DL/T 763-2013 Englisch PDF (DLT763-2013)
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Historische Versionen: DL/T 763-2013
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DL/T 763-2013: Technische Anforderungen an Freileitungsspiralarmaturen
DL/T 763-2013
DL
Energieindustriestandard
DER VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 27.100
K 47
Aktenzeichen: 40019-2013
Ersetzen von DL/T 763-2001
Technische Anforderungen an Freileitungsspiralarmaturen
AUSGESTELLT AM: 07. MÄRZ 2013
IMPLEMENTIERT AM: 01. AUGUST 2013
Herausgegeben von: National Energy Administration
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 4
2 Normative Verweisungen ... 4
3 Begriffe und Definitionen ... 5
4 Modell und Kennzeichnung ... 6
5 Strukturtyp ... 8
6 Technische Bedingungen ... 9
7 Prüfverfahren ... 11
8 Annahmeregeln ... 19
9 Kennzeichnung, Verpackung, Transport, Lagerung ... 21
Anhang A (Normativ) Breeze-Vibrationsermüdungstest ... 22
Anhang B (Normativ) Wellenermüdungsversuch ... 24
Technische Anforderungen an Freileitungsspiralarmaturen
1 Geltungsbereich
Diese Norm legt die Typen und technischen Bedingungen für Freileitungswendel fest.
Armaturen.
Diese Norm gilt für Spiralarmaturen wie Aufhängeklemmen, Spannklemmen,
Verbindungsarmaturen, Schutzarmaturen, die an Freileitungen in einer vorgeplanten
verdrehte Weise.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Für die datierte
Unterlagen, für dieses Dokument sind ausschließlich die Fassungen mit den angegebenen Daten maßgeblich;
Für die undatierten Dokumente gilt immer nur die neueste Version (einschließlich aller Änderungen).
auf diese Norm anwendbar.
GB/T 528 Gummi, vulkanisiert oder thermoplastisch - Bestimmung der Zugspannung-
Dehnungseigenschaften
GB/T 1173 Guss-Aluminiumlegierungen
GB/T 1179 Runddraht konzentrisch verlegte elektrische Litzenleiter
GB/T 2314 Allgemeine technische Anforderungen an elektrische Armaturen
GB/T 2317.1 Prüfverfahren für elektrische Armaturen - Teil 1: Mechanische Prüfungen
GB/T 2317.2 Prüfverfahren für elektrische Armaturen - Teil 2: Corona- und RIV-Prüfungen
für Elektroarmaturen
GB/T 2317.3 Prüfverfahren für elektrische Armaturen - Teil 3: Wärmezyklusprüfungen für
elektrische Armaturen
GB/T 2317.4 Prüfverfahren für elektrische Armaturen - Teil 4: Abnahmeprüfung
für Elektroarmaturen
GB/T 2479 Konventionelles Schleifmittel - Weißes Edelkorund
GB/T 10125 Korrosionsprüfungen in künstlichen Atmosphären - Salzsprühnebelprüfungen
GB/T 11352 Kohlenstoffstahlgussteile für allgemeine technische Zwecke
GB/T 15115 Druckguss-Aluminiumlegierungen
GB/T 17937 Aluminiumummantelte Stahldrähte für elektrische Zwecke
GB/T 23308 Aluminium-Magnesium-Silizium-Legierungsdraht für Freileitungsleiter
DL/T 683 Nomenklatur für Beschlagmodelle
DL/T 758 Verbindungsarmaturen
DL/T 766 Technische Anforderungen und Prüfungen an Spiralarmaturen für OPGW
DL/T 767 Technische Anforderungen und Prüfungen für Spiralverschraubungen von ADSS
DL/T 768.4 Fertigungsqualitätsspezifikation für elektrische Kraftarmaturen aus Sphäroguss
Graphitgussteile
DL/T 768.7 Fertigungsqualitätsspezifikation für feuerverzinkte elektrische Armaturen
Verzinkte Beschichtungen auf Eisen- und Stahlerzeugnissen
DL/T 788 Volldielektrisches selbsttragendes Glasfaserkabel
DL/T 832 Glasfaserverbund-Erdleitungen
DL/T 1069 Reparaturrichtlinie für Leiter- und Erdungsseile bei Freileitungen
Linie
DL/T 1098 Anforderungen und Prüfungen an Abstandhalter für Freileitungen
DL/T 1099 Technische Anforderungen und Prüfungen für Dämpfer
YB/T 4222 Beschichteter Stahldraht für Freileitungsspiralarmaturen
3 Begriffe und Definitionen
Für diese Norm gelten die folgenden Begriffe und Definitionen.
