GB 8957-2016 Englisch PDF (GB8957-2016)
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Historische Versionen: GB 8957-2016
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GB 8957-2016: Hygienevorschriften für Konditoreibetriebe
GB 8957-2016
Großbritannien
NATIONALER STANDARD FÜR
DIE VOLKSREPUBLIK CHINA
Nationale Standards für Lebensmittelsicherheit -
Hygienische Anforderungen an Gebäck, Brot
AUSGESTELLT AM 23. DEZEMBER 2016
IMPLEMENTIERT AM 23. DEZEMBER 2017
Herausgegeben von der Nationalen Kommission für Gesundheit und Familienplanung der
Volksrepublik China;
Chinesische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde.
3. Es ist keine Aktion erforderlich - Die vollständige Kopie dieses Standards wird automatisch und
sofort in 0–60 Minuten an Ihre E-Mail-Adresse zugestellt.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 4
2 Begriffe und Definitionen ... 4
3 Standort- und Anlagenumgebung ... 4
4 Werk und Werkstatt ... 5
5 Einrichtungen und Ausrüstung ... 6
6 Hygienemanagement ... 7
7 Lebensmittelzutaten, Lebensmittelzusatzstoffe und lebensmittelverwandte Produkte ... 10
8 Lebensmittelsicherheitskontrolle im Produktionsprozess ... 11
9 Inspektion ... 13
10 Lagerung und Transport von Lebensmitteln ... 14
11 Verkauf einer Konditorei (Bäckerei) ... 14
12 Produktrückrufmanagement ... 14
13 Ausbildung ... 15
14 Managementsystem und Personal ... 15
15 Akten- und Dokumentenmanagement ... 15
Vorwort
Dieser Standard ersetzt GB 8957-1988 Hygienevorschriften für Gebäck
Fabrik.
Im Vergleich zu GB 8957-1988 sind die wichtigsten Änderungen in diesem Standard wie folgt
folgt.
- Änderung des Namens der Norm in „Nationale Normen für Lebensmittelsicherheit
„Hygienevorschriften für Backwaren und Brot“;
- die Struktur des Standards geändert;
- die Begriffe und Definitionen wurden geändert;
- Schulungsbedingungen für das Produktrückrufmanagement hinzugefügt;
- Anhang A „Leitlinien für mikrobiologische Überwachungsverfahren von
Gebäck, Brotverarbeitung“.
Nationale Standards für Lebensmittelsicherheit -
Hygienische Anforderungen an Gebäck, Brot
1 Geltungsbereich
Dieser Standard legt die grundlegenden Anforderungen und Managementrichtlinien fest
für Orte, Anlagen, Personal im Materialeinkauf, in der Weiterverarbeitung, Verpackung,
Lagerung, Transport und Verkauf von Gebäck, Brotproduktion.
Dieser Standard gilt für die Herstellung von Gebäck, Brot in der Fabrik und
Gebäck, Brotproduktion und Verkauf in Konditorei (Bäckerei). Die Produktion
und Verkauf von Keksen in Konditoreien (Bäckereien) kann unter Bezugnahme auf
die Umsetzung.
2 Begriffe und Definitionen
Für diese Norm gelten die in GB 14881-2013 festgelegten Begriffe und Definitionen.
2.1 Kühlprozessraum
eine Werkstatt, die insbesondere für die Kühlverarbeitung von westlichem Gebäck genutzt wird
Dekoration, Brot und Gebäck
2.2 Konditorei (Bäckerei)
ein Franchise-Geschäft, das sich auf die Produktion und den Verkauf von Brot, Gebäck und
und andere Backwaren sowie die Bereitstellung entsprechender Dienstleistungen
3 Standort- und Anlagenumgebung
3.1 Website
3.1.1 Die Fabrik muss die einschlägigen Bestimmungen von 3.1 der
GB14881-2013.
3.1.2 Die Konditorei (Bäckerei) muss den Bereich mit Wasserversorgung wählen und
Entwässerungsbedingungen und Stromversorgung, kein Gebiet mit einer signifikanten
Verschmutzung der Lebensmittel, weg von Fäkaliengruben, Abwassertanks, freiliegenden Müll
Deponien (Stationen), Aquakultur und andere Verschmutzungsquellen.
