GB/T 9959.1-2019 Englisch PDF (GBT9959.1-2019)
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GB/T 9959.1-2019: Frisches und gefrorenes Schweinefleisch und Schweinenebenprodukte – Teil 1: Halbkarkassen-Schweinefleisch
GB/T 9959.1-2019
Großbritannien
NATIONALER STANDARD DER
VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 67.120.10
X 22
Ersetzt GB 9959.1-2001
Frisches und gefrorenes Schweinefleisch und Schweinenebenprodukte - Teil 1:
Kadaver Schweinefleisch
AUSGESTELLT AM: 25. MÄRZ 2019
IMPLEMENTIERT AM: 1. OKTOBER 2019
Herausgegeben von: Staatliche Verwaltung für Marktregulierung;
Standardisierungsverwaltung der Volksrepublik China.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 5
2 Normative Verweisungen ... 5
3 Begriffe und Definitionen ... 6
4 Technische Anforderungen ... 7
5 Testmethoden ... 9
6 Inspektionsregeln ... 9
7 Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung und Transport ... 11
Frisches und gefrorenes Schweinefleisch und Schweinenebenprodukte - Teil 1:
Kadaver Schweinefleisch
1 Geltungsbereich
Dieser Teil von GB/T 9959 legt die Begriffe und Definitionen, technischen Anforderungen, Testmethoden,
Inspektionsregeln und Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung und Transport von Schweinefleischhälften.
Dieser Teil ist anwendbar auf Halbschlachtkörper aus Schweinen, die untersucht wurden,
unter Quarantäne gestellt, geschlachtet und verarbeitet.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments unverzichtbar. In Bezug auf
Verweise mit einem angegebenen Datum, nur Versionen mit einem angegebenen Datum sind auf diese
Dokument. Bei Verweisen ohne Datumsangabe ist die letzte Fassung (einschließlich aller
Änderungen) sind auf dieses Dokument anwendbar.
GB/T 191 Verpackung - Bildliche Kennzeichnung für die Handhabung von Waren
GB 2707 Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard - Frische (gefrorene) Vieh- und Geflügelprodukte
GB 2762 Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard - Maximale Schadstoffwerte in Lebensmitteln
GB 2763 Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard - Höchstgrenzen für Pestizidrückstände in Lebensmitteln
GB/T 6388 Transportverpackungs-Versandzeichen
GB 12694 Hygienevorschriften für Fleischverpackungsanlagen
GB/T 17236 Betriebsverfahren für die Schlachtung von Vieh und Geflügel - Schwein
GB/T 17237 Allgemeine Qualifikation der Technologie für den Schlachtprozess von Nutztieren
GB/T 17996-Code zur Produktqualitätsprüfung für Schlachtschweine
GB 18394 Zulässiger Feuchtigkeitsgehalt in Fleisch von Nutztieren und Geflügel
GB/T 19480 Bedingungen für Fleisch und Fleischprodukte
GB/T 20575 Spezifikation guter Herstellungspraxis für die Verarbeitung von frischem und gefrorenem Fleisch
GB 20799 Transportbedingungen für frisches und gefrorenes Fleisch
Vorschriften für die Schlachtung und Quarantäne von Schweinen (Veterinäramt des Landwirtschaftsministeriums
Dokument [2010] Nr. 27 Anlage 1)
Liste der für Nutztiere verbotenen Tierarzneimittel und anderen Verbindungen (Ministerium für
Landwirtschaft der VR China, Bekanntmachung Nr. 193)
3 Begriffe und Definitionen
Was in GB 12694 und GB/T 19480 definiert ist, und die folgenden Begriffe und Definitionen sind
gilt für dieses Dokument.
3.1 Schweinefleisch
Der Schweinekörper wird der Länge nach entlang der Mittellinie der Wirbelsäule in zwei Teile gesägt (gespalten),
einschließlich Schweinehälften mit Haut und Schweinehälften ohne Haut.
3.2 Schweinefleischhälften mit Haut
Das Halbkarkassen-Schweinefleisch, das nach der Schlachtung und Ausblutung der Schweine gewonnen und durch
Brühen, Haarentfernung, Entfernung von Kopf, Hufen und Schwanz sowie inneren Organen usw.
