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GB/T 10457-2021 Englisch PDF (GBT10457-2021)

GB/T 10457-2021 Englisch PDF (GBT10457-2021)

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Historische Versionen: GB/T 10457-2021
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GB/T 10457-2021: Allgemeine Anforderungen an selbstklebende Kunststofffolien zum Frischhalten von Lebensmitteln
GB/T 10457-2021
NATIONALER STANDARD DER
VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 83.140.01
CCS Y 28
Ersetzt GB/T 10457-2009
Allgemeine Anforderungen an selbstklebende Kunststofffolien für
Frischhalten von Lebensmitteln
AUSGESTELLT AM: 11. OKTOBER 2021
UMGESETZT AM: 01. MAI 2022
Herausgegeben von: Staatliche Verwaltung für Marktregulierung;
Standardisierungsverwaltung der Volksrepublik China.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 5
2 Normative Verweisungen ... 5
3 Begriffe und Definitionen... 6
4 Klassifizierung ... 6
5 Anforderungen ... 6
6 Prüfmethoden ... 9
7 Inspektionsregeln ... 13
8 Verpackungsschilder, Verpackung, Transport, Lagerung ... 16
Allgemeine Anforderungen an selbstklebende Kunststofffolie für
Frischhalten von Lebensmitteln
1 Geltungsbereich
Diese Norm legt die Begriffe und Definitionen, die Produktklassifizierung, die Anforderungen,
Prüfmethoden, Inspektionsregeln, Verpackungszeichen, Verpackung, Transport und Lagerung
aus selbsthaftender Kunststofffolie für Lebensmittel.
Diese Norm gilt für selbstklebende Kunststofffolien für Lebensmittel (nachfolgend
die Wickelfolie), die Polyethylen (PE), Polyvinylchlorid (PVC), Polyvinyliden
Chlorid (PVDC), Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (EVA), Polybutylenterephthalat-
Adipat (PBAT) und andere Harze als Hauptrohstoff, wird durch einschichtige
Extrusions- oder Mehrschicht-Coextrusionsverfahren.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieser
Dokument. Bei datierten Verweisungen ist nur die in Bezug genommene Ausgabe maßgeblich. Bei undatierten Verweisungen
Es gilt die neueste Ausgabe des zitierten Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
GB/T 1037-1988, Prüfverfahren für die Wasserdampfdurchlässigkeit von Kunststofffolien und -platten.
Cup-Methode
GB/T 1038-2000, Kunststoffe - Folien und Platten - Bestimmung der Gasdurchlässigkeit
- Differenzdruckverfahren
GB/T 1040.3-2006, Kunststoffe – Bestimmung der Zugeigenschaften – Teil 3: Prüfung
Bedingungen für Folien und Platten
GB/T 2410-2008, Bestimmung der Lichtdurchlässigkeit und Trübung von
transparente Kunststoffe
GB/T 2828.1-2012, Stichprobenverfahren zur Prüfung anhand von Attributen – Teil 1:
Stichprobenschemata, indexiert nach der Annahmequalitätsgrenze (AQL) für jede Charge
Inspektion
GB/T 2918-2018, Kunststoffe – Standardatmosphären für Konditionierung und Prüfung
GB/T 6672-2001, Kunststofffolien und -bahnen - Bestimmung der Dicke durch
mechanische Abtastung
GB/T 6673-2001, Bestimmung der Länge und Breite von Kunststofffolien und -bahnen
QB/T 1130-1991, Prüfverfahren für die Winkelreißfestigkeit von Kunststoffen
3 Begriffe und Definitionen
Für die Zwecke dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe und Definitionen.
3.1 Frischhaltefolie zum Frischhalten von Lebensmitteln
Die Folie ist selbstklebend und hat eine Lebensmittelkonservierungs- oder Reinigungsfunktion, wenn sie
Wird zur Verpackung von Lebensmitteln verwendet.
3.2 Selbsthaftung
Die Haftfähigkeit der selbstklebenden Wickelfolie.
HINWEIS: Sie wird quantitativ als Scherschälfestigkeit ausgedrückt.
3.3 Offene Verpackung
Die Leichtigkeit, mit der die Wickelfolie während des Gebrauchs aus der Folienrolle gezogen werden kann.
3.4 Antibeschlag
Die Fähigkeit der Wickelfolie, die Bildung von Wassertropfen oder Nebel auf dem
Oberfläche.
4 Klassifizierung
Nach der Verarbeitungstechnologie der Wickelfolie kann die Wickelfolie unterteilt werden in
einlagige selbsthaftende Verpackungsfolie und mehrlagige coextrudierte selbsthaftende Verpackungsfolie.
Je nach Material der Wickelfolie kann die einlagige Wickelfolie unterteilt werden
in Polyethylen-Selbstklebefolie, Polyvinylchlorid-Selbstklebefolie,
selbstklebende Verpackungsfolie aus Polyvinylidenchlorid, Polybutylenterephthalat-Adipatglykol
Ester-Selbstklebefolie.
5 Anforderungen
5.1 Maßabweichung
5.1.1 Dickenabweichung
Die Dickenabweichung der Wickelfolie muss den Anforderungen in Tabelle 1 entsprechen.
H0 - Nominelle Feuchtigkeitsdurchlässigkeit in Gramm pro Quadratmeter 24 Stunden [g/(m2 • 24h)];
ΔH – Abweichung der Feuchtigkeitsdurchlässigkeit.