3.1.3 Die im Supermarkt, Laden, Markt eingerichtete Konditorei (Bäckerei) muss
in Verbindung mit den tatsächlichen Produktionsbedingungen ermittelt werden.
4.1.7 In der Werkstatt muss ausreichend Platz vorhanden sein (einschließlich Verpackung
Raum). Der Abstand von der Produktionsmaschine zum Dach und zur Wand (Säule)
muss die einfache Reinigung, Installation und Wartung berücksichtigen.
4.1.8 Die Konditorei (Bäckerei) muss eine angemessene Gestaltung für die Verarbeitung haben
und Verkaufsbereiche, zum Beispiel, kann es in der Regel Rohstofflager,
Produktionsabwicklung, Lagerung von Halbfertigprodukten und Fertigprodukten,
Verpackung, Reinigung von Personal und Utensilien, Desinfektion, Umkleidekabine usw.
sowie Präsentationsmöglichkeiten, die den Anforderungen an die Produkteigenschaften gerecht werden.
4.1.9 Die Kühl- und Wärmebehandlungsbereiche des Kuchens
(Bäckerei) muss getrennt sein. Es muss eine Kreuzkontamination während
Herstellung, Lagerung und Verkauf des Produkts. Vermeiden Sie den Kontakt des Produkts mit
giftige und unreine Produkte.
4.2 Innere Gebäudestruktur und Materialien
4.2.1 Die Fabrik muss die einschlägigen Bestimmungen von 4.2 der GB einhalten
14881-2013.
4.2.2 Der Boden der Konditorei (Bäckerei) muss verschleißfest sein,
undurchlässige, leicht zu reinigende Materialien. Der Boden muss eben sein, ohne
Risse.
4.2.3 Die Wand der Konditorei (Bäckerei) Produktions- und Verarbeitungsstätte muss
ungiftig, geruchlos, undurchlässig, glatt, leicht zu verschmutzen, leicht zu reinigen
Materialien zum Pflastern bis zur Oberseite.
4.2.4 Die Fenster der Konditorei (Bäckerei) müssen eine glatte Oberfläche haben,
Antiadsorptionsfähige, undurchlässige, leicht zu reinigende und desinfizierende Materialien.
5 Einrichtungen und Ausrüstung
5.1 Einrichtungen
5.1.1 Die Fabrik muss die einschlägigen Bestimmungen von 5.1 der GB einhalten
14881-2013.
5.1.2 Es müssen wirksame mechanische Absaugeinrichtungen oberhalb der
Lebensmittelverarbeitungsbereich, in dem große Mengen Dampf oder Rauch entstehen.
5.1.3 Die Konditorei (Bäckerei) muss mit geeigneten Handwasch-,
Desinfektion, Beleuchtung, Belüftung, Entwässerung, Temperaturregelung und andere
Einrichtungen entsprechend den Bedürfnissen der Verarbeitung und des Verkaufs. Es ist ausgestattet mit
Staubschutz, Fliegen-, Schädlingsbekämpfung, Nagetier- und Müll- und Abfalllagereinrichtungen zu
6.1.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 6.1 der GB 14881-2013 entsprechen.
6.1.2 Angemessenes, geschultes und qualifiziertes Hygienemanagement
Das Aufsichtspersonal ist mit dem Verarbeitungspersonal auszustatten.
6.1.3 Die Konditorei (Bäckerei) muss folgende Anforderungen erfüllen.
a) auf der Grundlage der Lebensmitteleigenschaften und der Hygieneanforderungen der
Geschäftsprozess, soll ein Überwachungssystem mit Schlüsselkontrollen entwickelt werden
Verbindungen, die für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit von großer Bedeutung sind,
Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung und regelmäßiger Kontrolle;
Probleme werden gefunden;
b) ein System zur Überwachung der Hygiene im Betriebsumfeld zu entwickeln,
Personal, Ausrüstung und Einrichtungen, Rohstoffe usw. eines Lebensmittelunternehmens,
legen Sie Umfang, Gegenstand und Häufigkeit der internen Überwachung fest.
und archivieren Sie die Monitoring-Ergebnisse, überprüfen Sie regelmäßig die Leistung und
Wirksamkeit; korrigieren Sie die Probleme, sobald sie erkannt wurden.
