GB 8953-2018 Englisch PDF (GB8953-2018)
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Historische Versionen: GB 8953-2018
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GB 8953-2018: Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard – Hygienespezifikation für die Sojasaucenproduktion
GB 8953-2018
Großbritannien
NATIONALER STANDARD DER
VOLKSREPUBLIK CHINA
Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard -
Hygienevorschriften für Sojasauce
AUSGESTELLT AM 21. JUNI 2018
IMPLEMENTIERT AM 21. DEZEMBER 2019
Herausgegeben von der Nationalen Gesundheitskommission der VR China;
Staatliche Marktregulierungsbehörde der VR China.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 4
2 Begriffe und Definitionen ... 4
3 Auswahl des Standortes und der Anlagenumgebung ... 4
4 Fabrikgebäude und Werkstätten ... 4
5 Einrichtungen und Ausrüstung ... 6
6 Hygienemanagement ... 9
7 Lebensmittelrohstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe und lebensmittelverwandte Produkte ... 10
8 Lebensmittelsicherheitskontrolle im Produktionsprozess ... 11
9 Inspektion... 14
10 Lagerung und Transport von Produkten ... 14
11 Management von Produktrückrufen ... 14
12 Ausbildung ... 14
13 Managementsysteme und Personal ... 14
14 Erfassung und Dokumentenmanagement ... 14
Anhang A Leitfaden für mikrobiologische Überwachungsverfahren bei der Verarbeitung
Sojasauce ... 15
Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard -
Hygienevorschriften für Sojasauce
1 Geltungsbereich
Dieser Standard legt die grundlegenden Anforderungen und Managementrichtlinien für
die Standorte, Anlagen und das Personal in der Beschaffung, Verarbeitung, Verpackung,
Lagerung und Transport von Rohstoffen im Produktionsprozess von Sojasauce.
Diese Norm gilt für die Herstellung von Sojasauce.
2 Begriffe und Definitionen
Für dieses Dokument gelten die in GB 14881-2013 festgelegten Begriffe und Definitionen.
3 Auswahl des Standortes und der Anlagenumgebung
Es muss den einschlägigen Bestimmungen von Klausel 3 von GB 14881-2013 entsprechen.
4 Fabrikgebäude und Werkstätten
4.1 Design und Layout
4.1.1 Es muss den Bestimmungen von 4.1 der GB 14881-2013 entsprechen.
4.1.2 Je nach den Anforderungen des Produktionsprozesses von Sojasauce kann es eingestellt werden
Arbeitsschritte wie die Rohmaterialverarbeitung, die Schimmelpilzvermehrung,
Brühen, Sprühen, Mischen, Sterilisieren, Abfüllen und so weiter.
4.1.3 Jede Produktionswerkstatt oder jeder interne Bereich muss in einen Reinigungsbereich unterteilt werden.
Betriebsbereich (Füllraum), ein quasi-Reinigungsbetriebsbereich (Formstarter
Vermehrung, Fermentation, Besprühen, Mischen, Sterilisieren usw.), eine allgemeine
Arbeitsbereich (Rohmateriallager und Fertigproduktlager). Die
Produktionswerkstätten müssen mit Personalkanälen und Material ausgestattet sein
Transportkanäle.
4.2 Innere Struktur und Baumaterialien
4.2.1 Allgemeine Anforderungen
das trocken gehalten werden muss.
5.1.5.3 Handwascheinrichtungen müssen Spender für die kontaktlose Reinigung enthalten
Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Trockner oder Papiertücher. Zur Desinfektion der Hände,
Wenn ein Chlordesinfektionsmittel verwendet wird, muss die Konzentration an freiem Chlor
bis 50 mg/kg.
5.1.5.4 Die Abflüsse von Handwaschanlagen müssen direkt angeschlossen sein an
das Abwasserrohr, wo es ein Gerät gibt, um Rückfluss zu verhindern, schädliche Tiere
Eindringen oder Geruch.