3.3 Schweinefleisch ohne Haut
Das Halbkarkassen-Schweinefleisch, das nach der Schlachtung und Ausblutung der Schweine gewonnen und durch
Entfernung von Kopf, Hufen und Schwanz, Hautabschälung und Entfernung innerer Organe usw.
3.4 Zuchteber
Unkastrierter Eber mit Hoden für die Zucht oder als Reservezucht.
3.5 Zuchtsau
Eine Sau, die gedeckt wurde, Milchdrüsen entwickelt hat und über eine Gebärmutter und Eierstöcke verfügt.
3.6 spät chirurgisch kastrierte Schweine
Eliminierung von Zuchtebern und Zuchtsauen, die kurz gemästet (oder nicht gemästet) wurden
Zeitraum nach chirurgischer Kastration, eliminiert genutzte Reserveeber und -sau oder gescheiterte Reserve
Eber.
3.7 blasse, weiche und exsudative Muskulatur
Blasses, cremefarbenes oder hellrosa Fleisch mit weicher Textur und austretendem Saft, das nach der Schlachtung gewonnen wird
von Schweinen, die einer Stressreaktion ausgesetzt sind.
HINWEIS: GB/T 19480-2009, Definition 2.5.14, geändert.
3,8 dunkler, fester und trockener Muskel
Dunkel gefärbtes, hart strukturiertes und trocken geschnittenes Fleisch, das nach der Schlachtung von Schweinen gewonnen wird, die
Stressreaktion.
HINWEIS: GB/T 19480-2009, Definition 2.5.15, geändert.
4 Technische Voraussetzungen
4.1 Rohstoffe
4.1.1 Schweine müssen in gutem Gesundheitszustand sein und über ein Tierquarantänezertifikat verfügen,
durch die tierseuchenrechtliche Überwachungsbehörde des Erzeugungsortes.
4.1.2 Die Schweinezuchtumgebung, Krankheitsprävention und -bekämpfung, Futter, Trinkwasser und
Die Anwendung von Tierarzneimitteln während des Zuchtprozesses muss den einschlägigen nationalen
Vorschriften. Verbotene Tierarzneimittel und ihre Verbindungen, die in der Liste der Tierarzneimittel aufgeführt sind
und andere für Nutztiere verbotene Verbindungen dürfen nicht verwendet werden.
4.1.3 Zuchteber, Zuchtsauen und spät chirurgisch kastrierte Schweine dürfen nicht für die
Verarbeitung von Schweinefleischhälften ohne Haut.
4.2 Verarbeitung
4.2.1 Rahmenbedingungen für Produktion und Verarbeitung
Die verschiedenen Glieder des Schlacht- und Verarbeitungsprozesses von Schweinen müssen den
Anforderungen von GB 12694, GB/T 17237 und GB/T 20575.
4.2.2 Schlachtreife
Schlachtreife Schweine müssen die Anforderungen der Normen GB/T 20575 und GB/T 17236 erfüllen.
4.2.3 Schlachtung und Verarbeitung
Die Schlachtung von Schweinen muss den Anforderungen der GB/T 17236 entsprechen. Halbkarkassen von Schweinen
mit Zuchtebern, Zuchtsauen und spät chirurgisch kastrierten Schweinen als Rohstoffe sollen
darf nicht zur Verarbeitung von zerteiltem Schweinefleisch verwendet werden, auch nicht von zerteiltem frischem und gefrorenem magerem Schweinefleisch.
4.2.4 Trimmen
4.2.4.1 Die schwarze Haut, die faltige Haut und der Analschließmuskel an Gesäß und Leistengegend des Schlachtkörpers,
sowie Narben, dunkle Wunden, Pusteln, Tinea, Ekzeme, Krusten, Hautknötchen, dichte Erytheme und
Epidermisläsionen am Fleisch müssen entfernt werden. Schwere PSE-Fleisch und DFD-Fleisch müssen
getrimmt.
4.2.4.2 Das verbleibende Haar am Schlachtkörper muss entfernt werden, und die dicht gebrochenen Haarwurzeln
Die Gesamtfläche (einschließlich Zotten und neuem kurzem Haar) auf jedem Fleischstück darf 64 cm2 nicht überschreiten.
