QC/T 850-2011 Englisch PDF (QCT850-2011)
QC/T 850-2011 Englisch PDF (QCT850-2011)
Normaler Preis
$175.00 USD
Normaler Preis
Verkaufspreis
$175.00 USD
Grundpreis
/
pro
Lieferung: 3 Sekunden. True-PDF + Rechnung herunterladen.
Erhalten Sie in 1 Minute ein ANGEBOT: Klicken Sie auf QC/T 850-2011
Historische Versionen: QC/T 850-2011
Vorschau von True-PDF (Neu laden/Scrollen, wenn leer)
QC/T 850-2011: Polyurethanschaum für Sitze in Personenkraftwagen
QC/T 850-2011
Qualitätskontrolle
AUTOMOBILINDUSTRIESTANDARD
DER VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 43.040.60
T 26
Polyurethanschaum für Pkw-Sitze
AUSGESTELLT AM: 18. MAI 2011
IMPLEMENTIERT AM: 01. AUGUST 2011
Herausgegeben von: Ministerium für Industrie und Informationstechnologie der Volksrepublik China
Inhaltsverzeichnis
Ankündigung ... 3
Vorwort ... 6
1 Geltungsbereich ... 7
2 Normative Verweisungen ... 7
3 Begriffe und Definitionen ... 8
4 Benotung ... 8
5 Anforderungen ... 8
6 Prüfmethoden ... 10
7 Inspektionsregeln ... 14
8 Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung ... 15
Anhang A (Normativ) Prüfverfahren für das Emissionsverhalten von Innenraummaterialien .................. ...
Anhang B (Normativ) Prüfung des Geruchs von Schaumstoffen für Sitze in Personenkraftwagen ... 23
Anhang C (Normativ) Prüfverfahren für Fogging-Eigenschaften von Schaumstoffen für
Sitze von Personenkraftwagen ... 26
Polyurethanschaum für Pkw-Sitze
1 Geltungsbereich
Diese Norm legt die Einstufung, Anforderungen, Prüfverfahren, Inspektionsregeln sowie
Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung von Kissen und Rückenlehnen aus Polyurethan
Schaumstoff für geschäumte Sitze (mit fester Form) von Personenkraftwagen.
Diese Norm gilt für Polyurethanschaum, der als Anti-Schock- und Komfortpolstermaterial verwendet wird
zur Herstellung von Kissen und Rückenlehnen von Personenkraftwagensitzen.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden referenzierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Für
Bei datierten Verweisungen ist nur die in Bezug genommene Ausgabe maßgeblich. Bei undatierten Verweisungen ist die neueste Ausgabe der
Es gilt das in Bezug genommene Dokument (einschließlich aller Änderungen).
GB/T 2918-1998 Kunststoffe - Standardatmosphären für Konditionierung und Prüfung (ISO 291:
1997, IDT)
GB/T 3730.1-2001 Kraftfahrzeuge und Anhänger - Typen - Begriffe und Definitionen
GB/T 6343-2009 Zellkunststoffe und Kautschuke - Bestimmung der scheinbaren Dichte (ISO
845: 2006, IDT)
GB/T 6344-2008 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung der Zugfestigkeit
und Bruchdehnung (ISO 1798:2008, IDT)
GB/T 6669-2008 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung des Druckverformungsrestes
(ISO 1856:2000, IDT)
GB/T 6670-2008 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung der Elastizität durch Kugel
Rückprall (ISO 8307: 2007, MOD)
GB 8410-2006 Entflammbarkeit von Fahrzeuginnenraummaterialien
GB/T 9640-2008 Flexible und starre zellige Polymermaterialien - Beschleunigte Alterungstests
(ISO 2440:1997, IDT)
GB/T 10807-2006 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung der Härte
(Eindringtechnik) (ISO 2439: 1997, IDT)
GB/T 10808-2006 Flexible zellige Polymermaterialien - Bestimmung der Reißfestigkeit (ISO
8067: 1989, IDT)
GB/T 18941-2003 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung der Ermüdung durch
Dauerlast-Schlagprüfung (ISO 3385: 1989, IDT)
GB/T 18942.1-2003 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung der Spannungs-Dehnung
Eigenschaften bei Druckbelastung - Teil 1: Werkstoffe mit geringer Dichte (ISO
3386-1: 1996, IDT)
5.1.1 Die Schaumstoffteile für Sitzmöbel müssen vollständig extrudiert werden durch Walze, Presse, Vakuum oder andere
Extrusionsverfahren auf der Produktionslinie, um die ursprüngliche Zellstruktur zu brechen und sicherzustellen, dass die
Kompressionseigenschaften und Handgefühl der Löcher minimieren den anfänglichen Verlust der Lager
während der Ermüdung und gewährleisten die Maßstabilität des gesamten Teils.