5.1.5.5 Wenn die Toilette im Umkleideraum der Produktionswerkstatt aufgestellt ist,
Die Tür der Toilette darf nicht der Tür der Produktionswerkstatt gegenüberliegen. Es muss
eine Spülvorrichtung und eine pedalbetriebene oder induktive Handwaschmöglichkeit in der Toilette,
sowie gute Belüftungs- und Beleuchtungsmöglichkeiten.
5.1.6 Lüftungsanlagen
5.1.6.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 5.1.6 der GB 14881-2013 entsprechen.
5.1.6.2 Brau-, Verpackungs- und Lagerräume müssen gut belüftet sein, um
zu hohe Innentemperaturen, Dampfkondensation oder Geruchsbildung zu vermeiden.
Falls erforderlich, muss es mit einer Belüftungsvorrichtung ausgestattet sein.
5.1.6.3 Der Schimmelpilzvermehrungsraum muss über eine Klimatisierung verfügen.
5.1.6.4 Belüftungs- und Ablufteinrichtungen müssen für die Reinigung leicht zerlegbar sein,
Reparatur oder Austausch müssen die Lüftungsöffnungen mit korrosionsbeständigen Maschenabdeckungen versehen sein.
Der Einlass muss mehr als 2 m über dem Boden und entfernt von Quellen von
Verschmutzung und Abgase.
5.1.6.5 An Orten, an denen Abluftanlagen mit ausreichender Kapazität installiert werden müssen,
durch Dämpfen und Kochen, Schimmelbildung, Ölbesprühen.
5.1.6.6 Der Lufteinlass einer mechanischen Lüftung muss mit einem korrosionsbeständigen
widerstandsfähige, leicht zu reinigende und auszutauschende Schutzabdeckung zum Öffnen und Schließen,
fern von Verschmutzungsquellen und Abgasauslässen.
5.1.7 Beleuchtungseinrichtungen
5.1.7.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 5.1.7 der GB 14881-2013 entsprechen.
5.1.7.2 Wenn im Füllprozess eine Lichtinspektionseinrichtung vorhanden ist, muss diese die
Beleuchtungsinspektionsbedingungen.
5.1.8 Lagereinrichtungen
5.1.8.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 5.1.8 der GB 14881-2013 entsprechen.
Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 5.2.2 von GB 14881-2013 entsprechen.
5.2.3 Wartung und Reparatur der Ausrüstung
5.2.3.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 5.2.3 der GB 14881-2013 entsprechen.
5.2.3.2 Die Wasserversorgungs- und Abwassersysteme für die Fabrikgebäude,
Geräte, sonstige mechanische Einrichtungen müssen unter normalen Bedingungen
mindestens einmal jährlich einer Generalüberholung, Wartung, Reparatur unterzogen werden.
6 Hygienemanagement
6.1 Hygienemanagementsystem
Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 6.1 der GB 14881-2013 entsprechen.
6.2 Hygienemanagement für Betriebsgebäude und Betriebsanlagen
6.2.1 Es muss die Anforderungen von 6.2 der GB 14881-2013 erfüllen.
6.2.2 Die Werkstatt und die Geräte müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
6.2.3 Der Schimmelpilz-Vermehrungsraum und der Schimmelpilz-Anzuchtraum müssen
regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Er trifft Maßnahmen zur Verhinderung von Schimmelbildung
Starteranzucht und der fertige Formstarter vor Verunreinigungen durch
Bakterien.
6.3 Gesundheitsmanagement und Hygieneanforderungen bei der Lebensmittelverarbeitung
Personal
6.3.1 Gesundheitsmanagement des Personals in der Lebensmittelverarbeitung
6.3.1.1 Sie etabliert und implementiert ein Gesundheitsmanagementsystem für Lebensmittel
Verarbeitungspersonal.
6.3.1.2 Das Personal in der Lebensmittelverarbeitung muss sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen alle
Jahr und erhalten Gesundheitszeugnisse. Sie erhalten eine Hygieneschulung vor
zu ihren Posten gehen.