3.1
Spiralförmige Armaturen
Armaturen aus vorgedrehten Spiraldrähten oder nichtmetallischen Drähten und zugehörige
Zubehör.
3.2
Gültige Länge
Abbildung 2 - Schematische Darstellung der typischen Struktur häufig verwendeter Spiralen
Armaturen
6 Technische Bedingungen
6.1 Allgemeine Anforderungen
6.1.1 Die allgemeinen technischen Bedingungen für Spiralverschraubungen müssen den
Bestimmungen von GB/T 2314. Es wird nach den Zeichnungen hergestellt, die
nach den vorgeschriebenen Verfahren genehmigt.
6.1.2 Maße und Toleranzen:
a) Die Größe der Armaturen muss den Anforderungen der Konstruktionszeichnungen entsprechen.
b) Die effektive Länge des Spiraldrahtes der Spiralspannklemme darf nicht
weniger als 5 Stellplätze.
c) Die Toleranz des Einzeldrahtdurchmessers für die Herstellung von Spiraldrähten muss
mit den Bestimmungen von GB/T 17937, GB/T 23308, YB/T 4222.
6.1.3 Aussehen des Spiraldrahtes:
a) Das Ende des Spiraldrahtes ist im Allgemeinen rund oder halbkugelförmig. Wenn es eine Anti-
Um die Koronaanforderung zu erfüllen, sollte das Ende des Spiraldrahtes entenschnabelförmig sein.
b) Die Oberfläche des Spiraldrahtes muss glatt und frei von Defekten sein, wie
Risse, Falten, Narben.
6.1.4 Spiralrichtung des Spiraldrahtes: Der äußere Spiraldraht der Spiralarmaturen muss
in die gleiche Richtung wie die Außenschicht des verdrillten Drahtes verlaufen, im Allgemeinen rechtsgängig.
Die Drehrichtung des Spiraldrahtes in der Innenlage der Spannklemme, für
OPGW muss dem der äußeren Schicht von OPGW entgegengesetzt sein.
6.1.5 Werkstoff des Wendeldrahtes:
a) Das Material des Spiraldrahtes muss den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
b) Die Zugfestigkeit von Aluminiumlegierungsdraht darf nicht unter 340 MPa liegen; die
Die Zugfestigkeit von aluminiumummanteltem Stahldraht darf nicht unter 1100 MPa liegen.
c) Die mechanischen Eigenschaften und die Verzinkungsqualität des verzinkten Stahldrahtes,
das für Spiraldrähte verwendet wird, muss den Bestimmungen von YB/T 4222 entsprechen.
d) Das Spiraldrahtmaterial, das für Spiralspannklemmen für isolierte
Kabel müssen aus Metalldrähten bestehen, deren Festigkeit höher ist als die der
isolierter Kabelkern.
6.1.6 Der bei der Herstellung verwendete weiße Korund muss den
Bestimmungen von GB/T 2479.
6.1.7 Bauteile und Zubehör aus Eisenmetallen sind grundsätzlich
Zum Korrosionsschutz feuerverzinkt.
6.1.8 Wenn weitere besondere Anforderungen bestehen, werden diese durch
Verhandlungen zwischen Lieferant und Käufer.