4.2.4.3 Der Schlachtkörper muss sauber gespült sein und darf keine schwimmenden Haare, Blutgerinnsel, Gallenrückstände,
4.5 Indikatoren der Lebensmittelsicherheit
Schadstoffgrenzwerte, Pestizidrückstandsgrenzwerte, Tierarzneimittelrückstandsgrenzwerte und Feuchtigkeitsgrenzwerte sind
erfüllen die Anforderungen von GB 2707 und GB 18394.
5 Testmethoden
5.1 Temperaturmessung
5.1.1 Gerät
Thermometer: Verwenden Sie ein Stabthermometer oder ein anderes quecksilberfreies Thermometer.
5.1.2 Messung
Bei frischen Produkten verwenden Sie eine Thermometersonde, die Sie direkt in das Hinterbein einführen, um in die
tiefe Mitte des Muskels (4 cm ~ 6 cm). Nach etwa 3 Minuten, horizontal betrachten Sie den Grad
auf dem Thermometer angegeben; für gefrorene Produkte verwenden Sie einen Bohrer mit einem etwas größeren Durchmesser
als (nicht mehr als 0,1 cm) der Durchmesser der Thermometersonde, um in das Hinterbein zu bohren und
in die tiefe Mitte (4 cm ~ 6 cm) des Muskels. Ziehen Sie den Bohrer heraus und führen Sie schnell den
Thermometer in das Loch. Nach etwa 3 Minuten waagerecht auf die Gradzahl auf dem
Thermometer.
5.2 Bestimmung sensorischer Indikatoren
Die sensorischen Indikatoren werden gemäß der in GB 2707 festgelegten Methode bestimmt.
5.3 Bestimmung von Lebensmittelsicherheitsindikatoren
Die Lebensmittelsicherheitsindikatoren werden nach den in GB festgelegten Methoden bestimmt.
2707, GB 2762, GB 2763 und GB 18394.
6 Inspektionsregeln
6.1 Gruppen-Batch
Produkte der gleichen Sorte, die am gleichen Tag produziert wurden, werden als … bezeichnet.
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Großbritannien
NATIONALER STANDARD DER
VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 67.120.10
X 22
Ersetzt GB 9959.1-2001
Frisches und gefrorenes Schweinefleisch und Schweinenebenprodukte - Teil 1:
Kadaver Schweinefleisch
AUSGESTELLT AM: 25. MÄRZ 2019
IMPLEMENTIERT AM: 1. OKTOBER 2019
Herausgegeben von: Staatliche Verwaltung für Marktregulierung;
Standardisierungsverwaltung der Volksrepublik China.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 5
2 Normative Verweisungen ... 5
3 Begriffe und Definitionen ... 6
4 Technische Anforderungen ... 7
5 Testmethoden ... 9
6 Inspektionsregeln ... 9
7 Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung und Transport ... 11
Frisches und gefrorenes Schweinefleisch und Schweinenebenprodukte - Teil 1:
Kadaver Schweinefleisch
1 Geltungsbereich
Dieser Teil von GB/T 9959 legt die Begriffe und Definitionen, technischen Anforderungen, Testmethoden,
Inspektionsregeln und Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung und Transport von Schweinefleischhälften.
Dieser Teil ist anwendbar auf Halbschlachtkörper aus Schweinen, die untersucht wurden,
unter Quarantäne gestellt, geschlachtet und verarbeitet.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments unverzichtbar. In Bezug auf
Verweise mit einem angegebenen Datum, nur Versionen mit einem angegebenen Datum sind auf diese
Dokument. Bei Verweisen ohne Datumsangabe ist die letzte Fassung (einschließlich aller
Änderungen) sind auf dieses Dokument anwendbar.
