QC/T 945-2013 Englisch PDF (QCT945-2013)
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QC/T 945-2013: Klimaanlage für Personenkraftwagen
QC/T 945-2013
Qualitätskontrolle
NATIONALER AUTOMOBILSTANDARD
DER VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 43.040.60
T 26
Klimaanlage für PKW
AUSGESTELLT AM: 17. OKTOBER 2013
IMPLEMENTIERT AM: 01. MÄRZ 2014
Herausgegeben von: Ministerium für Industrie und Informationstechnologie des Volkes
Republik China
Klimaanlage für PKW
1 Geltungsbereich
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren, Inspektionsregeln, Kennzeichnung,
Verpackungs-, Transport- und Lagerungsanforderungen für Luftfahrzeuge
Klimaanlagen, die HFC-134a als Kühlmittel verwenden.
Diese Norm gilt für die Herstellung, Prüfung und Überwachung von Klimaanlagen für Personenkraftwagen
Klimaanlagen.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieser
Dokument. Bei datierten Verweisungen ist nur die in Bezug genommene Ausgabe maßgeblich. Bei undatierten Verweisungen
Es gilt die neueste Ausgabe des zitierten Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
GB/T 191-2008, Verpackungs- und Lagerungszeichen
GB 4706.32, Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 32:
Besondere Anforderungen an elektrische Wärmepumpen, Klimaanlagen und
Luftentfeuchter (IEC 60335-2-40:1995, IDT)
GB 5226.1, Elektrische Sicherheit von Maschinen -- Elektrische Ausrüstung von Maschinen --
Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60204-1:2000, IDT)
GB 8410, Entflammbarkeit von Fahrzeuginnenraummaterialien
GB/T 10125, Korrosionsprüfungen in künstlichen Atmosphären - Salzsprühnebelprüfungen
GB 11555, Kraftfahrzeuge - Windschutzscheiben-Entfeuchtungs- und Enteisungssysteme -
Leistungsanforderungen und Testmethoden
GB/T 12782-2007, Anforderungen und Prüfverfahren für die Heizleistung von Motoren
Fahrzeug
GB/T 21361-2008, Klimaanlage für Kraftfahrzeuge
QC/T 657, Prüfverfahren für Klimaanlagen und Kühleinheiten in Kraftfahrzeugen
QC/T 658, Leistungsprüfverfahren für Klimaanlagen-Kältesysteme für
Kraftfahrzeuge
QC/T 664, Kältemittelschlauch für Kfz-Klimaanlagen
3 Begriffe und Definitionen
Für die Zwecke dieses Dokuments gelten die in GB/T 21361-
2008 sowie Nachfolgendes gelten.
3.1 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagenbaugruppe
Es besteht aus einem Gebläse, einem Verdampfer, einem Heizkern und einem Luftklappen-Steuermechanismus. Es
regelt die Temperatur der dem Fahrzeug zugeführten Luft und steuert die Luftzufuhr,
Luftzufuhrmodus und Luftvolumen.
3.2 Luftenthalpiedifferenz
Eine Methode zur Bestimmung der Wärmeaustauschkapazität einer Klimaanlage.
Messung der Lufteinlassparameter, Luftauslassparameter und des Luftvolumens der Luft
Klimaanlage wird die Wärmeaustauschleistung der Klimaanlage bestimmt
durch Multiplikation der spezifischen Schmelzdifferenz zwischen Zu- und Abluft mit der Luft
Volumen.
4 Anforderungen
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.1.1 Herstellung
Klimaanlagen müssen den Bestimmungen dieser Norm entsprechen und
hergestellt nach Zeichnungen und technischen Unterlagen, die durch
vorgeschriebene Verfahren.
4.1.2 Aussehen und Einbaumaße
Das Erscheinungsbild des Produkts muss flach und glatt sein, ohne Dellen oder Kratzer.
Die Einbaumaße müssen den Vorgaben der Zeichnungen entsprechen.
4.1.3 Anforderungen an Teile, Komponenten und Materialien
Alle Teile, Komponenten und Materialien der Klimaanlage müssen den
den einschlägigen Normen entsprechen, die Leistungsanforderungen erfüllen und die Sicherheit gewährleisten.
Die Verbrennungseigenschaften der Innenraummaterialien müssen den Anforderungen von GB 8410 entsprechen.
Die Auswahl und Installation elektrischer Komponenten muss den
Anforderungen von GB 4706.32 und GB 5226.1.
