QC/T 946-2024 Englisch PDF (QCT946-2024)
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QC/T 946-2024: Sicherheitsgurtband
QC/T 946-2024
Qualitätskontrolle
AUTOMOBILINDUSTRIE-STANDARD
DER VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 43.040.60
CCS T 26
Ersetzen von QC/T 946-2013
Sicherheitsgurt
AUSGESTELLT AM: 19. JULI 2024
IMPLEMENTIERT AM: 1. JANUAR 2025
Herausgegeben von: Ministerium für Industrie und Informationstechnologie des Volkes
Republik China.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 5
2 Normative Verweisungen ... 5
3 Begriffe und Definitionen ... 6
4 Technische Anforderungen ... 6
5 Testmethoden ... 9
6 Inspektionsregeln ... 15
7 Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung ... 17
Sicherheitsgurt
1 Geltungsbereich
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen, Prüfmethoden, Inspektionsregeln sowie
Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung usw. von Sicherheitsgurtbändern.
Dieses Dokument ist anwendbar für Design, Entwicklung, Produktion, Test und Abnahme
Prüfung des Gurtes für Auto-Sicherheitsgurte.
2 Normative Verweisungen
Der Inhalt der folgenden Dokumente stellt unverzichtbare Klauseln dieses Dokuments dar
durch normative Verweise im Text. Bei Verweisen mit Datumsangabe gilt nur
Versionen mit einem angegebenen Datum sind für dieses Dokument gültig. Bei Verweisen ohne
angegebenen Datum gilt für dieses Dokument die jeweils neuste Version (einschließlich aller Änderungen).
GB/T 250 Textilien - Tests auf Farbechtheit - Grauskala zur Beurteilung von Farbveränderungen
GB/T 251 Textilien - Tests auf Farbechtheit - Grauskala zur Beurteilung der Beanspruchung
GB/T 1220 Edelstahlstangen
GB/T 2828.1 Stichprobenverfahren für die Prüfung nach Attributen - Teil 1: Stichprobenschemata
Indiziert nach Akzeptanzqualitätsgrenze (AQL)
GB/T 3920 Textilien - Tests auf Farbechtheit - Farbechtheit gegen Reiben
GB/T 3922 Textilien - Tests auf Farbechtheit - Farbechtheit gegenüber Schweiß
GB 8410 Entflammbarkeit von Fahrzeuginnenraummaterialien
GB/T 8427-2019 Textilien - Tests auf Farbechtheit - Farbechtheit gegenüber künstlichem Licht: Xenon
Bogen
GB/T 30512 Anforderungen für verbotene Substanzen in Automobilen
GB 38262 Entflammbarkeit von Innenraummaterialien für Busse
GB/T 39897-2021 Bestimmung von flüchtigen organischen Verbindungen und Aldehyden und Ketonen
in nichtmetallischen Fahrzeugteilen
QC/T 236 Testverfahren für die Eigenschaften von dekorativen Materialien im Automobilinnenraum
FZ/T 60045-2014 Textile Verkleidungsmaterialien im Automobil-Innenraum - Prüfverfahren für
Beschlageigenschaften
3 Begriffe und Definitionen
Die folgenden Begriffe und Definitionen gelten für dieses Dokument.
3.1 Gurt
Ein flexibles Element, das den Körper des Insassen zurückhält und die aufgenommene Kraft auf
der Verankerungspunkt des Sicherheitsgurtes.
3.2 Diagonalgurt
Ein Gurt, der diagonal über die Brust von der Hüfte zur anderen Schulter verläuft.
3.3 Beckengurt
Ein Gurt, der über die Vorderseite des Beckenbereichs des Trägers verläuft.
3.4 Endlosband
Ein Gurtsystem bei dem der Diagonalgurt und der Beckengurt aus einem Stück gefertigt sind.