GB/T 191 Verpackung - Bildliche Kennzeichnung für die Handhabung von Waren
GB 2707 Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard - Frische (gefrorene) Vieh- und Geflügelprodukte
GB 2762 Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard - Maximale Schadstoffwerte in Lebensmitteln
GB 2763 Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard - Höchstgrenzen für Pestizidrückstände in Lebensmitteln
GB/T 6388 Transportverpackungs-Versandzeichen
GB 12694 Hygienevorschriften für Fleischverpackungsanlagen
GB/T 17236 Betriebsverfahren für die Schlachtung von Vieh und Geflügel - Schwein
GB/T 17237 Allgemeine Qualifikation der Technologie für den Schlachtprozess von Nutztieren
GB/T 17996-Code zur Produktqualitätsprüfung für Schlachtschweine
GB 18394 Zulässiger Feuchtigkeitsgehalt in Fleisch von Nutztieren und Geflügel
GB/T 19480 Bedingungen für Fleisch und Fleischprodukte
GB/T 20575 Spezifikation guter Herstellungspraxis für die Verarbeitung von frischem und gefrorenem Fleisch
GB 20799 Transportbedingungen für frisches und gefrorenes Fleisch
Vorschriften für die Schlachtung und Quarantäne von Schweinen (Veterinäramt des Landwirtschaftsministeriums
Dokument [2010] Nr. 27 Anlage 1)
Liste der für Nutztiere verbotenen Tierarzneimittel und anderen Verbindungen (Ministerium für
Landwirtschaft der VR China, Bekanntmachung Nr. 193)
3 Begriffe und Definitionen
Was in GB 12694 und GB/T 19480 definiert ist, und die folgenden Begriffe und Definitionen sind
gilt für dieses Dokument.
3.1 Schweinefleisch
Der Schweinekörper wird der Länge nach entlang der Mittellinie der Wirbelsäule in zwei Teile gesägt (gespalten),
einschließlich Schweinehälften mit Haut und Schweinehälften ohne Haut.
3.2 Schweinefleischhälften mit Haut
Das Halbkarkassen-Schweinefleisch, das nach der Schlachtung und Ausblutung der Schweine gewonnen und durch
Brühen, Haarentfernung, Entfernung von Kopf, Hufen und Schwanz sowie inneren Organen usw.
3.3 Schweinefleisch ohne Haut
Das Halbkarkassen-Schweinefleisch, das nach der Schlachtung und Ausblutung der Schweine gewonnen und durch
Entfernung von Kopf, Hufen und Schwanz, Hautabschälung und Entfernung innerer Organe usw.
3.4 Zuchteber
Unkastrierter Eber mit Hoden für die Zucht oder als Reservezucht.
3.5 Zuchtsau
Eine Sau, die gedeckt wurde, Milchdrüsen entwickelt hat und über eine Gebärmutter und Eierstöcke verfügt.
3.6 spät chirurgisch kastrierte Schweine
Eliminierung von Zuchtebern und Zuchtsauen, die kurz gemästet (oder nicht gemästet) wurden
Zeitraum nach chirurgischer Kastration, eliminiert genutzte Reserveeber und -sau oder gescheiterte Reserve
Eber.
3.7 blasse, weiche und exsudative Muskulatur
Blasses, cremefarbenes oder hellrosa Fleisch mit weicher Textur und austretendem Saft, das nach der Schlachtung gewonnen wird
von Schweinen, die einer Stressreaktion ausgesetzt sind.
HINWEIS: GB/T 19480-2009, Definition 2.5.14, geändert.
3,8 dunkler, fester und trockener Muskel
Dunkel gefärbtes, hart strukturiertes und trocken geschnittenes Fleisch, das nach der Schlachtung von Schweinen gewonnen wird, die
Stressreaktion.
HINWEIS: GB/T 19480-2009, Definition 2.5.15, geändert.
4 Technische Voraussetzungen
4.1 Rohstoffe
4.1.1 Schweine müssen in gutem Gesundheitszustand sein und über ein Tierquarantänezertifikat verfügen,
durch die tierseuchenrechtliche Überwachungsbehörde des Erzeugungsortes.
4.1.2 Die Schweinezuchtumgebung, Krankheitsprävention und -bekämpfung, Futter, Trinkwasser und
Die Anwendung von Tierarzneimitteln während des Zuchtprozesses muss den einschlägigen nationalen
Vorschriften. Verbotene Tierarzneimittel und ihre Verbindungen, die in der Liste der Tierarzneimittel aufgeführt sind
und andere für Nutztiere verbotene Verbindungen dürfen nicht verwendet werden.