4.1.4 Kältemittel einfüllen
Die Kältemittelbefüllung muss quantitativ in der Automobilfabrik erfolgen
Montagelinie entsprechend den Konstruktionsanforderungen. Beim Befüllen muss das System
auf einen absoluten Druck von weniger als 500 Pa evakuiert. Die quantitative Füllvorrichtung
muss die metrologische Überprüfung bestehen. Die Genauigkeit des Gerätes darf nicht geringer sein als
als ± 15 g.
4.2 Thermische Leistung
4.2.1 Kälteleistung
Die Kühlleistung und das Luftvolumen der Klimaanlage müssen den Anforderungen der
Anforderungen. Der Energieeffizienzkoeffizient muss größer als 2,1 W/W sein.
4.2.2 Heizleistung
Die Heizleistung und das Luftvolumen der Klimaanlage müssen den Auslegungsanforderungen entsprechen.
Anforderungen.
4.3 Umweltsimulationstest
Die Klimaanlage wird entsprechend den Konstruktionsanforderungen am Fahrzeug installiert
und Umweltsimulationstests unterzogen. Die Testergebnisse seines Temperaturanstiegs
und die Temperaturabfallleistung muss den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
4.4 Enteisungs- und Beschlagsentfernungsleistung
Die Enteisungs- und Beschlagsentfernungsleistung muss den Anforderungen entsprechen von
Norm GB 11555.
4.5 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagenbaugruppe
4.5.1 Einschaltverhalten
4.5.1.1 Für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen ohne Drehzahlregelung
Geräte muss die Mindeststartspannung des Gebläses den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
Anforderungen. Nach dem Einschalten muss die Baugruppe reibungslos laufen, ohne
Kratzen oder ungewöhnliche Geräusche.
4.5.1.2 Für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen mit Drehzahlregelung
Geräte muss die Gebläseeinheit nach dem Einschalten freie Gänge haben. Jeder Wind
Die Geschwindigkeit muss gleichmäßig und ohne Kratzen oder ungewöhnliche Geräusche laufen.
4.5.1.3 Das Gebläse muss bei Nennspannung normal funktionieren.
Der Strom muss den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
4.5.1.4 Der Klappenantrieb muss einwandfrei laufen, wenn die Klemmenspannung
beträgt 70 % der Nennspannung. Der Dämpfer darf nicht wackeln, keine Kratzgeräusche machen, nicht knarren
Geräusche oder ähnliche Töne aussenden und die angegebene Position reibungslos erreichen können.
Die Anpassungszeit muss den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
4.5.2 Impedanz des Thermistors
Die Klimaanlage muss bei eingeschalteter Stromversorgung normal funktionieren; die Klappe
kann normal funktionieren; die Baugruppe weist keine Verformungen oder Schäden auf und erfüllt die
Anforderungen von 4.5.7 dieser Norm.
4.5.11 Wassergehalt
Der Gesamtwassergehalt im Verdampferkern darf 30 mg nicht überschreiten.
4.5.12 Gehalt an Restverunreinigungen
Das Gesamtgewicht der Restverunreinigungen im Verdampferkern darf 20 mg nicht überschreiten.
Der maximale Partikeldurchmesser darf 0,2 mm nicht überschreiten.
4.5.13 Berstdruck
Der minimale hydraulische Berstdruck des Verdampferkerns beträgt 2,8 MPa (Überdruck
Druck). Es darf keine bleibende Verformung auftreten, wenn der Druck 1,4 MPa erreicht
(Überdruck).
4.6 Kondensatormontage
4.6.1 Luftdichte Ausführung
Der Leckagedruck des HFC-134a aus dem Kondensatorkern bei 0,7 MPa darf nicht überschreiten
2 g/Jahr.
4.6.2 Vibrationsfestigkeit
Nachdem das Produkt den erforderlichen Vibrationsfestigkeitstest bestanden hat, muss es
den Anforderungen von 4.6.1 dieser Norm entspricht.
4.6.3 Korrosionsbeständigkeit
Nach der Durchführung eines 168-stündigen neutralen Salzsprühtests gemäß
Standard GB/T 10125, es darf keine Blasenbildung, Lackablösung oder Oberflächennarbenbildung auf der
Außenfläche der Metallteile. Seine Luftdichtheit muss weiterhin die Anforderungen von 4.6.1 erfüllen
dieser Norm.
4.6.4 Wassergehalt
Der Restwassergehalt im Hohlraum des Kondensatorkerns darf 30 mg nicht überschreiten.
4.6.5 Gehalt an Restverunreinigungen
Der Restverunreinigungsgehalt im inneren Hohlraum des Kondensatorkerns darf nicht überschreiten
20 mg. Der maximale Partikeldurchmesser soll...