4 Technische Voraussetzungen
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.1.1 Der Sicherheitsgurt muss den Anforderungen dieses Dokuments entsprechen und das Produkt
Zeichnungen müssen gemäß den vorgeschriebenen Verfahren zur Fertigung freigegeben werden.
4.1.2 Die Spezifikationen für die Banddicke richten sich nach der Angebotsseite und dem
Nachfrageseite durch Verhandlungen.
4.1.3 Bei der Prüfung des Gurtes nach 5.2 ist die Breite des Gurtes
darf nicht weniger als 46 mm betragen.
4.2 Anforderungen an Eigenschaften
4.2.1 Zugbelastung
Bei der Prüfung des Gurtes nach 5.1.2 ist die Zugbelastung von zwei
Die Probekörper dürfen nicht kleiner sein als die in Tabelle 1 angegebenen Werte. Der Unterschied in der Zugbelastung
zwischen den beiden Proben darf 10 % des größeren Wertes der gemessenen Zugfestigkeit nicht überschreiten.
laden.
4.2.7 Verschleißfestigkeit
Nach der Prüfung des Bandes nach 5.9 darf seine Zugbelastung nicht
weniger als 75 % der durchschnittlichen Zuglast gemäß 5.1 und darf nicht unter 17.700 N liegen
(beim Diagonalgurt darf sie nicht niedriger als 14.700 N sein). Der Unterschied in der Zugbelastung
zwischen den beiden Proben darf 20 % des größeren Wertes der gemessenen Zugfestigkeit nicht überschreiten.
laden.
4.2.8 Farbechtheit
4.2.8.1 Farbechtheit gegenüber Trockenreiben
Die Farbechtheit des Bandes gegenüber Trockenreiben darf nicht unter dem in GB/T angegebenen Level 4 liegen.
251.
4.2.8.2 Farbechtheit bei Nassreibung
Die Farbechtheit des Bandes gegenüber Nassreiben darf nicht unter dem in GB/T angegebenen Level 4 liegen.
251.
4.2.8.3 Farbechtheit gegenüber Schweiß
Die Farbechtheit des Bandes gegenüber Trockenreiben darf nicht unter dem in GB/T angegebenen Level 4 liegen.
251.
4.2.8.4 Farbechtheit gegenüber Licht
Die Farbechtheit des Riemens gegenüber Licht darf nicht unter dem in GB/T 250 angegebenen Level 4 liegen.
4.2.9 Entflammbarkeit
Die Entflammbarkeit des Bandes für Personenkraftwagen der Kategorien M2 und M3 muss
mit den einschlägigen Bestimmungen der GB 38262, und die Entflammbarkeit des Bandes für andere Arten von
Fahrzeuge müssen den einschlägigen Bestimmungen von GB 8410 entsprechen.
4.2.10 Verbotene Substanzen
Die verbotenen Substanzen müssen den einschlägigen Bestimmungen von GB/T 30512 entsprechen.
4.2.11 Dispersion flüchtiger organischer Bestandteile sowie Aldehyd- und Ketonbestandteile
Die Dispersion flüchtiger organischer Bestandteile sowie Aldehyd- und Ketonbestandteile aus dem
darf die Grenzwerte in Tabelle 3 nicht überschreiten.
Licht für eine Zeit, die der Zeit entspricht, die zum Ausbleichen von blauer Wolle Standard 7 bis
Graustufen 4.
c) Nach der Lichtbehandlung muss das Band in einer Umgebung mit einer Temperatur gelagert werden
von 20 C 5 C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65% 5% für mindestens 24 Stunden und muss
innerhalb von 5 Minuten nach dem Entfernen aus der Behandlungsumgebung gemessen werden.
d) Jeder Gurt wird zwischen den Vorrichtungen der Zugprüfmaschine festgeklemmt, mit einem
Belastungsgeschwindigkeit von 100 mm/min. Die Belastung so lange aufbringen, bis das Band reißt, und die
Bruchlastwert.
