschlossen ist. Wenn die Produktionsanlage nicht gestoppt werden kann
oder nicht rechtzeitig gestoppt werden kann, sind Notfall-Abgasbehandlungsanlagen
eingerichtet oder andere alternative Maßnahmen ergriffen werden.
4.4.7 Das Unternehmen führt ein Hauptbuch gemäß den
Anforderungen des HJ 944. Erfassen Sie den Kauf, die Lagerung, die Verwendung und die Verarbeitung von
VOC-Materialien jeden Monat und bewahren Sie sie mindestens 3 Jahre lang zur Inspektion auf
durch die zuständige Behörde. Zu den aufzuzeichnenden Daten gehören:
a) Der VOC-Gehalt in jedem VOC-Material, der monatliche Verbrauch, das Recycling
und Entsorgung von VOC-Materialien, die Rückgewinnungs- und Entsorgungsmethoden, die
Der VOC-Gehalt der Materialien unterliegt dem VOC-Gehaltstest
Gutachten einer qualifizierten Prüfstelle;
b) Die Betriebszeit des Abgassammelsystems und der Schadstoffbekämpfung
Anlagen und dem Abgasbehandlungsvolumen. Die Adsorptionsanlage muss
Notieren Sie den Typ des Adsorbens, den Austausch-/Regenerationszyklus und die
Austauschmenge und der Betriebstemperatur. Die thermische
Die Verbrennungseinrichtung muss die Verbrennungstemperatur und die
Verweilzeit des Rauchgases täglich. Die katalytische Oxidationsanlage soll
Notieren Sie den Katalysatortyp, das Datum des Katalysatorwechsels und die
Betriebstemperatur. Für andere Schadstoffbekämpfungsgeräte,
Wartungsarbeiten müssen aufgezeichnet werden. Die wichtigsten Betriebsparameter
sind täglich aufzuzeichnen;
c) Nachweise über den Austausch und die Entsorgung der Filtermaterialien.
5 Anforderungen an die Überwachung von Luftschadstoffen
5.1 Allgemeine Anforderungen
5.1.1 Unternehmen müssen gemäß den geltenden Gesetzen „Umweltüberwachung
Managementmaßnahmen" und HJ 819 und andere Vorschriften legen eine
Unternehmensüberwachungssystem und formulieren einen Überwachungsplan zur Durchführung von Selbst-
Überwachung des Schadstoffausstoßes und seiner Auswirkungen auf die Umgebung
Umweltqualität. Bewahren Sie die Originalaufzeichnungen der Überwachung auf. Kündigen Sie die Überwachung an
Ergebnisse.
5.1.2 Die Anforderungen an die Installation automatischer Schadstoffableitungsanlagen
Überwachungseinrichtungen für neue und bestehende Unternehmen müssen
in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und dem „Verwaltungs
Maßnahmen zur automatischen Überwachung von Verschmutzungsquellen“.
5.1.3 Die Unternehmen müssen permanente Probenahmesysteme entwerfen, einrichten und aufrechterhalten
Häfen, Probenahmeplattformen und Abwasserauslassschilder gemäß den
Anforderungen an die Vorschriften zum Umweltmonitoring und
technische Spezi...
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