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Qualitätskontrolle
NATIONALER AUTOMOBILSTANDARD
DER VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 43.040.60
T 26
Klimaanlage für PKW
AUSGESTELLT AM: 17. OKTOBER 2013
IMPLEMENTIERT AM: 01. MÄRZ 2014
Herausgegeben von: Ministerium für Industrie und Informationstechnologie des Volkes
Republik China
Klimaanlage für PKW
1 Geltungsbereich
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren, Inspektionsregeln, Kennzeichnung,
Verpackungs-, Transport- und Lagerungsanforderungen für Luftfahrzeuge
Klimaanlagen, die HFC-134a als Kühlmittel verwenden.
Diese Norm gilt für die Herstellung, Prüfung und Überwachung von Klimaanlagen für Personenkraftwagen
Klimaanlagen.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieser
Dokument. Bei datierten Verweisungen ist nur die in Bezug genommene Ausgabe maßgeblich. Bei undatierten Verweisungen
Es gilt die neueste Ausgabe des zitierten Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
GB/T 191-2008, Verpackungs- und Lagerungszeichen
GB 4706.32, Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 32:
Besondere Anforderungen an elektrische Wärmepumpen, Klimaanlagen und
Luftentfeuchter (IEC 60335-2-40:1995, IDT)
GB 5226.1, Elektrische Sicherheit von Maschinen -- Elektrische Ausrüstung von Maschinen --
Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60204-1:2000, IDT)
GB 8410, Entflammbarkeit von Fahrzeuginnenraummaterialien
GB/T 10125, Korrosionsprüfungen in künstlichen Atmosphären - Salzsprühnebelprüfungen
GB 11555, Kraftfahrzeuge - Windschutzscheiben-Entfeuchtungs- und Enteisungssysteme -
Leistungsanforderungen und Testmethoden
GB/T 12782-2007, Anforderungen und Prüfverfahren für die Heizleistung von Motoren
Fahrzeug
GB/T 21361-2008, Klimaanlage für Kraftfahrzeuge
QC/T 657, Prüfverfahren für Klimaanlagen und Kühleinheiten in Kraftfahrzeugen
QC/T 658, Leistungsprüfverfahren für Klimaanlagen-Kältesysteme für
Kraftfahrzeuge
QC/T 664, Kältemittelschlauch für Kfz-Klimaanlagen
3 Begriffe und Definitionen
Für die Zwecke dieses Dokuments gelten die in GB/T 21361-
2008 sowie Nachfolgendes gelten.
3.1 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagenbaugruppe
Es besteht aus einem Gebläse, einem Verdampfer, einem Heizkern und einem Luftklappen-Steuermechanismus. Es
regelt die Temperatur der dem Fahrzeug zugeführten Luft und steuert die Luftzufuhr,
Luftzufuhrmodus und Luftvolumen.
3.2 Luftenthalpiedifferenz
Eine Methode zur Bestimmung der Wärmeaustauschkapazität einer Klimaanlage.
Messung der Lufteinlassparameter, Luftauslassparameter und des Luftvolumens der Luft
Klimaanlage wird die Wärmeaustauschleistung der Klimaanlage bestimmt
durch Multiplikation der spezifischen Schmelzdifferenz zwischen Zu- und Abluft mit der Luft
Volumen.
4 Anforderungen
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.1.1 Herstellung
Klimaanlagen müssen den Bestimmungen dieser Norm entsprechen und
hergestellt nach Zeichnungen und technischen Unterlagen, die durch
vorgeschriebene Verfahren.
4.1.2 Aussehen und Einbaumaße
Das Erscheinungsbild des Produkts muss flach und glatt sein, ohne Dellen oder Kratzer.
Die Einbaumaße müssen den Vorgaben der Zeichnungen entsprechen.
4.1.3 Anforderungen an Teile, Komponenten und Materialien
Alle Teile, Komponenten und Materialien der Klimaanlage müssen den
den einschlägigen Normen entsprechen, die Leistungsanforderungen erfüllen und die Sicherheit gewährleisten.
Die Verbrennungseigenschaften der Innenraummaterialien müssen den Anforderungen von GB 8410 entsprechen.
Die Auswahl und Installation elektrischer Komponenten muss den
Anforderungen von GB 4706.32 und GB 5226.1.
