QC/T 911-2023 Englisch PDF (QCT911-2023)
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QC/T 911-2023: Stromversorgungsfahrzeug
QC/T 911-2023
Qualitätskontrolle
AUTOMOBILINDUSTRIE-STANDARD
DER VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 43.160
CCS T 59
Ersetzen von QC/T 911-2013
Stromversorgungsfahrzeug
AUSGESTELLT AM: 21. APRIL 2023
IMPLEMENTIERT AM: 1. NOVEMBER 2023
Herausgegeben von: Ministerium für Industrie und Informationstechnologie des Volkes
Republik China
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 6
1 Geltungsbereich ... 10
2 Normative Verweisungen ... 10
3 Begriffe und Definitionen ... 12
4 Technische Anforderungen ... 13
5 Testmethoden ... 23
6 Inspektionsregeln ... 25
7 Kennzeichnung und Bedienungsanleitung ... 27
8 Beigefügtes Dokument, Transport und Lagerung ... 27
Stromversorgungsfahrzeug
1 Geltungsbereich
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen, Prüfverfahren, Inspektionsregeln, Kennzeichnung,
Verpackung, Transport und Lagerung von Stromversorgungsfahrzeugen.
Dieses Dokument ist anwendbar auf Fahrzeuge mit Antriebssystem, die ein stereotypes Fahrgestell oder ein komplettes
Fahrzeugmodifikation, ausgestattet mit einem Netzfrequenz-Dreiphasen-Wechselstrom-Dieselgeneratorsatz von
8kW bis 1250 kW und einer Nennspannung von 400V. Stromversorgung Sattelanhänger werden umgesetzt
durch Verweis.
2 Normative Verweisungen
Die Bestimmungen in den folgenden Dokumenten werden zu den wesentlichen Bestimmungen dieses Dokuments
durch Verweis in diesem Dokument. Für die datierten Dokumente gelten nur die Versionen mit den Daten
Die angegebenen Dokumente sind auf dieses Dokument anwendbar. Für die undatierten Dokumente gilt nur die neueste Version.
(einschließlich aller Änderungen) ist auf dieses Dokument anwendbar.
GB 1495 Zulässiger Geräuschgrenzwert für Kraftfahrzeuge
GB 1589 Grenzwerte für Abmessungen, Achslasten und Massen für Straßenfahrzeuge
GB/T 2819-1995 Allgemeine Spezifikation für mobile Elektrizitätswerke
GB/T 2820.1-2022 Wechselstromantrieb durch Kolbenverbrennungsmotor
Stromerzeugungsaggregate - Teil 1: Anwendung, Nennleistungen und Leistung
GB/T 2900.41 Elektrotechnische Terminologie - Primäre und sekundäre Zellen und Batterien
GB/T 6072.1 Hubkolben-Verbrennungsmotoren – Leistung – Teil 1:
Angaben zum Kraftstoff- und Schmierölverbrauch sowie Prüfmethoden - Zusätzliche
Anforderungen an Motoren für den allgemeinen Gebrauch
GB 7258 Sicherheitsspezifikation für Kraftfahrzeuge, die auf Straßen betrieben werden
GB/T 7260.1 Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Teil 1-1: Allgemeines und Sicherheit
Anforderungen an USVs in Bedienerzugangsbereichen
GB/T 7260.2 Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Teil 2: Elektromagnetische
Verträglichkeitsanforderungen (EMV)
3 Begriffe und Definitionen
Für die Zwecke dieses Dokuments gelten die in JB/T 8194 und GB/T angegebenen Begriffe und Definitionen.
Es gelten die Bestimmungen 2900.41 und Folgendes.
3.1 Stromversorgungsfahrzeug
Das Spezialfahrzeug ist mit einem Generatoraggregat und einer optionalen unterbrechungsfreien Stromversorgung ausgestattet
System, Übertragungsleitungen und andere Geräte und wird zur Stromversorgung verwendet.