6.2 Aufhängeklemmen
6.2.1 Die Summe (α) der beidseitigen Aufhängewinkel einer Einhängeklemme darf nicht
kleiner als 30° sein; die Summe (α) der beidseitigen Aufhängewinkel von Doppelaufhängerklemmen
darf nicht weniger als 60° betragen.
6.2.2 Die Aluminiumgusslegierung, die für den Hauptkörper der Aufhängungsklemme verwendet wird,
muss die Anforderungen von GB/T 1173 oder GB/T 15115 erfüllen.
6.2.3 Die synthetischen Gummiteile in den Aufhängungsklemmen müssen eine gute Alterungsbeständigkeit aufweisen
Eigenschaften, Anti-Ozon, Anti-Ultraviolett, Anti-Luftverschmutzung Fähigkeiten. Die Leistung
der Gummikomponenten müssen die Anforderungen in 7.8 von DL/T 1098 erfüllen.
6.2.4 Aufhängeklemmen müssen die Anforderungen an vertikale Belastung und Griffigkeit erfüllen.
Die Klemmkraft des Aufhängungsdrahtes muss den Anforderungen von GB/T 2314 entsprechen, die
darf nicht weniger als 14 % – 28 % der Nennbruchkraft des Kabels betragen.
6.2.5 Wenn die horizontale ungleichmäßige Belastung den Konstruktionswert überschreitet, muss die Klemme
gleiten.
6.3 Spannklemme
6.3.1 Wenn Stahllitzen durch Spiralspannklemmen mit Erdern verbunden werden,
Es muss berücksichtigt werden, dass die Längenverstellung der Zugdrähte und der
Diebstahlsicherungen für Spiraldrähte.
6.3.2 Griffigkeit von Spannklemmen:
a) Der Griff von Schraubenspannklemmen, die für Leiter und Erdungskabel verwendet werden
Drähte, Glasfaserverbundwerkstoff Oberleitungsdrähte, Glasfaserverbundwerkstoff
Phasendrähte usw. dürfen nicht weniger als 95 % der Nennbruchkraft des
Kabel.
b) Der Halt der Schraubenspannklemmen, die eine...
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DL/T 763-2013
DL
Energieindustriestandard
DER VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 27.100
K 47
Aktenzeichen: 40019-2013
Ersetzen von DL/T 763-2001
Technische Anforderungen an Freileitungsspiralarmaturen
AUSGESTELLT AM: 07. MÄRZ 2013
IMPLEMENTIERT AM: 01. AUGUST 2013
Herausgegeben von: National Energy Administration
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 4
2 Normative Verweisungen ... 4
3 Begriffe und Definitionen ... 5
4 Modell und Kennzeichnung ... 6
5 Strukturtyp ... 8
6 Technische Bedingungen ... 9
7 Prüfverfahren ... 11
8 Annahmeregeln ... 19
9 Kennzeichnung, Verpackung, Transport, Lagerung ... 21
Anhang A (Normativ) Breeze-Vibrationsermüdungstest ... 22
Anhang B (Normativ) Wellenermüdungsversuch ... 24
Technische Anforderungen an Freileitungsspiralarmaturen
1 Geltungsbereich
Diese Norm legt die Typen und technischen Bedingungen für Freileitungswendel fest.
Armaturen.
Diese Norm gilt für Spiralarmaturen wie Aufhängeklemmen, Spannklemmen,
Verbindungsarmaturen, Schutzarmaturen, die an Freileitungen in einer vorgeplanten
verdrehte Weise.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Für die datierte
Unterlagen, für dieses Dokument sind ausschließlich die Fassungen mit den angegebenen Daten maßgeblich;
Für die undatierten Dokumente gilt immer nur die neueste Version (einschließlich aller Änderungen).
auf diese Norm anwendbar.