6.3.1.3 Wenn das Personal in der Lebensmittelverarbeitung an Krankheiten leidet, die für Lebensmittel schädlich sind
Sicherheit gemäß den einschlägigen nationalen Gesetzen und Vorschriften,
auf andere Stellen verteilt, die die Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigen.
6.3.2 Hygienische Anforderungen an das Personal in der Lebensmittelverarbeitung
6.3.2.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 6.3.2 der GB 14881-2013 entsprechen.
6.3.2.2 Arbeiter in der Fertigproduktabfüllwerkstatt müssen saubere Arbeitskleidung tragen
7.2.4 Die Lagerung und Verwendung von Lebensmittelrohstoffen erfolgt nach
Prinzip „early-in, early-out“. Es wird getrennt gelagert nach
verschiedene Chargen von Lebensmittelrohstoffen. Achten Sie darauf, Feuchtigkeit zu vermeiden und
Schimmelbildung während der Lagerung, regelmäßige oder unregelmäßige Kontrollen durchführen, die
Rohstoffe, die mit der Zeit Anzeichen von Verfall und Schimmel aufweisen.
7.2.5 Wenn für die Rohstoffe von Lebensmitteln besondere Lagerungsbedingungen gelten,
Die Lagerbedingungen müssen kontrolliert und aufgezeichnet werden.
7.2.6 Qualifizierte Lebensmittelrohstoffe und nicht qualifizierte Lebensmittelrohstoffe müssen
getrennt zu lagern. Zur Unterscheidung müssen sie deutlich gekennzeichnet sein.
7.3 Lebensmittelzusatzstoffe
Es muss den Bestimmungen von 7.3 der GB 14881-2013 entsprechen.
7.4 Lebensmittelverwandte Produkte und Sonstiges
Es muss den Bestimmungen 7.4 und 7.5 von GB 14881-2013 entsprechen.
8 Lebensmittelsicherheitskontrolle im Produktionsprozess
8.1 Risikokontrolle für Produktkontamination
8.1.1 Es muss den Bestimmungen von 8.1 der GB 14881-2013 entsprechen.
8.1.2 Es wird empfohlen, das Hazard-Symbol zu verwenden …
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GB 8953-2018: Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard – Hygienespezifikation für die Sojasaucenproduktion
GB 8953-2018
Großbritannien
NATIONALER STANDARD DER
VOLKSREPUBLIK CHINA
Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard -
Hygienevorschriften für Sojasauce
AUSGESTELLT AM 21. JUNI 2018
IMPLEMENTIERT AM 21. DEZEMBER 2019
Herausgegeben von der Nationalen Gesundheitskommission der VR China;
Staatliche Marktregulierungsbehörde der VR China.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 4
2 Begriffe und Definitionen ... 4
3 Auswahl des Standortes und der Anlagenumgebung ... 4
4 Fabrikgebäude und Werkstätten ... 4
5 Einrichtungen und Ausrüstung ... 6
6 Hygienemanagement ... 9
7 Lebensmittelrohstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe und lebensmittelverwandte Produkte ... 10
8 Lebensmittelsicherheitskontrolle im Produktionsprozess ... 11
9 Inspektion... 14
10 Lagerung und Transport von Produkten ... 14
11 Management von Produktrückrufen ... 14
12 Ausbildung ... 14
13 Managementsysteme und Personal ... 14
14 Erfassung und Dokumentenmanagement ... 14
Anhang A Leitfaden für mikrobiologische Überwachungsverfahren bei der Verarbeitung
Sojasauce ... 15
Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard -
Hygienevorschriften für Sojasauce
1 Geltungsbereich
Dieser Standard legt die grundlegenden Anforderungen und Managementrichtlinien für
die Standorte, Anlagen und das Personal in der Beschaffung, Verarbeitung, Verpackung,
Lagerung und Transport von Rohstoffen im Produktionsprozess von Sojasauce.
Diese Norm gilt für die Herstellung von Sojasauce.
2 Begriffe und Definitionen
Für dieses Dokument gelten die in GB 14881-2013 festgelegten Begriffe und Definitionen.