5.1.2 Die Haftfestigkeit des in die Schäumform eingebrachten und eine integrale
Der Schaumanteil beim Aufschäumen muss größer sein als der Schaumanteil.
5.1.3 Der verwendete Klebstoff muss den Schaum nicht beschädigen und die Verklebung
Die Wirkung muss mindestens so gut sein wie der Schaum selbst. Die Haftung zwischen den Schäumen muss den
Anforderungen an die Entflammbarkeit gemäß GB 8410-2006. Der Klebstoff muss auch den Geruchs-
Anforderungen.
5.1.4 Arbeiten Sie gemäß den normalen Produktionskontroll- und Qualitätssicherungsverfahren.
Das Produkt darf mit dem Schaum zur Reparatur oder Korrektur repariert werden, der die gleiche
Komponente und Qualität wie das Ausgangsprodukt. Der Schaum zur Korrektur darf keine nachteiligen Auswirkungen haben
auf die Leistung und die Menge an Maß- und Formänderungen nicht überschreiten die angegebenen
Toleranzbereich.
5.1.5 Auf der als wichtig erkannten Oberfläche darf sich keine lose Haut befinden.
5.1.6 Polyurethanschaumprodukte müssen die Anforderungen an die Haltbarkeitsprüfung der Sitzmöbel erfüllen.
Montage und nach der Haltbarkeitsprüfung der Sitzeinheit dürfen die Schaumteile nicht nachteilig sein
die Struktur und das Aussehen des Bezuges beeinflussen.
5.1.7 Für die Zwecke dieser Norm gelten die durch Gesetze und Vorschriften eingeschränkten Materialien.
5.1.8 Das Produkt darf nach der vollständigen Verfestigung keine Hautreizungen verursachen.
5.1.9 Alle Produkte müssen mit einer Identifikation versehen sein, wie Teilenummer, Bezugsquelle und Produktionsnummer.
Datum. Die Kennzeichnung muss so angebracht sein, dass sie das Erscheinungsbild des
das fertige Produkt (an der Unterseite des Kissens und der Rückseite der Rückenlehne) und
müssen lesbar und unterscheidbar sein. Die Buchstabenhöhe ist auf der Produktzeichnung anzugeben.
5.2 Anforderungen an die physikalischen Eigenschaften
Tabelle 2 listet die Eigenschaftsanforderungen von vier Polyurethanschaumsorten für Sitzmöbel auf.
Personenkraftwagen.
6.1.2 Alle Prüfmuster müssen nach der Herstellung 72 Stunden lang natürlichen Bedingungen ausgesetzt werden.
Zur Durchführung der Prüfung werden die Proben 16 Stunden lang unter Standardprüfbedingungen konditioniert.
frei von Verformungen und Verzerrungen.
6.1.2 Alle Proben müssen aus der Eindruckspannungszone des Polsters und der Rückenlehne des
die Schaumstoffprobe für Pkw-Sitzplätze.
6.1.4 Alle Schaumproben müssen zweimal auf 70 bis 80 % ihrer Dicke vorgedrückt werden, bevor
Konditionieren oder Testen.
6.1.5 Für jeden Versuch müssen mindestens 3 Proben vorhanden sein. Das arithmetische Mittel aus 3 Versuchen
müssen aufgezeichnet werden. Die Prüfergebnisse jeder Probe müssen die in dieser
Standard.