3.2 Fach
Der Abteilkörper dient zum Schutz des Generatorsatzes und des zugehörigen Zubehörs im
Stromversorgungsfahrzeug.
3.3 Belüftungssystem
Das Belüftungsgerät, das dem Generatoraggregat (einschließlich
Motor und Generator) im Abteil.
3.4 Nennleistung
Die in diesem Dokument genannte Nennleistung ist die Grundleistung des Generatorsatzes angegeben
in 14.3.3 von GB/T 2820.1-2022.
3.5 Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Ein Stromnetz, das aus einer Kombination von Umrichtern, Schaltern und Energiespeichern besteht
Systeme zur Aufrechterhaltung der Laststromkontinuität bei Ausfall der Eingangsstromversorgung.
HINWEIS: Energiespeichersysteme können in mechanische Energiespeichersysteme und wiederaufladbare Energiespeichersysteme unterteilt werden.
Energiespeichersysteme (wie Batterien).
3.6 Wiederaufladbares Energiespeichersystem
Ein Energiespeichersystem, das wiederaufladbar ist und elektrische Energie bereitstellt.
BEISPIEL: Wie Lithium-Ionen-Batterien, Kondensatoren usw.
3.7 Batteriemanagementsystem
Ein System, das den Batteriestatus (Temperatur, Spannung, Strom, Ladezustand usw.) überwacht und
stellt Kommunikationsschnittstellen und Schutz für die Batterie bereit.
3.8 Verzögerungszeit
Die unterbrechungsfreie Stromversorgung arbeitet mit Nennleistung und die Zeit, die benötigt wird, bis die Spannung
des wiederaufladbaren Energiespeichersystems auf die Entladeschlussspannung abzufallen.
4 Technische Voraussetzungen
4.1 Allgemeines
4.1.1 Das Antriebsfahrzeug muss die Anforderungen dieses Dokuments erfüllen und
hergestellt in Übereinstimmung mit den Produktzeichnungen und technischen Unterlagen, die von
die vom Hersteller vorgeschriebenen Verfahren.
4.1.2 Kauf- und Zukaufteile müssen den Bestimmungen der einschlägigen Normen entsprechen
und verfügen über Konformitätsbescheinigungen des Herstellers. Sie können erst nach Bestehen verwendet werden
die Prüfung. Alle selbstgebauten Teile dürfen erst nach bestandener Prüfung eingebaut werden.
4.2 Umgebungsbedingungen
4.2.1 Umgebungsbedingungen für die Nennleistung des Antriebsfahrzeugs: Höhe
beträgt 0 m, die Umgebungstemperatur beträgt 25 °C und die relative Luftfeuchtigkeit beträgt 30 %.
4.2.2 Das Energieversorgungsfahrzeug muss in der Lage sein, die korrigierte angegebene Leistung und Arbeit
zuverlässig unter den folgenden Bedingungen. Die Bedingungen sind in der Produktbeschreibung anzugeben
technische Dokumente:
---Die Höhe überschreitet nicht 4000 m.
--- Die Tieftemperatur-Untergrenzen der Umgebungstemperatur betragen: -40°C, -25°C, -10°C,
5°C; die Hochtemperatur-Obergrenzen sind: 40°C, 45°C, 50°C; der untere Grenzwert und
Oberer Grenzwert der Umgebungstemperatur sind jeweils die oben genannten Daten.
--- Die maximale relative Luftfeuchtigkeit überschreitet 90 % (25 °C) nicht.
---Die Niederschlagsmenge darf 8 mm/h nicht überschreiten.
4.2.3 Bei laufendem Stromversorgungsfahrzeug muss auf der Baustelle sichergestellt sein, dass
die Längsneigung (vorne und hinten) des Antriebsfahrzeugs ist nicht mehr
als 6° und die horizontale Querneigung (links und rechts) beträgt nicht mehr als 5°.