3 Auswahl des Standortes und der Anlagenumgebung
Es muss den einschlägigen Bestimmungen von Klausel 3 von GB 14881-2013 entsprechen.
4 Fabrikgebäude und Werkstätten
4.1 Design und Layout
4.1.1 Es muss den Bestimmungen von 4.1 der GB 14881-2013 entsprechen.
4.1.2 Je nach den Anforderungen des Produktionsprozesses von Sojasauce kann es eingestellt werden
Arbeitsschritte wie die Rohmaterialverarbeitung, die Schimmelpilzvermehrung,
Brühen, Sprühen, Mischen, Sterilisieren, Abfüllen und so weiter.
4.1.3 Jede Produktionswerkstatt oder jeder interne Bereich muss in einen Reinigungsbereich unterteilt werden.
Betriebsbereich (Füllraum), ein quasi-Reinigungsbetriebsbereich (Formstarter
Vermehrung, Fermentation, Besprühen, Mischen, Sterilisieren usw.), eine allgemeine
Arbeitsbereich (Rohmateriallager und Fertigproduktlager). Die
Produktionswerkstätten müssen mit Personalkanälen und Material ausgestattet sein
Transportkanäle.
4.2 Innere Struktur und Baumaterialien
4.2.1 Allgemeine Anforderungen
das trocken gehalten werden muss.
5.1.5.3 Handwascheinrichtungen müssen Spender für die kontaktlose Reinigung enthalten
Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Trockner oder Papiertücher. Zur Desinfektion der Hände,
Wenn ein Chlordesinfektionsmittel verwendet wird, muss die Konzentration an freiem Chlor
bis 50 mg/kg.
5.1.5.4 Die Abflüsse von Handwaschanlagen müssen direkt angeschlossen sein an
das Abwasserrohr, wo es ein Gerät gibt, um Rückfluss zu verhindern, schädliche Tiere
Eindringen oder Geruch.
5.1.5.5 Wenn die Toilette im Umkleideraum der Produktionswerkstatt aufgestellt ist,
Die Tür der Toilette darf nicht der Tür der Produktionswerkstatt gegenüberliegen. Es muss
eine Spülvorrichtung und eine pedalbetriebene oder induktive Handwaschmöglichkeit in der Toilette,
sowie gute Belüftungs- und Beleuchtungsmöglichkeiten.
5.1.6 Lüftungsanlagen
5.1.6.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 5.1.6 der GB 14881-2013 entsprechen.
5.1.6.2 Brau-, Verpackungs- und Lagerräume müssen gut belüftet sein, um
zu hohe Innentemperaturen, Dampfkondensation oder Geruchsbildung zu vermeiden.
Falls erforderlich, muss es mit einer Belüftungsvorrichtung ausgestattet sein.
5.1.6.3 Der Schimmelpilzvermehrungsraum muss über eine Klimatisierung verfügen.
5.1.6.4 Belüftungs- und Ablufteinrichtungen müssen für die Reinigung leicht zerlegbar sein,
Reparatur oder Austausch müssen die Lüftungsöffnungen mit korrosionsbeständigen Maschenabdeckungen versehen sein.
Der Einlass muss mehr als 2 m über dem Boden und entfernt von Quellen von
Verschmutzung und Abgase.
5.1.6.5 An Orten, an denen Abluftanlagen mit ausreichender Kapazität installiert werden müssen,
durch Dämpfen und Kochen, Schimmelbildung, Ölbesprühen.
5.1.6.6 Der Lufteinlass einer mechanischen Lüftung muss mit einem korrosionsbeständigen
widerstandsfähige, leicht zu reinigende und auszutauschende Schutzabdeckung zum Öffnen und Schließen,
fern von Verschmutzungsquellen und Abgasauslässen.
5.1.7 Beleuchtungseinrichtungen
5.1.7.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 5.1.7 der GB 14881-2013 entsprechen.
5.1.7.2 Wenn im Füllprozess eine Lichtinspektionseinrichtung vorhanden ist, muss diese die
Beleuchtungsinspektionsbedingungen.