6.2 Anlagen- und Gebäudehygienemanagement
6.2.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 6.2 der GB 14881-2013 entsprechen.
6.2.2 Die Utensilien sind je nach Kategorie in den dafür vorgesehenen Bereichen aufzubewahren.
6.2.3 Die Lebensmittelherstellungs- und Verkaufsumgebung einer Konditorei (Bäckerei)
(einschließlich Boden, Abflüsse, Wände, Decken, Türen und Fenster usw.) und
Die Einrichtungen sind unverzüglich zu reinigen und in gutem Zustand zu halten.
6.3 Lebensmittelverarbeitung, Gesundheitsmanagement des Betriebspersonals und
Hygieneanforderungen
6.3.1 Lebensmittelverarbeitung, Gesundheitsmanagement des Betriebspersonals
In Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen Gesetzen und Vorschriften.
6.3.2 Lebensmittelverarbeitung, Hygieneanforderungen für Bedienpersonal
6.3.2.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 6.3.2 von GB 14881-2013 entsprechen.
6.3.2.2 Das verarbeitende Personal darf keine Arbeitskleidung, Arbeitskappen, Arbeitsschuhe tragen
an den für die Produktion irrelevanten Ort.
6.3.2.3 Das Verarbeitungspersonal muss das Hygienesystem einhalten, gute
Gesundheitsgewohnheiten, nicht rauchen, spucken, Abfall in der Werkstatt wegwerfen. Waschen
Hände und desinfizieren Sie vor dem Betrieb. Tragen Sie saubere Kleidung. Das Operationspersonal
Im Reinigungsbereich ist eine Maske zu tragen.
6.3.2.4 Die Konditorei (Bäckerei) muss darüber hinaus folgende Anforderungen erfüllen.
Die Auspackzeit der Originalverpackung ist anzugeben.
8.1.6 Für das während der Produktion anfallende Material …
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Großbritannien
NATIONALER STANDARD FÜR
DIE VOLKSREPUBLIK CHINA
Nationale Standards für Lebensmittelsicherheit -
Hygienische Anforderungen an Gebäck, Brot
AUSGESTELLT AM 23. DEZEMBER 2016
IMPLEMENTIERT AM 23. DEZEMBER 2017
Herausgegeben von der Nationalen Kommission für Gesundheit und Familienplanung der
Volksrepublik China;
Chinesische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde.
3. Es ist keine Aktion erforderlich - Die vollständige Kopie dieses Standards wird automatisch und
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 4
2 Begriffe und Definitionen ... 4
3 Standort- und Anlagenumgebung ... 4
4 Werk und Werkstatt ... 5
5 Einrichtungen und Ausrüstung ... 6
6 Hygienemanagement ... 7
7 Lebensmittelzutaten, Lebensmittelzusatzstoffe und lebensmittelverwandte Produkte ... 10
8 Lebensmittelsicherheitskontrolle im Produktionsprozess ... 11
9 Inspektion ... 13
10 Lagerung und Transport von Lebensmitteln ... 14
11 Verkauf einer Konditorei (Bäckerei) ... 14
12 Produktrückrufmanagement ... 14
13 Ausbildung ... 15
14 Managementsystem und Personal ... 15
15 Akten- und Dokumentenmanagement ... 15
Vorwort
Dieser Standard ersetzt GB 8957-1988 Hygienevorschriften für Gebäck
Fabrik.
Im Vergleich zu GB 8957-1988 sind die wichtigsten Änderungen in diesem Standard wie folgt
folgt.
- Änderung des Namens der Norm in „Nationale Normen für Lebensmittelsicherheit
„Hygienevorschriften für Backwaren und Brot“;
- die Struktur des Standards geändert;
- die Begriffe und Definitionen wurden geändert;
- Schulungsbedingungen für das Produktrückrufmanagement hinzugefügt;
- Anhang A „Leitlinien für mikrobiologische Überwachungsverfahren von
Gebäck, Brotverarbeitung“.