GB/T 528 Gummi, vulkanisiert oder thermoplastisch - Bestimmung der Zugspannung-
Dehnungseigenschaften
GB/T 1173 Guss-Aluminiumlegierungen
GB/T 1179 Runddraht konzentrisch verlegte elektrische Litzenleiter
GB/T 2314 Allgemeine technische Anforderungen an elektrische Armaturen
GB/T 2317.1 Prüfverfahren für elektrische Armaturen - Teil 1: Mechanische Prüfungen
GB/T 2317.2 Prüfverfahren für elektrische Armaturen - Teil 2: Corona- und RIV-Prüfungen
für Elektroarmaturen
GB/T 2317.3 Prüfverfahren für elektrische Armaturen - Teil 3: Wärmezyklusprüfungen für
elektrische Armaturen
GB/T 2317.4 Prüfverfahren für elektrische Armaturen - Teil 4: Abnahmeprüfung
für Elektroarmaturen
GB/T 2479 Konventionelles Schleifmittel - Weißes Edelkorund
GB/T 10125 Korrosionsprüfungen in künstlichen Atmosphären - Salzsprühnebelprüfungen
GB/T 11352 Kohlenstoffstahlgussteile für allgemeine technische Zwecke
GB/T 15115 Druckguss-Aluminiumlegierungen
GB/T 17937 Aluminiumummantelte Stahldrähte für elektrische Zwecke
GB/T 23308 Aluminium-Magnesium-Silizium-Legierungsdraht für Freileitungsleiter
DL/T 683 Nomenklatur für Beschlagmodelle
DL/T 758 Verbindungsarmaturen
DL/T 766 Technische Anforderungen und Prüfungen an Spiralarmaturen für OPGW
DL/T 767 Technische Anforderungen und Prüfungen für Spiralverschraubungen von ADSS
DL/T 768.4 Fertigungsqualitätsspezifikation für elektrische Kraftarmaturen aus Sphäroguss
Graphitgussteile
DL/T 768.7 Fertigungsqualitätsspezifikation für feuerverzinkte elektrische Armaturen
Verzinkte Beschichtungen auf Eisen- und Stahlerzeugnissen
DL/T 788 Volldielektrisches selbsttragendes Glasfaserkabel
DL/T 832 Glasfaserverbund-Erdleitungen
DL/T 1069 Reparaturrichtlinie für Leiter- und Erdungsseile bei Freileitungen
Linie
DL/T 1098 Anforderungen und Prüfungen an Abstandhalter für Freileitungen
DL/T 1099 Technische Anforderungen und Prüfungen für Dämpfer
YB/T 4222 Beschichteter Stahldraht für Freileitungsspiralarmaturen
3 Begriffe und Definitionen
Für diese Norm gelten die folgenden Begriffe und Definitionen.
3.1
Spiralförmige Armaturen
Armaturen aus vorgedrehten Spiraldrähten oder nichtmetallischen Drähten und zugehörige
Zubehör.
3.2
Gültige Länge
Abbildung 2 - Schematische Darstellung der typischen Struktur häufig verwendeter Spiralen
Armaturen
6 Technische Bedingungen
6.1 Allgemeine Anforderungen
6.1.1 Die allgemeinen technischen Bedingungen für Spiralverschraubungen müssen den
Bestimmungen von GB/T 2314. Es wird nach den Zeichnungen hergestellt, die
nach den vorgeschriebenen Verfahren genehmigt.
6.1.2 Maße und Toleranzen:
a) Die Größe der Armaturen muss den Anforderungen der Konstruktionszeichnungen entsprechen.
b) Die effektive Länge des Spiraldrahtes der Spiralspannklemme darf nicht
weniger als 5 Stellplätze.
c) Die Toleranz des Einzeldrahtdurchmessers für die Herstellung von Spiraldrähten muss
mit den Bestimmungen von GB/T 17937, GB/T 23308, YB/T 4222.
6.1.3 Aussehen des Spiraldrahtes:
a) Das Ende des Spiraldrahtes ist im Allgemeinen rund oder halbkugelförmig. Wenn es eine Anti-
Um die Koronaanforderung zu erfüllen, sollte das Ende des Spiraldrahtes entenschnabelförmig sein.
b) Die Oberfläche des Spiraldrahtes muss glatt und frei von Defekten sein, wie
Risse, Falten, Narben.