4.1.4 Kältemittel einfüllen
Die Kältemittelbefüllung muss quantitativ in der Automobilfabrik erfolgen
Montagelinie entsprechend den Konstruktionsanforderungen. Beim Befüllen muss das System
auf einen absoluten Druck von weniger als 500 Pa evakuiert. Die quantitative Füllvorrichtung
muss die metrologische Überprüfung bestehen. Die Genauigkeit des Gerätes darf nicht geringer sein als
als ± 15 g.
4.2 Thermische Leistung
4.2.1 Kälteleistung
Die Kühlleistung und das Luftvolumen der Klimaanlage müssen den Anforderungen der
Anforderungen. Der Energieeffizienzkoeffizient muss größer als 2,1 W/W sein.
4.2.2 Heizleistung
Die Heizleistung und das Luftvolumen der Klimaanlage müssen den Auslegungsanforderungen entsprechen.
Anforderungen.
4.3 Umweltsimulationstest
Die Klimaanlage wird entsprechend den Konstruktionsanforderungen am Fahrzeug installiert
und Umweltsimulationstests unterzogen. Die Testergebnisse seines Temperaturanstiegs
und die Temperaturabfallleistung muss den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
4.4 Enteisungs- und Beschlagsentfernungsleistung
Die Enteisungs- und Beschlagsentfernungsleistung muss den Anforderungen entsprechen von
Norm GB 11555.
4.5 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagenbaugruppe
4.5.1 Einschaltverhalten
4.5.1.1 Für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen ohne Drehzahlregelung
Geräte muss die Mindeststartspannung des Gebläses den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
Anforderungen. Nach dem Einschalten muss die Baugruppe reibungslos laufen, ohne
Kratzen oder ungewöhnliche Geräusche.
4.5.1.2 Für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen mit Drehzahlregelung
Geräte muss die Gebläseeinheit nach dem Einschalten freie Gänge haben. Jeder Wind
Die Geschwindigkeit muss gleichmäßig und ohne Kratzen oder ungewöhnliche Geräusche laufen.
4.5.1.3 Das Gebläse muss bei Nennspannung normal funktionieren.
Der Strom muss den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
4.5.1.4 Der Klappenantrieb muss einwandfrei laufen, wenn die Klemmenspannung
beträgt 70 % der Nennspannung. Der Dämpfer darf nicht wackeln, keine Kratzgeräusche machen, nicht knarren
Geräusche oder ähnliche Töne aussenden und die angegebene Position reibungslos erreichen können.
Die Anpassungszeit muss den Konstruktionsanforderungen entsprechen.
4.5.2 Impedanz des Thermistors
Die Klimaanlage muss bei eingeschalteter Stromversorgung normal funktionieren; die Klappe
kann normal funktionieren; die Baugruppe weist keine Verformungen oder Schäden auf und erfüllt die
Anforderungen von 4.5.7 dieser Norm.
4.5.11 Wassergehalt
Der Gesamtwassergehalt im Verdampferkern darf 30 mg nicht überschreiten.
4.5.12 Gehalt an Restverunreinigungen
Das Gesamtgewicht der Restverunreinigungen im Verdampferkern darf 20 mg nicht überschreiten.
Der maximale Partikeldurchmesser darf 0,2 mm nicht überschreiten.
4.5.13 Berstdruck
Der minimale hydraulische Berstdruck des Verdampferkerns beträgt 2,8 MPa (Überdruck
Druck). Es darf keine bleibende Verformung auftreten, wenn der Druck 1,4 MPa erreicht
(Überdruck).
4.6 Kondensatormontage
4.6.1 Luftdichte Ausführung
Der Leckagedruck des HFC-134a aus dem Kondensatorkern bei 0,7 MPa darf nicht überschreiten
2 g/Jahr.
4.6.2 Vibrationsfestigkeit
Nachdem das Produkt den erforderlichen Vibrationsfestigkeitstest bestanden hat, muss es
den Anforderungen von 4.6.1 dieser Norm entspricht.
4.6.3 Korrosionsbeständigkeit
Nach der Durchführung eines 168-stündigen neutralen Salzsprühtests gemäß
Standard GB/T 10125, es darf keine Blasenbildung, Lackablösung oder Oberflächennarbenbildung auf der
Außenfläche der Metallteile. Seine Luftdichtheit muss weiterhin die Anforderungen von 4.6.1 erfüllen
dieser Norm.
4.6.4 Wassergehalt
Der Restwassergehalt im Hohlraum des Kondensatorkerns darf 30 mg nicht überschreiten.
4.6.5 Gehalt an Restverunreinigungen
Der Restverunreinigungsgehalt im inneren Hohlraum des Kondensatorkerns darf nicht überschreiten
20 mg. Der maximale Partikeldurchmesser soll...