Nationale Standards für Lebensmittelsicherheit -
Hygienische Anforderungen an Gebäck, Brot
1 Geltungsbereich
Dieser Standard legt die grundlegenden Anforderungen und Managementrichtlinien fest
für Orte, Anlagen, Personal im Materialeinkauf, in der Weiterverarbeitung, Verpackung,
Lagerung, Transport und Verkauf von Gebäck, Brotproduktion.
Dieser Standard gilt für die Herstellung von Gebäck, Brot in der Fabrik und
Gebäck, Brotproduktion und Verkauf in Konditorei (Bäckerei). Die Produktion
und Verkauf von Keksen in Konditoreien (Bäckereien) kann unter Bezugnahme auf
die Umsetzung.
2 Begriffe und Definitionen
Für diese Norm gelten die in GB 14881-2013 festgelegten Begriffe und Definitionen.
2.1 Kühlprozessraum
eine Werkstatt, die insbesondere für die Kühlverarbeitung von westlichem Gebäck genutzt wird
Dekoration, Brot und Gebäck
2.2 Konditorei (Bäckerei)
ein Franchise-Geschäft, das sich auf die Produktion und den Verkauf von Brot, Gebäck und
und andere Backwaren sowie die Bereitstellung entsprechender Dienstleistungen
3 Standort- und Anlagenumgebung
3.1 Website
3.1.1 Die Fabrik muss die einschlägigen Bestimmungen von 3.1 der
GB14881-2013.
3.1.2 Die Konditorei (Bäckerei) muss den Bereich mit Wasserversorgung wählen und
Entwässerungsbedingungen und Stromversorgung, kein Gebiet mit einer signifikanten
Verschmutzung der Lebensmittel, weg von Fäkaliengruben, Abwassertanks, freiliegenden Müll
Deponien (Stationen), Aquakultur und andere Verschmutzungsquellen.
3.1.3 Die im Supermarkt, Laden, Markt eingerichtete Konditorei (Bäckerei) muss
in Verbindung mit den tatsächlichen Produktionsbedingungen ermittelt werden.
4.1.7 In der Werkstatt muss ausreichend Platz vorhanden sein (einschließlich Verpackung
Raum). Der Abstand von der Produktionsmaschine zum Dach und zur Wand (Säule)
muss die einfache Reinigung, Installation und Wartung berücksichtigen.
4.1.8 Die Konditorei (Bäckerei) muss eine angemessene Gestaltung für die Verarbeitung haben
und Verkaufsbereiche, zum Beispiel, kann es in der Regel Rohstofflager,
Produktionsabwicklung, Lagerung von Halbfertigprodukten und Fertigprodukten,
Verpackung, Reinigung von Personal und Utensilien, Desinfektion, Umkleidekabine usw.
sowie Präsentationsmöglichkeiten, die den Anforderungen an die Produkteigenschaften gerecht werden.
4.1.9 Die Kühl- und Wärmebehandlungsbereiche des Kuchens
(Bäckerei) muss getrennt sein. Es muss eine Kreuzkontamination während
Herstellung, Lagerung und Verkauf des Produkts. Vermeiden Sie den Kontakt des Produkts mit
giftige und unreine Produkte.
4.2 Innere Gebäudestruktur und Materialien
4.2.1 Die Fabrik muss die einschlägigen Bestimmungen von 4.2 der GB einhalten
14881-2013.
4.2.2 Der Boden der Konditorei (Bäckerei) muss verschleißfest sein,
undurchlässige, leicht zu reinigende Materialien. Der Boden muss eben sein, ohne
Risse.
4.2.3 Die Wand der Konditorei (Bäckerei) Produktions- und Verarbeitungsstätte muss
ungiftig, geruchlos, undurchlässig, glatt, leicht zu verschmutzen, leicht zu reinigen
Materialien zum Pflastern bis zur Oberseite.