4.2.4 Wenn die tatsächlichen Umgebungsbedingungen schlechter sind als die in 4.2.1 angegebenen,
nicht aufgeladene und mechanisch aufgeladene Dieselmotoren; die Leistung wird umgewandelt
in elektrische Energie nach Umwandlung der Dieselmotorleistung unter Testbedingungen gemäß
den Bestimmungen von GB/T 6072.1; die maximale elektrische Leistung darf jedoch die Nennleistung nicht überschreiten
Leistung des Generators. Bei Einheiten mit anderen Antriebsmaschinen ist die Leistungskorrekturmethode
den Bestimmungen in den technischen Produktunterlagen entsprechen.
4.3 Gesamtfahrzeug
Die Verkabelung der zweipoligen Steckdose muss den Verkabelungsspezifikationen Null auf der linken Seite und Feuer auf der
Rechts.
4.3.13 Fahrzeuge mit einer Nennleistung über 20 kW müssen mit einem
Generator-Starterbatterie-Spannungserkennungsgerät. Wenn die Generator-Starterbatterie
Wenn die Spannung zu niedrig ist, muss eine Alarmmeldung erfolgen.
4.3.14 Ein Fahrzeug mit einer Nennleistung über 20 kW muss mit einem
AC 220V oder AC 380V Ladegerät. Nach dem Anschluss kann die Starterbatterie
dem Generatorsatz aufgeladen.
4.3.15 Fahrzeuge mit einer Nennleistung über 20 kW sollten mit einem
Kamera mit Nachtsichtfunktion im Innenraum zur Überwachung der Innenbedingungen von
außerhalb des Abteils.
4.3.16 Bei Energieversorgungsfahrzeugen mit einer Gesamtlänge von mehr als 6 m muss das Führerhaus
muss mit einer Rückfahrüberwachung ausgestattet sein.
4.3.17 Die Startfähigkeit des Stromversorgungsfahrzeugs muss folgende Anforderungen erfüllen:
--- Normale Temperatur starten: Wenn die Umgebungstemperatur des Stromfahrzeuggenerators
Wenn die eingestellte Temperatur über 10 °C liegt, muss das Gerät innerhalb von … erfolgreich starten können.
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Stromversorgungsfahrzeug
AUSGESTELLT AM: 21. APRIL 2023
IMPLEMENTIERT AM: 1. NOVEMBER 2023
Herausgegeben von: Ministerium für Industrie und Informationstechnologie des Volkes
Republik China
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 6
1 Geltungsbereich ... 10
2 Normative Verweisungen ... 10
3 Begriffe und Definitionen ... 12
4 Technische Anforderungen ... 13
5 Testmethoden ... 23
6 Inspektionsregeln ... 25
7 Kennzeichnung und Bedienungsanleitung ... 27
8 Beigefügtes Dokument, Transport und Lagerung ... 27
Stromversorgungsfahrzeug
1 Geltungsbereich
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen, Prüfverfahren, Inspektionsregeln, Kennzeichnung,
Verpackung, Transport und Lagerung von Stromversorgungsfahrzeugen.
Dieses Dokument ist anwendbar auf Fahrzeuge mit Antriebssystem, die ein stereotypes Fahrgestell oder ein komplettes
Fahrzeugmodifikation, ausgestattet mit einem Netzfrequenz-Dreiphasen-Wechselstrom-Dieselgeneratorsatz von
8kW bis 1250 kW und einer Nennspannung von 400V. Stromversorgung Sattelanhänger werden umgesetzt
durch Verweis.
2 Normative Verweisungen
Die Bestimmungen in den folgenden Dokumenten werden zu den wesentlichen Bestimmungen dieses Dokuments
durch Verweis in diesem Dokument. Für die datierten Dokumente gelten nur die Versionen mit den Daten
Die angegebenen Dokumente sind auf dieses Dokument anwendbar. Für die undatierten Dokumente gilt nur die neueste Version.
(einschließlich aller Änderungen) ist auf dieses Dokument anwendbar.