6.2 Ermüdungsverhalten bei Dauerbelastung durch Stampfen
Es muss gemäß GB/T 18941-2003 getestet werden. Unter einer konstanten Belastung von 750N, 80.000
Zur Durchführung der Dauerbelastungsprüfung sind mehrere ununterbrochene Druckzyklen durchzuführen.
Ermüdungstest.
6.3 Eindruckhärte
6.3.1 Zur Prüfung der Eindruckhärte ist Methode A in GB/T 10807-2006, 7.2 anzuwenden.
Sofern in der Teilezeichnung nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Prüfung der Eindruckhärte an den
ganzes Exemplar.
a) Bei der Eindringhärteprüfung muss der Eindringkörper mit einer konstanten Geschwindigkeit von (100±20) betrieben werden.
mm/min;
b) Messen Sie die Anfangsdicke unter einer Anpresskraft von 5
1 N nach dem Vorpressen;
c) Bei den langen Schaumteilen für Rücksitze sind die gemessenen Eindruckhärtewerte links
und rechten Messpunkte dürfen sich um nicht mehr als 10 % ändern.
6.3.2 Die für die Eindringhärteprüfung verwendete Probe muss durch eine starre Trägerplatte gestützt werden
die die sichtbaren Vertiefungen auf der Schaumunterseite (Oberfläche B) vollständig ausfüllen soll. Der Test
Die Oberfläche des von der Trägerplatte getragenen Schaums muss parallel zur Basis des Prüfgeräts in horizontaler Richtung sein.
Die Mindestgröße der zur Unterstützung verwendeten starren Trägerplatte muss 380 mm × 380 mm betragen.
Die Prüfstelle für die Eindringhärte ist auf der Teilezeichnung zu kennzeichnen und die obere
Oberfläche der Schaumprobe.
6.4 Verbrennungsverhalten
6.20 Druckverformung nach Alterung in feuchter Wärme (50 %
Der Alterungstest bei feuchter Wärme muss gemäß GB/T 9640-2008, 7.2, durchgeführt werden, mit einem
Prüftemperatur von 105℃ und einer relativen …
Erhalten Sie in 1 Minute ein ANGEBOT: Klicken Sie auf QC/T 850-2011
Historische Versionen: QC/T 850-2011
Vorschau von True-PDF (Neu laden/Scrollen, wenn leer)
QC/T 850-2011: Polyurethanschaum für Sitze in Personenkraftwagen
QC/T 850-2011
Qualitätskontrolle
AUTOMOBILINDUSTRIESTANDARD
DER VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 43.040.60
T 26
Polyurethanschaum für Pkw-Sitze
AUSGESTELLT AM: 18. MAI 2011
IMPLEMENTIERT AM: 01. AUGUST 2011
Herausgegeben von: Ministerium für Industrie und Informationstechnologie der Volksrepublik China
Inhaltsverzeichnis
Ankündigung ... 3
Vorwort ... 6
1 Geltungsbereich ... 7
2 Normative Verweisungen ... 7
3 Begriffe und Definitionen ... 8
4 Benotung ... 8
5 Anforderungen ... 8
6 Prüfmethoden ... 10
7 Inspektionsregeln ... 14
8 Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung ... 15
Anhang A (Normativ) Prüfverfahren für das Emissionsverhalten von Innenraummaterialien .................. ...
Anhang B (Normativ) Prüfung des Geruchs von Schaumstoffen für Sitze in Personenkraftwagen ... 23
Anhang C (Normativ) Prüfverfahren für Fogging-Eigenschaften von Schaumstoffen für
Sitze von Personenkraftwagen ... 26
Polyurethanschaum für Pkw-Sitze
1 Geltungsbereich
Diese Norm legt die Einstufung, Anforderungen, Prüfverfahren, Inspektionsregeln sowie
Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung von Kissen und Rückenlehnen aus Polyurethan
Schaumstoff für geschäumte Sitze (mit fester Form) von Personenkraftwagen.