6.1.4 Spiralrichtung des Spiraldrahtes: Der äußere Spiraldraht der Spiralarmaturen muss
in die gleiche Richtung wie die Außenschicht des verdrillten Drahtes verlaufen, im Allgemeinen rechtsgängig.
Die Drehrichtung des Spiraldrahtes in der Innenlage der Spannklemme, für
OPGW muss dem der äußeren Schicht von OPGW entgegengesetzt sein.
6.1.5 Werkstoff des Wendeldrahtes:
a) Das Material des Spiraldrahtes muss den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
b) Die Zugfestigkeit von Aluminiumlegierungsdraht darf nicht unter 340 MPa liegen; die
Die Zugfestigkeit von aluminiumummanteltem Stahldraht darf nicht unter 1100 MPa liegen.
c) Die mechanischen Eigenschaften und die Verzinkungsqualität des verzinkten Stahldrahtes,
das für Spiraldrähte verwendet wird, muss den Bestimmungen von YB/T 4222 entsprechen.
d) Das Spiraldrahtmaterial, das für Spiralspannklemmen für isolierte
Kabel müssen aus Metalldrähten bestehen, deren Festigkeit höher ist als die der
isolierter Kabelkern.
6.1.6 Der bei der Herstellung verwendete weiße Korund muss den
Bestimmungen von GB/T 2479.
6.1.7 Bauteile und Zubehör aus Eisenmetallen sind grundsätzlich
Zum Korrosionsschutz feuerverzinkt.
6.1.8 Wenn weitere besondere Anforderungen bestehen, werden diese durch
Verhandlungen zwischen Lieferant und Käufer.
6.2 Aufhängeklemmen
6.2.1 Die Summe (α) der beidseitigen Aufhängewinkel einer Einhängeklemme darf nicht
kleiner als 30° sein; die Summe (α) der beidseitigen Aufhängewinkel von Doppelaufhängerklemmen
darf nicht weniger als 60° betragen.
6.2.2 Die Aluminiumgusslegierung, die für den Hauptkörper der Aufhängungsklemme verwendet wird,
muss die Anforderungen von GB/T 1173 oder GB/T 15115 erfüllen.
6.2.3 Die synthetischen Gummiteile in den Aufhängungsklemmen müssen eine gute Alterungsbeständigkeit aufweisen
Eigenschaften, Anti-Ozon, Anti-Ultraviolett, Anti-Luftverschmutzung Fähigkeiten. Die Leistung
der Gummikomponenten müssen die Anforderungen in 7.8 von DL/T 1098 erfüllen.
6.2.4 Aufhängeklemmen müssen die Anforderungen an vertikale Belastung und Griffigkeit erfüllen.
Die Klemmkraft des Aufhängungsdrahtes muss den Anforderungen von GB/T 2314 entsprechen, die
darf nicht weniger als 14 % – 28 % der Nennbruchkraft des Kabels betragen.
6.2.5 Wenn die horizontale ungleichmäßige Belastung den Konstruktionswert überschreitet, muss die Klemme
gleiten.
6.3 Spannklemme
6.3.1 Wenn Stahllitzen durch Spiralspannklemmen mit Erdern verbunden werden,
Es muss berücksichtigt werden, dass die Längenverstellung der Zugdrähte und der
Diebstahlsicherungen für Spiraldrähte.
6.3.2 Griffigkeit von Spannklemmen:
a) Der Griff von Schraubenspannklemmen, die für Leiter und Erdungskabel verwendet werden
Drähte, Glasfaserverbundwerkstoff Oberleitungsdrähte, Glasfaserverbundwerkstoff
Phasendrähte usw. dürfen nicht weniger als 95 % der Nennbruchkraft des
Kabel.
b) Der Halt der Schraubenspannklemmen, die eine...