GB 1495 Zulässiger Geräuschgrenzwert für Kraftfahrzeuge
GB 1589 Grenzwerte für Abmessungen, Achslasten und Massen für Straßenfahrzeuge
GB/T 2819-1995 Allgemeine Spezifikation für mobile Elektrizitätswerke
GB/T 2820.1-2022 Wechselstromantrieb durch Kolbenverbrennungsmotor
Stromerzeugungsaggregate - Teil 1: Anwendung, Nennleistungen und Leistung
GB/T 2900.41 Elektrotechnische Terminologie - Primäre und sekundäre Zellen und Batterien
GB/T 6072.1 Hubkolben-Verbrennungsmotoren – Leistung – Teil 1:
Angaben zum Kraftstoff- und Schmierölverbrauch sowie Prüfmethoden - Zusätzliche
Anforderungen an Motoren für den allgemeinen Gebrauch
GB 7258 Sicherheitsspezifikation für Kraftfahrzeuge, die auf Straßen betrieben werden
GB/T 7260.1 Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Teil 1-1: Allgemeines und Sicherheit
Anforderungen an USVs in Bedienerzugangsbereichen
GB/T 7260.2 Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Teil 2: Elektromagnetische
Verträglichkeitsanforderungen (EMV)
3 Begriffe und Definitionen
Für die Zwecke dieses Dokuments gelten die in JB/T 8194 und GB/T angegebenen Begriffe und Definitionen.
Es gelten die Bestimmungen 2900.41 und Folgendes.
3.1 Stromversorgungsfahrzeug
Das Spezialfahrzeug ist mit einem Generatoraggregat und einer optionalen unterbrechungsfreien Stromversorgung ausgestattet
System, Übertragungsleitungen und andere Geräte und wird zur Stromversorgung verwendet.
3.2 Fach
Der Abteilkörper dient zum Schutz des Generatorsatzes und des zugehörigen Zubehörs im
Stromversorgungsfahrzeug.
3.3 Belüftungssystem
Das Belüftungsgerät, das dem Generatoraggregat (einschließlich
Motor und Generator) im Abteil.
3.4 Nennleistung
Die in diesem Dokument genannte Nennleistung ist die Grundleistung des Generatorsatzes angegeben
in 14.3.3 von GB/T 2820.1-2022.
3.5 Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Ein Stromnetz, das aus einer Kombination von Umrichtern, Schaltern und Energiespeichern besteht
Systeme zur Aufrechterhaltung der Laststromkontinuität bei Ausfall der Eingangsstromversorgung.
HINWEIS: Energiespeichersysteme können in mechanische Energiespeichersysteme und wiederaufladbare Energiespeichersysteme unterteilt werden.
Energiespeichersysteme (wie Batterien).
3.6 Wiederaufladbares Energiespeichersystem
Ein Energiespeichersystem, das wiederaufladbar ist und elektrische Energie bereitstellt.
BEISPIEL: Wie Lithium-Ionen-Batterien, Kondensatoren usw.
3.7 Batteriemanagementsystem
Ein System, das den Batteriestatus (Temperatur, Spannung, Strom, Ladezustand usw.) überwacht und
stellt Kommunikationsschnittstellen und Schutz für die Batterie bereit.
3.8 Verzögerungszeit
Die unterbrechungsfreie Stromversorgung arbeitet mit Nennleistung und die Zeit, die benötigt wird, bis die Spannung
des wiederaufladbaren Energiespeichersystems auf die Entladeschlussspannung abzufallen.
4 Technische Voraussetzungen
4.1 Allgemeines
4.1.1 Das Antriebsfahrzeug muss die Anforderungen dieses Dokuments erfüllen und
hergestellt in Übereinstimmung mit den Produktzeichnungen und technischen Unterlagen, die von
die vom Hersteller vorgeschriebenen Verfahren.