Diese Norm gilt für Polyurethanschaum, der als Anti-Schock- und Komfortpolstermaterial verwendet wird
zur Herstellung von Kissen und Rückenlehnen von Personenkraftwagensitzen.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden referenzierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Für
Bei datierten Verweisungen ist nur die in Bezug genommene Ausgabe maßgeblich. Bei undatierten Verweisungen ist die neueste Ausgabe der
Es gilt das in Bezug genommene Dokument (einschließlich aller Änderungen).
GB/T 2918-1998 Kunststoffe - Standardatmosphären für Konditionierung und Prüfung (ISO 291:
1997, IDT)
GB/T 3730.1-2001 Kraftfahrzeuge und Anhänger - Typen - Begriffe und Definitionen
GB/T 6343-2009 Zellkunststoffe und Kautschuke - Bestimmung der scheinbaren Dichte (ISO
845: 2006, IDT)
GB/T 6344-2008 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung der Zugfestigkeit
und Bruchdehnung (ISO 1798:2008, IDT)
GB/T 6669-2008 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung des Druckverformungsrestes
(ISO 1856:2000, IDT)
GB/T 6670-2008 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung der Elastizität durch Kugel
Rückprall (ISO 8307: 2007, MOD)
GB 8410-2006 Entflammbarkeit von Fahrzeuginnenraummaterialien
GB/T 9640-2008 Flexible und starre zellige Polymermaterialien - Beschleunigte Alterungstests
(ISO 2440:1997, IDT)
GB/T 10807-2006 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung der Härte
(Eindringtechnik) (ISO 2439: 1997, IDT)
GB/T 10808-2006 Flexible zellige Polymermaterialien - Bestimmung der Reißfestigkeit (ISO
8067: 1989, IDT)
GB/T 18941-2003 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung der Ermüdung durch
Dauerlast-Schlagprüfung (ISO 3385: 1989, IDT)
GB/T 18942.1-2003 Flexible zellulare Polymermaterialien - Bestimmung der Spannungs-Dehnung
Eigenschaften bei Druckbelastung - Teil 1: Werkstoffe mit geringer Dichte (ISO
3386-1: 1996, IDT)
5.1.1 Die Schaumstoffteile für Sitzmöbel müssen vollständig extrudiert werden durch Walze, Presse, Vakuum oder andere
Extrusionsverfahren auf der Produktionslinie, um die ursprüngliche Zellstruktur zu brechen und sicherzustellen, dass die
Kompressionseigenschaften und Handgefühl der Löcher minimieren den anfänglichen Verlust der Lager
während der Ermüdung und gewährleisten die Maßstabilität des gesamten Teils.
5.1.2 Die Haftfestigkeit des in die Schäumform eingebrachten und eine integrale
Der Schaumanteil beim Aufschäumen muss größer sein als der Schaumanteil.
5.1.3 Der verwendete Klebstoff muss den Schaum nicht beschädigen und die Verklebung
Die Wirkung muss mindestens so gut sein wie der Schaum selbst. Die Haftung zwischen den Schäumen muss den
Anforderungen an die Entflammbarkeit gemäß GB 8410-2006. Der Klebstoff muss auch den Geruchs-
Anforderungen.
5.1.4 Arbeiten Sie gemäß den normalen Produktionskontroll- und Qualitätssicherungsverfahren.
Das Produkt darf mit dem Schaum zur Reparatur oder Korrektur repariert werden, der die gleiche
Komponente und Qualität wie das Ausgangsprodukt. Der Schaum zur Korrektur darf keine nachteiligen Auswirkungen haben
auf die Leistung und die Menge an Maß- und Formänderungen nicht überschreiten die angegebenen
Toleranzbereich.
5.1.5 Auf der als wichtig erkannten Oberfläche darf sich keine lose Haut befinden.
5.1.6 Polyurethanschaumprodukte müssen die Anforderungen an die Haltbarkeitsprüfung der Sitzmöbel erfüllen.
Montage und nach der Haltbarkeitsprüfung der Sitzeinheit dürfen die Schaumteile nicht nachteilig sein
die Struktur und das Aussehen des Bezuges beeinflussen.