5.6 Tieftemperaturbeständigkeit
5.6.1 Prüfbedingungen
Das Band muss in einer Umgebung mit einer Temperatur von 20 C 5 C und einer relativen
Luftfeuchtigkeit von 65 % 5 % für mindestens 24 Stunden.
5.6.2 Prüfschritte
Die Prüfung ist in folgenden Schritten durchzuführen:
a) Für jeden Versuch ist das gemäß den Bestimmungen von 5.6.1 behandelte Band zu verwenden;
b) Das Band muss auf einer ebenen Fläche in einer Tieftemperaturkammer mit einer
Temperatur von 30 C 5 C für mindestens 1,5 Stunden;
c) Falten Sie das Band in der Mitte, pressen Sie einen auf 30 C vorgekühlten 2 kg-Gewichtsblock
5 C auf dem gefalteten Teil und legen Sie es in die gleiche Niedertemperaturkammer für 30
Minuten. Nach dem Entfernen des Gewichtsblocks wird die Zugbelastung innerhalb
5 Minuten nachdem das Band aus der Niedertemperaturkammer entfernt wurde;
d) Der gefaltete Teil jedes Gurtes wird zwischen den Vorrichtungen der Zug-
Prüfmaschine. Die Belastungsgeschwindigkeit beträgt 100 mm/min. Die Last wird so lange aufgebracht, bis das Band
bricht, und notieren Sie den Bruchlastwert.
5.7 Hochtemperaturbeständigkeit
5.7.1 Prüfbedingungen
Das Band muss in einer Umgebung mit einer Temperatur von 20 C 5 C und einer relativen
Luftfeuchtigkeit von 65 % 5 % für mindestens 24 Stunden.
5.7.2 Prüfschritte
Die Prüfung ist in folgenden Schritten durchzuführen:
a) Für jeden Versuch ist das gemäß den Bestimmungen von 5.7.1 behandelte Band zu verwenden;
b) Das Band muss bei einer hohen Temperatur von 80 C 5 C und einer relativen Luftfeuchtigkeit gelagert werden
von 65 % 5 % für 3 Stunden;
c) Die T...
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DER VOLKSREPUBLIK CHINA
ICS 43.040.60
CCS T 26
Ersetzen von QC/T 946-2013
Sicherheitsgurt
AUSGESTELLT AM: 19. JULI 2024
IMPLEMENTIERT AM: 1. JANUAR 2025
Herausgegeben von: Ministerium für Industrie und Informationstechnologie des Volkes
Republik China.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 3
1 Geltungsbereich ... 5
2 Normative Verweisungen ... 5
3 Begriffe und Definitionen ... 6
4 Technische Anforderungen ... 6
5 Testmethoden ... 9
6 Inspektionsregeln ... 15
7 Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung ... 17
Sicherheitsgurt
1 Geltungsbereich
Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen, Prüfmethoden, Inspektionsregeln sowie
Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung usw. von Sicherheitsgurtbändern.
Dieses Dokument ist anwendbar für Design, Entwicklung, Produktion, Test und Abnahme
Prüfung des Gurtes für Auto-Sicherheitsgurte.
2 Normative Verweisungen
Der Inhalt der folgenden Dokumente stellt unverzichtbare Klauseln dieses Dokuments dar
durch normative Verweise im Text. Bei Verweisen mit Datumsangabe gilt nur
Versionen mit einem angegebenen Datum sind für dieses Dokument gültig. Bei Verweisen ohne
angegebenen Datum gilt für dieses Dokument die jeweils neuste Version (einschließlich aller Änderungen).