5.1.8 Lagereinrichtungen
5.1.8.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 5.1.8 der GB 14881-2013 entsprechen.
Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 5.2.2 von GB 14881-2013 entsprechen.
5.2.3 Wartung und Reparatur der Ausrüstung
5.2.3.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 5.2.3 der GB 14881-2013 entsprechen.
5.2.3.2 Die Wasserversorgungs- und Abwassersysteme für die Fabrikgebäude,
Geräte, sonstige mechanische Einrichtungen müssen unter normalen Bedingungen
mindestens einmal jährlich einer Generalüberholung, Wartung, Reparatur unterzogen werden.
6 Hygienemanagement
6.1 Hygienemanagementsystem
Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 6.1 der GB 14881-2013 entsprechen.
6.2 Hygienemanagement für Betriebsgebäude und Betriebsanlagen
6.2.1 Es muss die Anforderungen von 6.2 der GB 14881-2013 erfüllen.
6.2.2 Die Werkstatt und die Geräte müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
6.2.3 Der Schimmelpilz-Vermehrungsraum und der Schimmelpilz-Anzuchtraum müssen
regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Er trifft Maßnahmen zur Verhinderung von Schimmelbildung
Starteranzucht und der fertige Formstarter vor Verunreinigungen durch
Bakterien.
6.3 Gesundheitsmanagement und Hygieneanforderungen bei der Lebensmittelverarbeitung
Personal
6.3.1 Gesundheitsmanagement des Personals in der Lebensmittelverarbeitung
6.3.1.1 Sie etabliert und implementiert ein Gesundheitsmanagementsystem für Lebensmittel
Verarbeitungspersonal.
6.3.1.2 Das Personal in der Lebensmittelverarbeitung muss sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen alle
Jahr und erhalten Gesundheitszeugnisse. Sie erhalten eine Hygieneschulung vor
zu ihren Posten gehen.
6.3.1.3 Wenn das Personal in der Lebensmittelverarbeitung an Krankheiten leidet, die für Lebensmittel schädlich sind
Sicherheit gemäß den einschlägigen nationalen Gesetzen und Vorschriften,
auf andere Stellen verteilt, die die Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigen.
6.3.2 Hygienische Anforderungen an das Personal in der Lebensmittelverarbeitung
6.3.2.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 6.3.2 der GB 14881-2013 entsprechen.
6.3.2.2 Arbeiter in der Fertigproduktabfüllwerkstatt müssen saubere Arbeitskleidung tragen
7.2.4 Die Lagerung und Verwendung von Lebensmittelrohstoffen erfolgt nach
Prinzip „early-in, early-out“. Es wird getrennt gelagert nach
verschiedene Chargen von Lebensmittelrohstoffen. Achten Sie darauf, Feuchtigkeit zu vermeiden und
Schimmelbildung während der Lagerung, regelmäßige oder unregelmäßige Kontrollen durchführen, die
Rohstoffe, die mit der Zeit Anzeichen von Verfall und Schimmel aufweisen.
7.2.5 Wenn für die Rohstoffe von Lebensmitteln besondere Lagerungsbedingungen gelten,
Die Lagerbedingungen müssen kontrolliert und aufgezeichnet werden.
7.2.6 Qualifizierte Lebensmittelrohstoffe und nicht qualifizierte Lebensmittelrohstoffe müssen
getrennt zu lagern. Zur Unterscheidung müssen sie deutlich gekennzeichnet sein.
7.3 Lebensmittelzusatzstoffe
Es muss den Bestimmungen von 7.3 der GB 14881-2013 entsprechen.
7.4 Lebensmittelverwandte Produkte und Sonstiges
Es muss den Bestimmungen 7.4 und 7.5 von GB 14881-2013 entsprechen.
8 Lebensmittelsicherheitskontrolle im Produktionsprozess
8.1 Risikokontrolle für Produktkontamination
8.1.1 Es muss den Bestimmungen von 8.1 der GB 14881-2013 entsprechen.
8.1.2 Es wird empfohlen, das Hazard-Symbol zu verwenden …