5.1.7 Für die Zwecke dieser Norm gelten die durch Gesetze und Vorschriften eingeschränkten Materialien.
5.1.8 Das Produkt darf nach der vollständigen Verfestigung keine Hautreizungen verursachen.
5.1.9 Alle Produkte müssen mit einer Identifikation versehen sein, wie Teilenummer, Bezugsquelle und Produktionsnummer.
Datum. Die Kennzeichnung muss so angebracht sein, dass sie das Erscheinungsbild des
das fertige Produkt (an der Unterseite des Kissens und der Rückseite der Rückenlehne) und
müssen lesbar und unterscheidbar sein. Die Buchstabenhöhe ist auf der Produktzeichnung anzugeben.
5.2 Anforderungen an die physikalischen Eigenschaften
Tabelle 2 listet die Eigenschaftsanforderungen von vier Polyurethanschaumsorten für Sitzmöbel auf.
Personenkraftwagen.
6.1.2 Alle Prüfmuster müssen nach der Herstellung 72 Stunden lang natürlichen Bedingungen ausgesetzt werden.
Zur Durchführung der Prüfung werden die Proben 16 Stunden lang unter Standardprüfbedingungen konditioniert.
frei von Verformungen und Verzerrungen.
6.1.2 Alle Proben müssen aus der Eindruckspannungszone des Polsters und der Rückenlehne des
die Schaumstoffprobe für Pkw-Sitzplätze.
6.1.4 Alle Schaumproben müssen zweimal auf 70 bis 80 % ihrer Dicke vorgedrückt werden, bevor
Konditionieren oder Testen.
6.1.5 Für jeden Versuch müssen mindestens 3 Proben vorhanden sein. Das arithmetische Mittel aus 3 Versuchen
müssen aufgezeichnet werden. Die Prüfergebnisse jeder Probe müssen die in dieser
Standard.
6.2 Ermüdungsverhalten bei Dauerbelastung durch Stampfen
Es muss gemäß GB/T 18941-2003 getestet werden. Unter einer konstanten Belastung von 750N, 80.000
Zur Durchführung der Dauerbelastungsprüfung sind mehrere ununterbrochene Druckzyklen durchzuführen.
Ermüdungstest.
6.3 Eindruckhärte
6.3.1 Zur Prüfung der Eindruckhärte ist Methode A in GB/T 10807-2006, 7.2 anzuwenden.
Sofern in der Teilezeichnung nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Prüfung der Eindruckhärte an den
ganzes Exemplar.
a) Bei der Eindringhärteprüfung muss der Eindringkörper mit einer konstanten Geschwindigkeit von (100±20) betrieben werden.
mm/min;
b) Messen Sie die Anfangsdicke unter einer Anpresskraft von 5
1 N nach dem Vorpressen;
c) Bei den langen Schaumteilen für Rücksitze sind die gemessenen Eindruckhärtewerte links
und rechten Messpunkte dürfen sich um nicht mehr als 10 % ändern.
6.3.2 Die für die Eindringhärteprüfung verwendete Probe muss durch eine starre Trägerplatte gestützt werden
die die sichtbaren Vertiefungen auf der Schaumunterseite (Oberfläche B) vollständig ausfüllen soll. Der Test
Die Oberfläche des von der Trägerplatte getragenen Schaums muss parallel zur Basis des Prüfgeräts in horizontaler Richtung sein.
Die Mindestgröße der zur Unterstützung verwendeten starren Trägerplatte muss 380 mm × 380 mm betragen.
Die Prüfstelle für die Eindringhärte ist auf der Teilezeichnung zu kennzeichnen und die obere
Oberfläche der Schaumprobe.
6.4 Verbrennungsverhalten
6.20 Druckverformung nach Alterung in feuchter Wärme (50 %
Der Alterungstest bei feuchter Wärme muss gemäß GB/T 9640-2008, 7.2, durchgeführt werden, mit einem
Prüftemperatur von 105℃ und einer relativen …