GB/T 250 Textilien - Tests auf Farbechtheit - Grauskala zur Beurteilung von Farbveränderungen
GB/T 251 Textilien - Tests auf Farbechtheit - Grauskala zur Beurteilung der Beanspruchung
GB/T 1220 Edelstahlstangen
GB/T 2828.1 Stichprobenverfahren für die Prüfung nach Attributen - Teil 1: Stichprobenschemata
Indiziert nach Akzeptanzqualitätsgrenze (AQL)
GB/T 3920 Textilien - Tests auf Farbechtheit - Farbechtheit gegen Reiben
GB/T 3922 Textilien - Tests auf Farbechtheit - Farbechtheit gegenüber Schweiß
GB 8410 Entflammbarkeit von Fahrzeuginnenraummaterialien
GB/T 8427-2019 Textilien - Tests auf Farbechtheit - Farbechtheit gegenüber künstlichem Licht: Xenon
Bogen
GB/T 30512 Anforderungen für verbotene Substanzen in Automobilen
GB 38262 Entflammbarkeit von Innenraummaterialien für Busse
GB/T 39897-2021 Bestimmung von flüchtigen organischen Verbindungen und Aldehyden und Ketonen
in nichtmetallischen Fahrzeugteilen
QC/T 236 Testverfahren für die Eigenschaften von dekorativen Materialien im Automobilinnenraum
FZ/T 60045-2014 Textile Verkleidungsmaterialien im Automobil-Innenraum - Prüfverfahren für
Beschlageigenschaften
3 Begriffe und Definitionen
Die folgenden Begriffe und Definitionen gelten für dieses Dokument.
3.1 Gurt
Ein flexibles Element, das den Körper des Insassen zurückhält und die aufgenommene Kraft auf
der Verankerungspunkt des Sicherheitsgurtes.
3.2 Diagonalgurt
Ein Gurt, der diagonal über die Brust von der Hüfte zur anderen Schulter verläuft.
3.3 Beckengurt
Ein Gurt, der über die Vorderseite des Beckenbereichs des Trägers verläuft.
3.4 Endlosband
Ein Gurtsystem bei dem der Diagonalgurt und der Beckengurt aus einem Stück gefertigt sind.
4 Technische Voraussetzungen
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.1.1 Der Sicherheitsgurt muss den Anforderungen dieses Dokuments entsprechen und das Produkt
Zeichnungen müssen gemäß den vorgeschriebenen Verfahren zur Fertigung freigegeben werden.
4.1.2 Die Spezifikationen für die Banddicke richten sich nach der Angebotsseite und dem
Nachfrageseite durch Verhandlungen.
4.1.3 Bei der Prüfung des Gurtes nach 5.2 ist die Breite des Gurtes
darf nicht weniger als 46 mm betragen.
4.2 Anforderungen an Eigenschaften
4.2.1 Zugbelastung
Bei der Prüfung des Gurtes nach 5.1.2 ist die Zugbelastung von zwei
Die Probekörper dürfen nicht kleiner sein als die in Tabelle 1 angegebenen Werte. Der Unterschied in der Zugbelastung
zwischen den beiden Proben darf 10 % des größeren Wertes der gemessenen Zugfestigkeit nicht überschreiten.
laden.
4.2.7 Verschleißfestigkeit
Nach der Prüfung des Bandes nach 5.9 darf seine Zugbelastung nicht
weniger als 75 % der durchschnittlichen Zuglast gemäß 5.1 und darf nicht unter 17.700 N liegen
(beim Diagonalgurt darf sie nicht niedriger als 14.700 N sein). Der Unterschied in der Zugbelastung
zwischen den beiden Proben darf 20 % des größeren Wertes der gemessenen Zugfestigkeit nicht überschreiten.
laden.
4.2.8 Farbechtheit
4.2.8.1 Farbechtheit gegenüber Trockenreiben
Die Farbechtheit des Bandes gegenüber Trockenreiben darf nicht unter dem in GB/T angegebenen Level 4 liegen.
251.
4.2.8.2 Farbechtheit bei Nassreibung
Die Farbechtheit des Bandes gegenüber Nassreiben darf nicht unter dem in GB/T angegebenen Level 4 liegen.
251.
4.2.8.3 Farbechtheit gegenüber Schweiß
Die Farbechtheit des Bandes gegenüber Trockenreiben darf nicht unter dem in GB/T angegebenen Level 4 liegen.