4.1.2 Kauf- und Zukaufteile müssen den Bestimmungen der einschlägigen Normen entsprechen
und verfügen über Konformitätsbescheinigungen des Herstellers. Sie können erst nach Bestehen verwendet werden
die Prüfung. Alle selbstgebauten Teile dürfen erst nach bestandener Prüfung eingebaut werden.
4.2 Umgebungsbedingungen
4.2.1 Umgebungsbedingungen für die Nennleistung des Antriebsfahrzeugs: Höhe
beträgt 0 m, die Umgebungstemperatur beträgt 25 °C und die relative Luftfeuchtigkeit beträgt 30 %.
4.2.2 Das Energieversorgungsfahrzeug muss in der Lage sein, die korrigierte angegebene Leistung und Arbeit
zuverlässig unter den folgenden Bedingungen. Die Bedingungen sind in der Produktbeschreibung anzugeben
technische Dokumente:
---Die Höhe überschreitet nicht 4000 m.
--- Die Tieftemperatur-Untergrenzen der Umgebungstemperatur betragen: -40°C, -25°C, -10°C,
5°C; die Hochtemperatur-Obergrenzen sind: 40°C, 45°C, 50°C; der untere Grenzwert und
Oberer Grenzwert der Umgebungstemperatur sind jeweils die oben genannten Daten.
--- Die maximale relative Luftfeuchtigkeit überschreitet 90 % (25 °C) nicht.
---Die Niederschlagsmenge darf 8 mm/h nicht überschreiten.
4.2.3 Bei laufendem Stromversorgungsfahrzeug muss auf der Baustelle sichergestellt sein, dass
die Längsneigung (vorne und hinten) des Antriebsfahrzeugs ist nicht mehr
als 6° und die horizontale Querneigung (links und rechts) beträgt nicht mehr als 5°.
4.2.4 Wenn die tatsächlichen Umgebungsbedingungen schlechter sind als die in 4.2.1 angegebenen,
nicht aufgeladene und mechanisch aufgeladene Dieselmotoren; die Leistung wird umgewandelt
in elektrische Energie nach Umwandlung der Dieselmotorleistung unter Testbedingungen gemäß
den Bestimmungen von GB/T 6072.1; die maximale elektrische Leistung darf jedoch die Nennleistung nicht überschreiten
Leistung des Generators. Bei Einheiten mit anderen Antriebsmaschinen ist die Leistungskorrekturmethode
den Bestimmungen in den technischen Produktunterlagen entsprechen.
4.3 Gesamtfahrzeug
Die Verkabelung der zweipoligen Steckdose muss den Verkabelungsspezifikationen Null auf der linken Seite und Feuer auf der
Rechts.
4.3.13 Fahrzeuge mit einer Nennleistung über 20 kW müssen mit einem
Generator-Starterbatterie-Spannungserkennungsgerät. Wenn die Generator-Starterbatterie
Wenn die Spannung zu niedrig ist, muss eine Alarmmeldung erfolgen.
4.3.14 Ein Fahrzeug mit einer Nennleistung über 20 kW muss mit einem
AC 220V oder AC 380V Ladegerät. Nach dem Anschluss kann die Starterbatterie
dem Generatorsatz aufgeladen.
4.3.15 Fahrzeuge mit einer Nennleistung über 20 kW sollten mit einem
Kamera mit Nachtsichtfunktion im Innenraum zur Überwachung der Innenbedingungen von
außerhalb des Abteils.
4.3.16 Bei Energieversorgungsfahrzeugen mit einer Gesamtlänge von mehr als 6 m muss das Führerhaus
muss mit einer Rückfahrüberwachung ausgestattet sein.
4.3.17 Die Startfähigkeit des Stromversorgungsfahrzeugs muss folgende Anforderungen erfüllen:
--- Normale Temperatur starten: Wenn die Umgebungstemperatur des Stromfahrzeuggenerators
Wenn die eingestellte Temperatur über 10 °C liegt, muss das Gerät innerhalb von … erfolgreich starten können.