4.2.4 Die Fenster der Konditorei (Bäckerei) müssen eine glatte Oberfläche haben,
Antiadsorptionsfähige, undurchlässige, leicht zu reinigende und desinfizierende Materialien.
5 Einrichtungen und Ausrüstung
5.1 Einrichtungen
5.1.1 Die Fabrik muss die einschlägigen Bestimmungen von 5.1 der GB einhalten
14881-2013.
5.1.2 Es müssen wirksame mechanische Absaugeinrichtungen oberhalb der
Lebensmittelverarbeitungsbereich, in dem große Mengen Dampf oder Rauch entstehen.
5.1.3 Die Konditorei (Bäckerei) muss mit geeigneten Handwasch-,
Desinfektion, Beleuchtung, Belüftung, Entwässerung, Temperaturregelung und andere
Einrichtungen entsprechend den Bedürfnissen der Verarbeitung und des Verkaufs. Es ist ausgestattet mit
Staubschutz, Fliegen-, Schädlingsbekämpfung, Nagetier- und Müll- und Abfalllagereinrichtungen zu
6.1.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 6.1 der GB 14881-2013 entsprechen.
6.1.2 Angemessenes, geschultes und qualifiziertes Hygienemanagement
Das Aufsichtspersonal ist mit dem Verarbeitungspersonal auszustatten.
6.1.3 Die Konditorei (Bäckerei) muss folgende Anforderungen erfüllen.
a) auf der Grundlage der Lebensmitteleigenschaften und der Hygieneanforderungen der
Geschäftsprozess, soll ein Überwachungssystem mit Schlüsselkontrollen entwickelt werden
Verbindungen, die für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit von großer Bedeutung sind,
Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung und regelmäßiger Kontrolle;
Probleme werden gefunden;
b) ein System zur Überwachung der Hygiene im Betriebsumfeld zu entwickeln,
Personal, Ausrüstung und Einrichtungen, Rohstoffe usw. eines Lebensmittelunternehmens,
legen Sie Umfang, Gegenstand und Häufigkeit der internen Überwachung fest.
und archivieren Sie die Monitoring-Ergebnisse, überprüfen Sie regelmäßig die Leistung und
Wirksamkeit; korrigieren Sie die Probleme, sobald sie erkannt wurden.
6.2 Anlagen- und Gebäudehygienemanagement
6.2.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 6.2 der GB 14881-2013 entsprechen.
6.2.2 Die Utensilien sind je nach Kategorie in den dafür vorgesehenen Bereichen aufzubewahren.
6.2.3 Die Lebensmittelherstellungs- und Verkaufsumgebung einer Konditorei (Bäckerei)
(einschließlich Boden, Abflüsse, Wände, Decken, Türen und Fenster usw.) und
Die Einrichtungen sind unverzüglich zu reinigen und in gutem Zustand zu halten.
6.3 Lebensmittelverarbeitung, Gesundheitsmanagement des Betriebspersonals und
Hygieneanforderungen
6.3.1 Lebensmittelverarbeitung, Gesundheitsmanagement des Betriebspersonals
In Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen Gesetzen und Vorschriften.
6.3.2 Lebensmittelverarbeitung, Hygieneanforderungen für Bedienpersonal
6.3.2.1 Es muss den einschlägigen Bestimmungen von 6.3.2 von GB 14881-2013 entsprechen.
6.3.2.2 Das verarbeitende Personal darf keine Arbeitskleidung, Arbeitskappen, Arbeitsschuhe tragen
an den für die Produktion irrelevanten Ort.
6.3.2.3 Das Verarbeitungspersonal muss das Hygienesystem einhalten, gute
Gesundheitsgewohnheiten, nicht rauchen, spucken, Abfall in der Werkstatt wegwerfen. Waschen
Hände und desinfizieren Sie vor dem Betrieb. Tragen Sie saubere Kleidung. Das Operationspersonal
Im Reinigungsbereich ist eine Maske zu tragen.
6.3.2.4 Die Konditorei (Bäckerei) muss darüber hinaus folgende Anforderungen erfüllen.
Die Auspackzeit der Originalverpackung ist anzugeben.
8.1.6 Für das während der Produktion anfallende Material …