6.4.5 Reißfestigkeit im rechten Winkel
Prüfung nach QB/T 1130-1991. Bei der Probe handelt es sich um eine einschichtige Folie.
6.4.6 Selbsthaftung (Scherschälfestigkeit)
6.4.6.1 Probenvorbereitung
Schneiden Sie zehn Proben von 50 mm Länge und 25 mm Breite. Zwei Stücke sind ein Satz. Machen Sie jeden Satz
der Proben überlappen sich von Ende zu Ende. Die Länge der Überlappungsfuge beträgt 15 mm. Die
Breite beträgt 25mm. Legen Sie die Probe auf eine glatte Oberfläche. Verwenden Sie eine Gummirolle (Durchmesser
40 mm, Länge 100 mm, Masse 300 g), um den überlappenden Teil dreimal hin und her zu bewegen
der Probe. Stellen Sie sicher, dass zwischen den beiden Folienschichten keine Luft verbleibt.
die Überlappung. Legen Sie die vorbereitete Probe für 20 Minuten in die Testumgebung. Dann testen.
6.4.6.2 Prüfverfahren
Dehnen Sie jeden Satz Proben auf einer Zugmaschine. Messen Sie die Kraft, die erforderlich ist, um
zwei Proben trennen. Das Ergebnis ist das arithmetische Mittel von fünf Probensätzen. Die
Prüfgeräte müssen den Bestimmungen von GB/T 1040.3-2006 entsprechen. Die Dehnung
Die Geschwindigkeit beträgt 250 mm/min ± 50 mm/min.
Berechnen Sie die Selbsthaftung (Scherschälfestigkeit) nach Formel (7):
Wo,
T – Selbsthaftung (Scherschälfestigkeit) in Newton pro Quadratzentimeter (N/cm2);
P - Die zum Trennen der Probe erforderliche Kraft in Newton (N);
b - Die Überlappungsbreite in Zentimetern (cm);
a – Die Überlappungslänge in Zentimetern (cm).
6.4.7 Bestimmung der offenen Umhüllung
6.4.7.1 Probenvorbereitung
Schneiden Sie sechs Proben mit einer Breite von 50 mm und einer Länge von 150 mm aus. Zwei Stücke sind eins
gesetzt. Klebeflächen werden gegenüberliegend aufeinander laminiert. Die laminierte Länge beträgt
100 mm. Die Verarbeitungs- und Behandlungsmethoden sind dieselben wie in 6.4.6.1.
7.2.1 Werksausgangsinspektion
Zu den Prüfpunkten im Werk gehören Aussehen, Größe, Zugfestigkeit, Nennspannung bei
brechen und an sich selbst haften.
7.2.2 Baumusterprüfung
Als Prüfpunkte gelten alle in Kapitel 5 genannten Punkte. Die Prüfpunkte sind
wird durchgeführt, wenn eine der folgenden Bedingungen vorliegt:
a) Wenn es sich um die Erstproduktion handelt;
b) Wenn die Vielfalt der Rohstoffe, die Produktstruktur, der Produktionsprozess oder
Ausrüstung wird gewechselt;
c) Wenn es einen großen Unterschied zwischen den Ergebnissen der Werksausgangsinspektion und den
Ergebnisse der letzten Typprüfung;
d) Wenn die Produktion für drei Monate oder länger eingestellt wird, wenn die Produktion
wieder aufgenommen;
e) wenn die Produktion ein Jahr lang fortgesetzt wird;
f) Wenn dies von den zuständigen Qualitätsaufsichtsbehörden des Landes verlangt wird.
7.3 Probenahmeplan
7.3.1 Dickenabweichung, Breitenabweichung, Aussehen
Übernahme der speziellen Prüfstufe S-4 gemäß GB/T 2828.1-2012 und der
sekundärer Stichprobenplan der normalen Inspektion, wie in Tabelle 5 dargestellt. Die Stichprobeneinheit ist
Volumen.
8 Verpackungszeichen, Verpackung, Transport, Lagerung
8.1 Verpackungszeichen
Die Kartons und Beutel müssen mindestens mit folgender Aufschrift gekennzeichnet sein:
a) Produktname;
b) Produktmenge, Spezifikation (Nenndicke, Nennbreite, Nenn
Länge);
c) Name des Herstellers;
d) Produktionsdatum und effektive Nutzungsdauer;
e) Produktmaterial und -typ;
f) Verweis auf dieses Dokument;
g) Wörter wie „für Lebensmittelkontakt“ und „für Lebensmittel“;
h) Verwenden Sie Warnungen oder andere Anweisungen.
Nicht-PVDC-Verpackungsfolien müssen mit den Nennwerten für die Sauerstoffdurchlässigkeit gekennzeichnet sein.
[Einheit ist cm3/(m2·24h·0,1MPa)], Kohlendioxidpermeation [Einheit ist
cm3/(m2·24h·0,1MPa)] und Feuchtigkeitsdurchlässigkeit [Einheit ist g/(m2·24h)].
Für alle Arten von Zusatzstoffen mit einem Massenanteil von mehr als 1 % sind deren spezifische Namen oder
Chemische Strukturformeln sind zu kennzeichnen.
Wenn die Wickelfolie als mikrowellengeeignet deklariert ist...
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