4.1.3 Zuchteber, Zuchtsauen und spät chirurgisch kastrierte Schweine dürfen nicht für die
Verarbeitung von Schweinefleischhälften ohne Haut.
4.2 Verarbeitung
4.2.1 Rahmenbedingungen für Produktion und Verarbeitung
Die verschiedenen Glieder des Schlacht- und Verarbeitungsprozesses von Schweinen müssen den
Anforderungen von GB 12694, GB/T 17237 und GB/T 20575.
4.2.2 Schlachtreife
Schlachtreife Schweine müssen die Anforderungen der Normen GB/T 20575 und GB/T 17236 erfüllen.
4.2.3 Schlachtung und Verarbeitung
Die Schlachtung von Schweinen muss den Anforderungen der GB/T 17236 entsprechen. Halbkarkassen von Schweinen
mit Zuchtebern, Zuchtsauen und spät chirurgisch kastrierten Schweinen als Rohstoffe sollen
darf nicht zur Verarbeitung von zerteiltem Schweinefleisch verwendet werden, auch nicht von zerteiltem frischem und gefrorenem magerem Schweinefleisch.
4.2.4 Trimmen
4.2.4.1 Die schwarze Haut, die faltige Haut und der Analschließmuskel an Gesäß und Leistengegend des Schlachtkörpers,
sowie Narben, dunkle Wunden, Pusteln, Tinea, Ekzeme, Krusten, Hautknötchen, dichte Erytheme und
Epidermisläsionen am Fleisch müssen entfernt werden. Schwere PSE-Fleisch und DFD-Fleisch müssen
getrimmt.
4.2.4.2 Das verbleibende Haar am Schlachtkörper muss entfernt werden, und die dicht gebrochenen Haarwurzeln
Die Gesamtfläche (einschließlich Zotten und neuem kurzem Haar) auf jedem Fleischstück darf 64 cm2 nicht überschreiten.
4.2.4.3 Der Schlachtkörper muss sauber gespült sein und darf keine schwimmenden Haare, Blutgerinnsel, Gallenrückstände,
4.5 Indikatoren der Lebensmittelsicherheit
Schadstoffgrenzwerte, Pestizidrückstandsgrenzwerte, Tierarzneimittelrückstandsgrenzwerte und Feuchtigkeitsgrenzwerte sind
erfüllen die Anforderungen von GB 2707 und GB 18394.
5 Testmethoden
5.1 Temperaturmessung
5.1.1 Gerät
Thermometer: Verwenden Sie ein Stabthermometer oder ein anderes quecksilberfreies Thermometer.
5.1.2 Messung
Bei frischen Produkten verwenden Sie eine Thermometersonde, die Sie direkt in das Hinterbein einführen, um in die
tiefe Mitte des Muskels (4 cm ~ 6 cm). Nach etwa 3 Minuten, horizontal betrachten Sie den Grad
auf dem Thermometer angegeben; für gefrorene Produkte verwenden Sie einen Bohrer mit einem etwas größeren Durchmesser
als (nicht mehr als 0,1 cm) der Durchmesser der Thermometersonde, um in das Hinterbein zu bohren und
in die tiefe Mitte (4 cm ~ 6 cm) des Muskels. Ziehen Sie den Bohrer heraus und führen Sie schnell den
Thermometer in das Loch. Nach etwa 3 Minuten waagerecht auf die Gradzahl auf dem
Thermometer.
5.2 Bestimmung sensorischer Indikatoren
Die sensorischen Indikatoren werden gemäß der in GB 2707 festgelegten Methode bestimmt.
5.3 Bestimmung von Lebensmittelsicherheitsindikatoren
Die Lebensmittelsicherheitsindikatoren werden nach den in GB festgelegten Methoden bestimmt.
2707, GB 2762, GB 2763 und GB 18394.
6 Inspektionsregeln
6.1 Gruppen-Batch
Produkte der gleichen Sorte, die am gleichen Tag produziert wurden, werden als … bezeichnet.