251.
4.2.8.4 Farbechtheit gegenüber Licht
Die Farbechtheit des Riemens gegenüber Licht darf nicht unter dem in GB/T 250 angegebenen Level 4 liegen.
4.2.9 Entflammbarkeit
Die Entflammbarkeit des Bandes für Personenkraftwagen der Kategorien M2 und M3 muss
mit den einschlägigen Bestimmungen der GB 38262, und die Entflammbarkeit des Bandes für andere Arten von
Fahrzeuge müssen den einschlägigen Bestimmungen von GB 8410 entsprechen.
4.2.10 Verbotene Substanzen
Die verbotenen Substanzen müssen den einschlägigen Bestimmungen von GB/T 30512 entsprechen.
4.2.11 Dispersion flüchtiger organischer Bestandteile sowie Aldehyd- und Ketonbestandteile
Die Dispersion flüchtiger organischer Bestandteile sowie Aldehyd- und Ketonbestandteile aus dem
darf die Grenzwerte in Tabelle 3 nicht überschreiten.
Licht für eine Zeit, die der Zeit entspricht, die zum Ausbleichen von blauer Wolle Standard 7 bis
Graustufen 4.
c) Nach der Lichtbehandlung muss das Band in einer Umgebung mit einer Temperatur gelagert werden
von 20 C 5 C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65% 5% für mindestens 24 Stunden und muss
innerhalb von 5 Minuten nach dem Entfernen aus der Behandlungsumgebung gemessen werden.
d) Jeder Gurt wird zwischen den Vorrichtungen der Zugprüfmaschine festgeklemmt, mit einem
Belastungsgeschwindigkeit von 100 mm/min. Die Belastung so lange aufbringen, bis das Band reißt, und die
Bruchlastwert.
5.6 Tieftemperaturbeständigkeit
5.6.1 Prüfbedingungen
Das Band muss in einer Umgebung mit einer Temperatur von 20 C 5 C und einer relativen
Luftfeuchtigkeit von 65 % 5 % für mindestens 24 Stunden.
5.6.2 Prüfschritte
Die Prüfung ist in folgenden Schritten durchzuführen:
a) Für jeden Versuch ist das gemäß den Bestimmungen von 5.6.1 behandelte Band zu verwenden;
b) Das Band muss auf einer ebenen Fläche in einer Tieftemperaturkammer mit einer
Temperatur von 30 C 5 C für mindestens 1,5 Stunden;
c) Falten Sie das Band in der Mitte, pressen Sie einen auf 30 C vorgekühlten 2 kg-Gewichtsblock
5 C auf dem gefalteten Teil und legen Sie es in die gleiche Niedertemperaturkammer für 30
Minuten. Nach dem Entfernen des Gewichtsblocks wird die Zugbelastung innerhalb
5 Minuten nachdem das Band aus der Niedertemperaturkammer entfernt wurde;
d) Der gefaltete Teil jedes Gurtes wird zwischen den Vorrichtungen der Zug-
Prüfmaschine. Die Belastungsgeschwindigkeit beträgt 100 mm/min. Die Last wird so lange aufgebracht, bis das Band
bricht, und notieren Sie den Bruchlastwert.
5.7 Hochtemperaturbeständigkeit
5.7.1 Prüfbedingungen
Das Band muss in einer Umgebung mit einer Temperatur von 20 C 5 C und einer relativen
Luftfeuchtigkeit von 65 % 5 % für mindestens 24 Stunden.
5.7.2 Prüfschritte
Die Prüfung ist in folgenden Schritten durchzuführen:
a) Für jeden Versuch ist das gemäß den Bestimmungen von 5.7.1 behandelte Band zu verwenden;
b) Das Band muss bei einer hohen Temperatur von 80 C 5 C und einer relativen Luftfeuchtigkeit gelagert werden
von 65 % 5 % für 3 Stunden;
c) Die T...